Mit Eingabe vom 18.06.2007 hat Herr M. M. bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart "Buffet" (Würstlstand) im Anwesen O. Nr XY (Gp XY, KG XY O.) angesucht. Der im angefochtenen Bescheid unter "Befund" aufgenommenen Betriebsbeschreibung ist dabei zu entnehmen wie folgt: M. M. beabsichtigt, im Standort O. Nr XY (Gst XY, KG O.) ein freies Gastgewerbe im Sinne d... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid vom 08.11.2006 stellt die Gewerbebehörde gemäß § 359b Abs 8 GewO 1994 unter Beachtung der einen Bestandteil dieses Bescheides bildenden Projektunterlagen die Beschaffenheit der gastgewerblichen Betriebsanlage im Anwesen XY in Innsbruck, einschließlich der geplanten Änderungen im Sinn des § 359b Abs 1 Z 2 GewO 1994 unter Anwendung des § 93 Abs 2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz fest. Zum Schutz der gemäß § 74 Abs 2 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen und zum Schutz... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß § 359b Abs 1 GewO 1994 kommt den Nachbarn nicht die Stellung als Partei, sondern nur ein Anhörungsrecht zu. Dieses Anhörungsrecht vermittelt ihnen aber keinen Anspruch auf die Berücksichtigung bestimmter (materieller) Interessen. Lediglich in der Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gegeben sind, kommt den Nachbarn eine insoweit eingeschränkte Parteistellung zu (VwGH 15.09.2004, Zl 2002/... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 14.08.2006 hat M. H. um die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung für dieverse Änderungen an der mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 18.07.1996, Zl III-1650/RR/1996 zuletzt genehmigten Betriebsanlage im Anwesen XY-Straße 5a (Imbiss + Cafe H.), I., angesucht. Der Betriebsbeschreibung des Genehmigungsbescheides sind folgende Änderungen zu entnehmen: ?Austausch und Neuaufstellung von Maschinen und Geräten. einige Maschinen und Geräte ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 11.08.2006, Zl III-1773/2006, me III-4588/2003, wurden diverse Änderungen beim Gastgewerbebetrieb ?L. C. und L. C.?, XY-Gasse 4 und 6, I. nach § 359b Abs 1 GewO 1994 gewerbebehördlich genehmigt. Der Beschreibung dieses Bescheides ist dazu wie folgt zu entnehmen: ?Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 11.4.1994, Zl VI-216/11/1983, zuletzt geändert mit Bescheiden des Bürgermeisters der Lande... mehr lesen...
Rechtssatz: Was zulässiger Gegenstand eines betriebsanlagenrechtlichen Berufungsverfahrens aus Anlass einer Nachbarberufung - wie der vorliegenden ? ist, bestimmt sich im Grunde des § 8 AVG danach, welche subjektiven Rechte dem Nachbarn im durchgeführten Verfahren der I. Instanz dem Gesetz nach zukommen. In einem vereinfachten Genehmigungsverfahren sind die Parteirechte der Nachbarn im Sinne des § 75 Abs. 2 GewO 1994 ? ein solcher ist die Berufungswerberin ? wie die Behörde I. Instanz zutr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 25.01.2006, Zl 2.1-994/05, wurde Frau U. H. die gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung gemäß § 359b GewO 1994 für einen Gastgewerbebetrieb in A. Nr 483 unter Vorschreibung diverser Aufträge erteilt. Der gewerbetechnische Auftrag Punkt 2. lautet dabei wie folgt: ?Die Infrarot-Heizelemente sind zugriffssicher zu verkleiden?. Gegen die Vorschreibung dieses Auftrages hat Frau H. per 09.02.2006, sohin rechtzeitig, Berufung an den Unab... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Auftrag (Auflage) Nr. 35 wurde festgelegt, dass die Betriebsanlage längstens bis 22.00 Uhr betrieben werden darf. Dies deshalb, da durch den Betrieb der Anlage, den Türengang, den Zu- und Abgang der Gäste über Privatgrund zur/von der Betriebsanlage und Belüftungsanlage immissionsseitig unzumutbare Belästigungen nach 22.00 Uhr für die Anrainer zu erwarten sind und eine zusätzliche Störung der Nachtruhe, wie Ein- und Durchschlafstörungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger höchstgerichtlicher Judikatur und dem Konzept des § 359b Abs. 1 GewO kommt den Nachbarn bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren keine Parteistellung, sondern prinzipiell nur ein Anhörungsrecht zu. Hinsichtlich der davon zu unterscheidenden Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, kommt Nachbarn hingegen eine eingeschränkte Parteistellung zu. Werden die Einwände der Berufun... mehr lesen...
