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82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos infolge Abänderung des bekämpften Bescheides des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien und Gewährung einer monatlichen Witwenversorgung; KostenzuspruchEntscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, Abänderung und Behebung von amtswegen, Ärzte Versorgung, Witwenpension, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B2218.2007Zuletzt aktualisiert am
05.08.2008