RS Vwgh 1993/7/7 90/04/0295

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §18 Abs1;
GewO 1973 §339 Abs3 Z2;
GewO 1973 §340 Abs1;
GewO 1973 §340 Abs7;
GewO 1973 §350 Abs5;
GewO 1973 §350 Abs6;

Rechtssatz

Gesetzliche Voraussetzung iSd § 340 Abs 1 GewO 1973 ist unter anderem "das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung" - und nicht etwa ganz allgemein die tatsächliche Befähigung - oder das Vorliegen eines Nachsichtsbescheides iSd § 28 GewO 1973; die Behauptung der gesetzwidrigen Verweigerung des Meisterprüfungszeugnisses geht daher ins Leere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990040295.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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