Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist ein in Innsbruck niedergelassener römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer ist ein in Innsbruck niedergelassener Arzt für Allgemeinmedizin und betreibt gleichzeitig ein Dessousgeschäft. 2. Mit dem erstinstanzlichen - als Bescheid zu wertenden - Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Tirol wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe durch Plakate in de... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EMRK Art10StGG Art17ÄrzteG 1998 §53, §136Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3, Art5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte,insbesondere der Meinungsäußerungsfreiheit, durch Verhängung einerDisziplinarstrafe über einen Arzt wegen Werbung für einpsychotherapeutisches Hilfsverfahren unter Anwendung ... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Bescheid vom 12. September 2007 hat der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien der Beschwerde gegen den Bescheid vom 9. Mai 2007 des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien stattgegeben, diesen Bescheid behoben sowie den Antrag auf Gewährung der Witwenversorgung für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 abgewiesen und einen Abfindungsbeitrag in der Höhe von € 4.388,01 gewährt. römisch eins. Mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitVfGG §86VfGG §88ÄrzteG 1998
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des
bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds
der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen
Witwenversorgung; Kostenzuspruch Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Mit Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (nunmehr Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) vom 5. Februar 2007 wurde der Berufung gegen das Erkenntnis des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an di... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationÄrzteG 1998
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde eines Arztes gegen ein demBerufungsbegehren voll Rechnung tragendes Erkenntnis desDisziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer mangels Beschwer;auch keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch eine Bindung an dieErkenntnisbegründung angesichts der Verpflichtung der ersten Instanzzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt, der seine in der Stadt Salzburg gelegene Zahnarztpraxis im Jahr 2004 eröffnet hat. Daneben betreibt der Beschwerdeführer auch eine Praxis in Deutschland. Im Zuge der Praxiseröffnung in Salzburg hat der Beschwerdeführer diverse Werbemaßnahmen gesetzt, die Gegenstand einer disziplinären Behandlung wurden. Es handelte sich u.a. um die Verbreitung einer Einladung zur Eröffnung seines ersten "s."-Centers in Österreich u... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EMRK Art10ÄrzteG 1998 §53, §136Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3, Art5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte,insbesondere der Meinungsäußerungsfreiheit, durch Verhängung einerDisziplinarstrafe wegen unzulässiger Werbung durch einen Zahnarzt;vertretbare Annahme des Vorliegens marktschreierisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde der Beschwerdeführer eines Disziplinarvergehens gemäß §136 Abs1 Z1 ÄrzteG 1998 für schuldig erkannt und zur Disziplinarstrafe des schriftlichen Verweises sowie zum Ersatz der Kosten des Disziplinarverfahrens verurteilt. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer im Februar 2000 ein - au... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art7, Art10ÄrzteG 1998 §53, §136Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen unzulässiger
Werbung; vertretbare Annahme des Vorliegens einer wahrheitswidrigen
Informati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist seit 1983 als Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten tätig; für seine Ordination in Wien steht er in einem Vertragsverhältnis zu sämtlichen in Betracht kommenden Sozialversicherungsträgern. Im Jahr 1992 errichtete er in Wiesen eine Zweitordination, für die er keine Kassenverträge besitzt. Am 15. März 2000 füllte er ein "Fax-Datenblatt" aus, mit dem er die Einrichtung einer Homepage in Auftrag gab. Dabei tr... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktÄrzteG 1998 §53, §136ASVG §341, §342Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art1, Art2
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Verhängung einer
Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen Anführung einer zweiten
Ordination mit dem Vermerk "Alle Kassen" auf seiner Homepage;
