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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Rechtssatz
Mangels eines - aus dem normativen Gehalt der Regelung erkennbaren - entsprechenden Ausnahmetatbestandes hindert ein anhängiges Verfahren, das auf die Herstellung des der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes abzielt, im Falle der Fortsetzung des genehmigungslosen Betriebes die Vorschreibung einer Maßnahme nach § 360 Abs 1 GewO nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986040209.X03Im RIS seit
23.09.2005