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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §18 Abs1;Rechtssatz
Gesetzliche Voraussetzung iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 ist unter anderem "das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung" - und nicht etwa ganz allgemein die tatsächliche Befähigung - oder das Vorliegen eines Nachsichtsbescheides iSd § 28 GewO 1973; die Behauptung der gesetzwidrigen Verweigerung des Meisterprüfungszeugnisses geht daher ins Leere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990040295.X02Im RIS seit
20.11.2000