Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten sprach mit Bescheid vom 3. November 1992 über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidung über ihre "beim Amt der Wiener Landesregierung" eingebrachten Ansuchen um Erteilung der Konzession für das Bauträgergewerbe im Standort W, N-Gasse 51, und um Genehmigung der Bestellung des HT zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes dahin ab, daß der Antrag gemäß § 73 Abs. 2 AVG abgewiesen wer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §73 Abs2;GewO 1973 §339 Abs3;
Rechtssatz: War das Ansuchen zur Geschäftsführerbestellung insoweit mit einem Formgebrechen behaftet, als die im § 339 Abs 3 Z 1 GewO 1973 angeführten Urkunden betreffend den vorgesehenen Geschäftsführer nicht vorgelegt worden sind, ist die Verzögerung der Entscheidung nicht ausschließlich auf ein Verschulden... mehr lesen...
Nach der Sprucheinleitung des Bescheides vom 24. Februar 1992 erkannte der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten über das von der Beschwerdeführerin gemäß § 73 AVG gestellte, am 2. Dezember 1991 beim Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten eingelangte Verlangen auf Übergang der Zuständigkeit über das Ansuchen der Beschwerdeführerin um Genehmigung der Bestellung des B zum Geschäftsführer für die Ausübung des der I-Gesellschaft m.b.H. im Standort W, O-Gasse 26, z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §73 Abs2;GewO 1973 §339 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0435/29 E 12. Februar 1930 RS 1 Stammrechtssatz Die Verzögerung der Entscheidung ist dann ausschließlich auf ein Verschulden der Behörde zurückzuführen, wenn die Entscheidung weder durch das Verschulden der Partei noch durch unüberwindliche Hindernisse verzögert wurde. ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. März 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 28. September 1988 um die Erteilung einer Konzession für die Überlassung von Arbeitskräften im Standort Linz, A-Straße 7, im Grunde der §§ 13, 25 Abs. 1, 323a und 323b GewO 1973 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 17. Juni 1988 über den Befähigungsnachweis für das konzessionierte Gewerbe der Überlassung von Arbei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §13 Abs3;GewO 1973 §339 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Unterlassung der Beibringung von Belegen, die dem Nachweis einer bestimmten Befähigung zum Antritt eines Gewerbes dienen, stellt kein bloßes Formgebrechen iSd § 13 Abs3 AVG dar (Hinweis E 12.2.1985, 84/04/0090). Schlagworte Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materiel... mehr lesen...
Index: GewerbeO21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §9GewO 1973 §339 Abs3 Z3GewO 1973 §5 Z1GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Der Hinweis auf die in Lehre und Rechtsprechung anerkannte Rechtsfigur der "Vorgesellschaft" geht deshalb fehl, weil im vorliegendem Zusammenhang nicht die privatrechtlichen Rechtsfolgen des Zusammenschlusses mehrerer Rechtspersonen in der Absicht, eine juristis... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §339 Abs3 Z3GewO 1973 §5 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/04/0027 E 18. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Gesellschaft mbH wird als solche erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister befähigt, ihren Bestand im Sinne des § 339 Abs 3 Z 3 GewO 1973 nachzuweisen. Sie ist als solche auch erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister im Sinne des § 5 Z ... mehr lesen...
Index: GewerbeO50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §339 Abs3
Rechtssatz: Die in Lehre und Rechtsprechung anerkannte Rechtsfigur der "Vorgesellschaft" ändert nichts daran, dass eine GesmbH vor ihrer Eintragung in das Handelsregister nicht besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040196.X02 Im RIS seit 13.10.2021 ... mehr lesen...