vertretbare Annahme der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Chirurgie in Klagenfurt. Mit - rechtskräftig gewordenem - Bescheid des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer, Disziplinarkommission für Steiermark und Kärnten, vom 24. November 1999 war er wegen standeswidriger Werbung zu einer Disziplinarstrafe verurteilt worden; dieser Verurteilung lagen zwei am 26. September bzw. 8. Oktober 1999 in der Wochenzeitung "Kärntner Nachrichten" über ihn ersc... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art10ÄrzteG 1998 §53Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3, Art5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen
standeswidriger Werbung durch Zeitungsartikel; ausreichendes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist Arzt und - gemeinsam mit seiner Gattin B. F. - geschäftsführender Gesellschafter der "Dr. W. F. GesmbH", die in Wien das "Institut für Sterilitätsbetreuung" als Krankenanstalt nach dem Krankenanstaltengesetz betreibt. Aufgrund der internen Aufgabenverteilung obliegen die Bereiche Werbung und Marketing der Geschäftsführerin B. F. Nach dem Beschwerdevorbringen beabsichtigte die GesmbH im Frühjahr 1999 eine möglichst ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs2StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art10ÄrzteG 1984 §25ÄrzteG 1998 §53Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer Art3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen
aufdringlicher und marktschreierischer W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in St. Veit/Glan und daneben als wissenschaftlich-medizinischer Leiter einer GmbH tätig, die ihren Sitz in Leibnitz hat und deren Betriebsstätte er durchschnittlich einmal wöchentlich aufsucht. Diese Gesellschaft produziert Geräte, die bei der sogenannten Magnetfeldtherapie Verwendung finden. 1.2. Bereits anläßlich eines 1999 gegen ihn wegen standeswidriger Werbung anhängigen Disziplinarverf... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungEMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEMRK Art10ÄrzteG 1998 §53Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer idF vom 28.06.00 Art3
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Werbebeschränkung für Ärzte im Hinblick auf
den Gleichheitssatz und die Meinungsäußerungsfreih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Allgemeinmedizin in Ried im Innkreis. Daneben ist er zu 25% Mitgesellschafter eines Gesundheits- und Seminarzentrums. Dabei handelt es sich um einen in Form einer GmbH geführten Gewerbebetrieb mit Hauptsitz in Wien und einer Zweigstelle in Ried im Innkreis, deren Betriebsräume sich unmittelbar neben den Ordinationsräumen des Beschwerdeführers befinden und unter der selben Telefaxnummer erreichbar sind wie dieser. ... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: EMRK Art10ÄrzteG 1998 §53B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRichtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer idF vom 25.03.98 Art3
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Arzt wegen Verstoßes
gegen die Werbebeschränkung für Ärzte durch Erweckung des Eindrucks
medizin... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Der Oberste Gerichtshof stellt aus Anlaß bei ihm anhängiger Verfahren die auf Art89 Abs2 iVm Art140 (richtig: Art139) B-VG gestützten Anträge auf Aufhebung von Art3 litd erster Halbsatz (im Verfahren zu V11/00) bzw. Art3 litd und lith (im Verfahren zu V34/00) der auf §53 Abs4 ÄrzteG 1998 beruhenden, mit den Worten "Arzt und Öffentlichkeit" überschriebenen Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer in der Fassung vom 25. März 1998, kundgemacht in der Österrei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Oberste Gerichtshof und das Oberlandesgericht Wien stellten aus Anlaß bei ihnen anhängiger Verfahren die auf Art89 Abs2 iVm Art140 (richtig: Art139) B-VG gestützten Anträge auf Aufhebung von Art3 litd erster Halbsatz bzw. Art3 litd erster Halbsatz und lith der auf §53 Abs4 ÄrzteG 1998 gestützten, mit den Worten "Arzt und Öffentlichkeit" überschriebenen Richtlinie der Österreichischen Ärztekammer in der Fassung vom 25. März 1998, kundgemacht in de... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art12 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätÄrzteG 1998 §53KAG §2 Abs1 Z7KAG §13Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer idF vom 25.03.98 Art3
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen des Obersten Gerichtshofes auf Aufhebung
von Bestimmungen betreffend Werbebeschränkungen für Ärzte mangels
Präjudizialität; Werbetätigkeit eines Zahnam... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art18 Abs2EMRK Art10ÄrzteG 1998 §53Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer idF vom 25.03.98 Art3
Leitsatz: Keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Werbeverbote für
Ärzte betreffend Preisnennungen und Verbreitung von Flugblättern und
Postwurfsendungen; Rechtfertigung durch öffentliches Interesse am
Schutz der Gesundheit... mehr lesen...