IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, ***, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt *** vom 29.04.2021, Zl. ***, betreffend Feststellung des nicht Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Haubetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung der Gewerbe „Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe“ und „Wartung und Pflege von Kraftfahrzeugen (KFZ-Service)“ u... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 7. Jänner 2020, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen)“ und Untersagung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2021 Norm: GewO 1994 §13 Abs3GewO 1994 §26GewO 1994 §333 Abs1GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Wenn das Vermögen eines Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens abzudecken, soll er grundsätzlich von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen sein (vgl Grabler/Stolzlechner/Wendl, Kommentar zur GewO, 2013; § 13 Rz 36). Diese... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde des Herrn B, wohnhaft in ***, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 27. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des freien Gewerbes der Hausbetreuung sowie Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 2... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 19. November 2019, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des reglementierten Gewerbes der Überlassung von Arbeitskräften sowie Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Besch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Beim „individuellen Befähigungsnachweis“ im Sinn des § 19 GewO wird der gemäß § 18 Abs 1 vorgeschriebene Befähigungsnachweis durch sonstige Nachweise ersetzt, die jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen belegen, die für die Ausübung des angemeldeten Gewe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 10.01.2020 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §19 Abs1GewO 1994 §94 Z72GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die Feststellung der individuellen Befähigung für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes kann nur dann bejahend getroffen werden, wenn die vom Antragsteller absolvierte Ausbildung mindestens in gleicher Weise wie die in den Befähigungsnachweis festlegend... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 26. Juli 2019, ***, betreffend Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.09.2019 Norm: GewO 1994 §19GewO 1994 §94 Z42GewO 1994 §339GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den betreffenden Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 1. Oktober 2018, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ und Untersagung der Ausübung dieses Gewerbe... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Dr. Michaela Lütte als Einzelrichterin über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer B, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 16. Jänner 2018, Zl. ***, betreffend Zurückweisung der Anmeldung eines Gewerbes, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Es macht für die Rechtsstellung der Beschwerde führenden Gesellschaft keinen Unterschied, ob die Anmeldung wegen des Fehlens konkreter Angaben bzw. Unterlagen zurückgewiesen wird oder ob festgestellt wird, es seien die Anmeldungsvoraussetzungen nicht erfüllt, sodass keine... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist alleine die Frage, ob die belangte Behörde zu Recht vom Fehlen eines für die Wirksamkeit der Gewerbeanmeldung wesentlichen Nachweises zum Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung ausgegangen ist. (zur – insoweit übertragbaren – Rech... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.03.2018 Norm: GewO 1994 §339 Abs2GewO 1994 §339 Abs3GewO 1994 §340 Abs1GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 GewO 1994 ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kein im Sinne des § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähiger Mangel, da eine rechtswirksame Gewerbeanmeldung erst dann vorliegt, wenn sämtliche erforderliche Nachweis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über die Beschwerde der A, wohnhaft in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 24. Jänner 2018, ***, betreffend Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Drogistengewerbes und Untersagung der Gewerbeausübung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.03.2018 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §94 Z14GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Wird der Gegenstand des Verfahrens nicht ausgedehnt, sondern eingeschränkt und bewegt sich der Beschwerdeantrag innerhalb der „Sache“ des Verfahrens der Verwaltungsbehörde, so hat eine meritorische Entscheidung durch das Verwaltungsgericht zu ergehen [hier: reglementiertes Gew... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.03.2018 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §94 Z14GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die individuelle Befähigung liegt bei Gewerben, bei denen als Befähigungsnachweis eine Befähigungsprüfung vorgeschrieben ist, nur im Falle der Beherrschung des gesamten Prüfungsstoffes, umfassend die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse auf allen in den
Betreff: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 16.03.2018 Norm: GewO 1994 §5 Abs2GewO 1994 §18 Abs1GewO 1994 §94 Z14GewO 1994 §340 Abs3
Rechtssatz: Die Tätigkeit als Zahnärztin bzw. die Weiterbildung zur Fachärztin für Oralchirurgie ist nicht mit einer einjährigen Tätigkeit als Drogist, auch nicht eingeschränkt auf zahnhygienische Produkte, gleichzusetzen, sodass mit betreffenden Arbeitszeugnissen keine fachlich einschläg... mehr lesen...