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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §360 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0172 E 16. April 1985 RS 1Stammrechtssatz
Aus der Bedeutung der Worte des § 360 Abs 1 GewO 1973 ergibt sich in ihrem Zusammenhang, dass unter dem der Rechtsordnung entsprechenden Zustand jene Sollordnung zu verstehen ist, deren Übertretung zuvor ins Strafverfahren festgestellt wurde. Als normativer Gehalt der "verba legalia" der der Rechtsordnung entsprechende Zustand" ist daher (lediglich) der "contrarius actus" der (festgestellten) Zuwiderhandlung aufzufassen. (Hinweis auf E vom 27.9.1978, 1397/77) Das verwaltungsbehördliche Verhalten erscheint somit in Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG in einem solchen Maße determiniert, dass die Übereinstimmung der individuellen Verwaltungsakte mit dem Gesetz überprüft werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986040252.X01Im RIS seit
28.09.2005