Mit Antrag vom 08.07.2003 hat Frau KR A. W., unter gleichzeitiger Vorlage von Projektunterlagen um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für eine Änderung der gewerblichen Betriebsanlage ?Ä.? angesucht. Mit Eingabe vom 21.07.2003 hat die Antragstellerin ihr Ansuchen unter Vorlage weiterer Unterlagen dahingehend ergänzt, dass der Parkplatz auf Gst XY KG XY mit den Stellplätzen 1 bis 11 als ergänzendes Parkplatzangebot für die Restaurantgäste genutzt werden soll. Durch schrif... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 359b Abs. 1 Z 2 GewO 1994 hat die Behörde, wenn sich aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen (§ 353) ergibt, dass das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 1000 m² beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 100 kW nicht übersteigt, das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß 359b Abs. 1 GewO 1994 kommt den Nachbarn nicht die Stellung als Partei, sondern nur ein Anhörungsrecht zu. Dieses Anhörungsrecht vermittelt ihnen aber keinen Anspruch auf die Berücksichtigung bestimmter Interessen (VwGH vom 13.12.2000, Zl. 2000/04/0095, und die dort zitierte Vorjudikatur). Lediglich in der Frage, ob überhaupt die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens gegeben sind, kommt den Nachbarn eine insowei... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 05.12.2002 hat Herr H. Sc., 6290 Schwendau, die Erteilung der gewerberechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Frühstückspension auf Gst. xxxx/y KG Schwendau beantragt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 21.01.2003, Zahl 2.1-479/02-2, wurde in Spruchpunkt I. gemäß § 359b Abs 1 GewO 1994 festgestellt, dass die eingangs und in den mit dem Genehmigungsvermerk zu diesem Bescheid versehenen Plänen und technischen Unterlagen beschriebene und... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Beweisthema, ob die Installation der betreffenden Brandmeldeanlage notwendig ist, um einen hinreichenden Schutz für Leben und Gesundheit der in der Betriebsanlage aufhältigen Personen, also insbesondere einen hinreichenden Kundenschutz, zu gewährleisten, hat der Sachverständige dabei ausgeführt, dass es erforderlich sei, im Fall eines Brandes die im Gebäude befindlichen Personen zu alarmieren bzw auf den Brand aufmerksam zu machen. Durch den Einbau einer internen Alarmierun... mehr lesen...
Mit der am 12.09.2002 beim Stadtmagistrat Innsbruck eingelangten Eingabe hat die T., F. & Partner OEG, 8570 Voitsberg unter gleichzeitiger Vorlage von Unterlagen die Erteilung der gewerbebehördlichen Betriebanlagengenehmigung für die Errichtung eines Gastronomiebetriebes am Standort L.str., 6020 Innsbruck, beantragt. Nach Auflage der Projektunterlagen zur Einsichtnahme durch die Nachbarn mit entsprechender Bekanntmachung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens hat der Bürgermeister ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Bezirkshauptmannschaft Landeck gemäß § 359b Abs 1 GewO 1994 fest, dass die Betriebsanlage des M., wie in der Beschreibung der Betriebsanlage und den mit dem Genehmigungsvermerk zu diesem Bescheid versehenen Plänen und technischen Unterlagen beschrieben werde, den Bestimmungen des § 359b Abs 1 GewO 1994 iVm § 1 Z 4 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 850/1994 idF BGBl II Nr 19/1999 entspreche. Diese Fests... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 359b GewO kommt den Nachbarn keine Parteistellung zu. Bei der Frage welche WC-Anlage vorgeschrieben wird, werden keine subjektiven Rechte der Nachbarn berührt. Schlagworte WC-Anlage, subjektive, Rechte mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage es unterlässt, die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A auferlegte Betriebszeit der Betriebsanlage in den Betriebsarten "Cafe-Restaurant" und "Bar" von 06.00 bis 04.00 Uhr einzuhalten - das Lokal war am 30.3.2001 bis 05.15 Uhr betrieben worden und hatten sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen auf der Betriebsfläche des Lokals aufgehalten - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe,... mehr lesen...
Rechtssatz: Verletzt der Beschuldigte eine Auflage des Betriebsanlagenbescheides hinsichtlich des Gewerbes ?Gastgewerbe" ? vorliegend das Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen ? so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dabei exkulpiert der Hinweis, die Arbeitnehmerin sei Gesellschafterin der das Gewerbe betreibenden OEG, nicht, weil in Personengesellschaften (auch einer OEG) grundsätzlich das Prinzip der Gleichordnung gilt. Wer daher durch Gesetz oder Gesellschaftsvertr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem rechtskräftigen Bertriebsanlagengenehmigungsbescheid iVm einer Auflage, daß die Sperrzeit der Betriebsstätte 24.00 Uhr ist und ist die Betriebsstätte um 3.30 Uhr noch geöffnet, so macht sich der handelsrechtliche Geschäftsführer der die Betriebsstätte betreibenden Gesellschaft mbH verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird in der Gewerbebewilligung eines Gasthauses an einem bestimmten Standort die Auflage erteilt, bei der Musikanlage einen blombierten Lärmregelbegrenzer einzubauen und erfüllt der Beschuldigte dies nicht, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...