RS Vwgh 1987/1/20 86/04/0139

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §360 Abs1;

Rechtssatz

Der normative Inhalt des § 360 Abs 1 GewO 1973 setzt für die Anordnung "jeweils notwendiger Maßnahmen" das weiterhin gegebene Nichtvorliegen eines der Rechtsordnung entsprechenden Zustandes voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040139.X02

Im RIS seit

02.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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