Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems (BH) vom 12. Oktober 2004 gemäß § 340 Abs. 3 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des angemeldeten Gastgewerbes in der Betriebsart eines Nachtclubs in einem näher bezeichneten Standort durch die Beschwerdeführerin nicht vorliegen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §340 Abs1;
Rechtssatz: Die gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen, wobei dieser Zeitpunkt für den Fall einer "nachträglichen" Vorlage von Nachweisen gemäß § 339 Abs. 3 GewO... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Jänner 2004 wurde festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des vom Beschwerdeführer in einem näher bezeichneten Standort angemeldeten Gewerbes der Maler und Anstreicher, eingeschränkt auf Innenmalerei, nicht vorliegen, und die Ausübung des Gewerbes untersagt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges im Wesentlichen ausgeführt, dem Beschwerdeführer mang... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Jänner 2004 wurde auf Grund der von der beschwerdeführenden Partei erstatteten Anmeldung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer (§ 94 Z. 67 GewO 1994)" in einem näher bezeichneten Standort und auf Grund der erstatteten Anzeige der Ausübung dieses Gewerbes durch den Geschäftsführer B, ungarischer Staatsangehöriger, wohnhaft in Ungarn, festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1994 §339 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/04/0108 E 17. Dezember 2002 RS 4(hier nur der dritte Satz) Stammrechtssatz Die Rechtswirksamkeit der Gewerbeanmeldung hängt u.a. von der Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 GewO 1994 ab. Solange erforderliche Unterlagen fehlen, liegt eine wirksame Gewerbean... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Mit Zeugnissen über den erfolgreichen Besuch einer Schule im Sinn des § 18 GewO 1994 sind g... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Das von der beschwerdeführenden Partei vorgelegte Zeugnis ist unzureichend, eine leitende S... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §16 Abs2;GewO 1994 §18 Abs1;GewO 1994 §18 Abs3;GewO 1994 §18 Abs6;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §39 Abs2;GewO 1994 §94 Z67;ZugangsvoraussetzungV Stukkateure Trockenausbauer 2003 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2004/04/0107 E 13. Juni 2005
Rechtssatz: Im Anerkennungsverfahren (gemäß § 18 Abs. 6 GewO 1994) wird geklärt, ob und inwieweit auf G... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und den angeschlossenen Unterlagen zufolge hat der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2001 das Gastgewerbe in der Betriebsart "Gasthaus" im Standort G, Markgemeinde K., angemeldet, dieser Anmeldung trotz eines entsprechenden Hinweises der Bezirkshauptmannschaft Hermagor (BH) allerdings keine Strafregisterbescheinigung im Sinn des § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 angeschlossen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer schriftlich (Schreiben der BH vom 7. Dezembe... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und den angeschlossenen Unterlagen zufolge hat der Beschwerdeführer am 22. Oktober 2001 das Gastgewerbe in der Betriebsart "Gasthaus" im Standort G, Markgemeinde K., angemeldet, dieser Anmeldung trotz eines entsprechenden Hinweises der Bezirkshauptmannschaft Hermagor (BH) allerdings keine Strafregisterbescheinigung im Sinn des § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 angeschlossen. In der Folge wurde der Beschwerdeführer schriftlich (Schreiben der BH vom 7. Dezembe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 verhindert das Wirksamwerden der Gewerbeanmeldung. Es liegt nämlich erst ab dem Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind, eine Gewerbeanmeldung vor (Hinweis § 340 Abs. 4 letzter Satz GewO 1994), sodass mit der Gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1994 §339 Abs3;
Rechtssatz: Die Rechtswirksamkeit der Gewerbeanmeldung hängt u.a. von der Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 GewO 1994 ab. Solange erforderliche Unterlagen fehlen, liegt eine wirksame Gewerbeanmeldung, die dazu berechtigt, mit der Gewerbeausübung zu beginnen, nicht vor (Hinweis E vom 24.6.1998... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs6;
Rechtssatz: Die gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung - abgesehen vom Fall des § 340 Abs. 6 GewO 1994 - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen, wobei dieser... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs7;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat die erforderliche Strafregisterbescheinigung bis zur Erlassung des erstbehördlichen Bescheides unbestrittener Maßen nicht beigebracht. Die Bezirkshauptmannschaft war daher im Grunde des § 340 Abs. 7 GewO 1994 ermächtigt, bezogen auf den Zeitpunkt der Anmeldung d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;
Rechtssatz: Das Fehlen von Unterlagen gemäß § 339 Abs. 3 Z. 2 GewO 1994 verhindert das Wirksamwerden der Gewerbeanmeldung. Es liegt nämlich erst ab dem Tag, an dem alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind, eine Gewerbeanmeldung vor (Hinweis § 340 Abs. 4 letzter Satz GewO 1994), sodass mit der Gewe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs6;
Rechtssatz: Die gemäß § 340 Abs. 1 GewO 1994 der Behörde aufgetragene Prüfung der Anmeldungsvoraussetzungen ist wegen des konstitutiven Charakters der Gewerbeanmeldung - abgesehen vom Fall des § 340 Abs. 6 GewO 1994 - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Anmeldung abzustellen, wobei dieser... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §340 Abs1;GewO 1994 §340 Abs4;GewO 1994 §340 Abs7;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat die erforderliche Strafregisterbescheinigung bis zur Erlassung des erstbehördlichen Bescheides unbestrittener Maßen nicht beigebracht. Die Bezirkshauptmannschaft war daher im Grunde des § 340 Abs. 7 GewO 1994 ermächtigt, bezogen auf den Zeitpunkt der Anmeldung d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. November 1997 wurde gemäß § 340 Abs. 7 in Verbindung mit § 339 Abs. 3 Z. 1 und 2 GewO 1994 festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von der Beschwerdeführerin am 2. Juli 1996 angemeldeten Gewerbes: "Naturpraktiker, das ist die Förderung des Wohlbefindens von Menschen mit natürlichen Methoden unter Ausschluß jeder gesetzlich den Ärzten oder anderen Heilberufen vorbehaltenen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1994 §339 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0217 1 Stammrechtssatz Die Unterlassung der Beibringung von Belegen, die dem Nachweis einer bestimmten Befähigung zum Antritt eines Gewerbes dienen, stellt kein bloßes Formgebrechen iSd § 13 Abs3 AVG dar (Hinweis E 12.2.1985, 84/04/0090). ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 15. Jänner 1998 wurde im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG festgestellt, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 124 Z. 11 GewO 1994, beschränkt auf den Handel mit Tieren und Zoozubehör, an einem näher bezeichneten Standort durch den Beschwerdeführer nicht vorlägen und es wurde gemäß § 340 Abs. 1 und 7 GewO 1994 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und §§ 154 f leg. cit. die Ausübung des Gewerbes ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1994 §339 Abs3;GewO 1994 §340 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/29 90/04/0217 1
Zusatz: Die Einfügung des § 340 Abs 4 letzter Satz GewO 1994,
daß "als Tag der Gewerbeanmeldung jener Tag gilt, an welchem
alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind",
dient lediglich der Klarstellung der bisherigen Rechtslage,
also zur Präzi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der I Reisen Gesellschaft m.b.H. zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft vom 25. August 1995 bis 19. Oktober 1995 an einem näher bezeichneten Ort das Reisebürogewerbe ausgeübt habe, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu h... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 8. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der I Reisen Gesellschaft m.b.H. zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft vom 25. August 1995 bis 19. Oktober 1995 an einem näher bezeichneten Ort das Reisebürogewerbe ausgeübt habe, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des zur Gewerbeanmeldung vorzulegenden Strafregisterauszuges vermögen schon deshalb eine Verringerung des Verschuldens des Besch an der unberechtigten Gewerbeausübung nicht zu bewirken, weil die Berechtigung zur Aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §339 Abs1;GewO 1994 §339 Abs3 Z2;GewO 1994 §366 Abs1 Z1;VStG §21 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Schwierigkeiten bei der Beschaffung des zur Gewerbeanmeldung vorzulegenden Strafregisterauszuges vermögen schon deshalb eine Verringerung des Verschuldens des Besch an der unberechtigten Gewerbeausübung nicht zu bewirken, weil die Berechtigung zur Aus... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 19. August 1993 stellte das Magistratische Bezirksamt für den 6./7. Bezirk als Gewerbebehörde erster Instanz gemäß § 340 Abs. 1 und 7 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzung für die Ausübung des vom Beschwerdeführer am 12. Juli 1993 im Standort, S-Gasse 1 angemeldeten Gewerbes: Versicherungsmakler (§ 126 Z. 31 GewO 1973) nicht vorliegen und untersagte die Ausübung des Gewerbes. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschw... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: GewO 1973 §13 Abs1 idF 1993/029;GewO 1973 §339 Abs3 idF 1993/029;GewRNov 1992 Art1 Z23;
Rechtssatz: Da entgegen der früheren Gesetzeslage der Ausschluß von der Gewerbeausübung gemäß § 13 Abs 1 GewO 1973 idF BGBl 1993/29 ex lege wirkt, hat der Gewerbeanmelder nunmehr außer den sonst vorgeschriebenen, im § 339 Abs 3 GewO 1973 aufgezählten Dokumenten und a... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Jänner 1990 stellte die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck gemäß § 340 Abs. 1 und 7 GewO 1973 fest, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des vom Beschwerdeführer angemeldeten Friseur- und Perückenmachergewerbes nach § 94 Z. 18 GewO 1973 im näher bezeichneten Standort nicht vorlägen. Die Ausübung des angemeldeten Gewerbes wurde daher gemäß § 340 Abs. 7 GewO 1973 untersagt. Zur Begründung: heißt es im wesentlichen, der Beschwerdeführer habe hinsichtlic... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Zur Beurteilung und Festlegung des Ergebnisses einer Meisterprüfung ist zweifellos allein die Prüfungskommission (gem § 351 oder § 352 GewO 1973) berufen. Der Bezirksverwaltungsbehörde bzw dem Landeshauptmann hingegen obliegt es lediglich, zu prüfe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §18 Abs1;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;GewO 1973 §340 Abs1;GewO 1973 §340 Abs7;GewO 1973 §350 Abs5;GewO 1973 §350 Abs6;
Rechtssatz: Gesetzliche Voraussetzung iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 ist unter anderem "das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung" - und nicht etwa ganz allgemein die tatsächliche Befähigung - oder das Vorliegen eines Nachsichtsbescheides iSd § 28 G... mehr lesen...