Der Beschwerdeführer hat hinsichtlich einer am 12. Februar 2007 von Organen des Finanzamtes Waldviertel gesetzten Amtshandlung (Betreten einer näher bezeichneten Liegenschaft sowie Abnahme zweier Kfz-Kennzeichentafeln und eines Kfz-Typenscheines) gemäß § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG (Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG) Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich erhoben. Das Vorgehen der Behördenorgane sei rechtswidrig, weil kein rechtsgültiger "Vollstreckungsauftrag", son... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat hinsichtlich einer am 12. Februar 2007 von Organen des Finanzamtes Waldviertel gesetzten Amtshandlung (Betreten einer näher bezeichneten Liegenschaft sowie Abnahme zweier Kfz-Kennzeichentafeln und eines Kfz-Typenscheines) gemäß § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG (Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG) Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich erhoben. Das Vorgehen der Behördenorgane sei rechtswidrig, weil kein rechtsgültiger "Vollstreckungsauftrag", son... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0147 E 29. Juni 1992 RS 4
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/15/0147 E 29. Juni 1992 RS 4
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird insbesondere auf die hg Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989, 86/14/0193, und vom 26. April 1994, 91/14/0129, 93/14/0015, 93/14/0082, (idF nur: Erkenntnisse vom 17. Oktober 1989 und vom 26. April 1994) verwiesen, mit denen klargestellt wurde, dass der vom Beschwerdeführer am 20. März 1981 angeschaffte, zur Gänze betrieblich genutzte Kraftwagen der Type Mercedes 280 SE (in der Folge: Mercedes) nicht als so genannter "Fiskal-Lkw" zu beurteilen ist, dass das Abg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;
Rechtssatz: Um Vollstreckungsmaßnahmen als unzulässig anzusehen, reicht es keineswegs aus, auf beim Verfassungs- bzw Verwaltungsgerichtshof eingebrachte Beschwerden und auf Berufungen hinzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X01 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO;BAO §232 Abs1;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen ist die Gefährdung der Einbringlichkeit von aushaftenden Abgabenschulden nicht mehr zu prüfen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140117.X04 Im RIS seit 18.02.2003 mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um einen Zusammenschluss von Dienstmännern in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die zumindest in den Jahren 1988 bis 1992 die im hg Erkenntnis vom 18. Dezember 1996, 94/15/0151, dargestellten Tätigkeiten ausgeübt hat. Mit Bescheid vom 22. Juni 1994, 50-GA3BK-DRB/94, zugestellt am 7. Juli 1994, wies die (nunmehr ebenfalls) belangte Behörde die Berufung gegen die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1988 bis 1992 im Wesentli... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um einen Zusammenschluss von Dienstmännern in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht, die zumindest in den Jahren 1988 bis 1992 die im hg Erkenntnis vom 18. Dezember 1996, 94/15/0151, dargestellten Tätigkeiten ausgeübt hat. Mit Bescheid vom 22. Juni 1994, 50-GA3BK-DRB/94, zugestellt am 7. Juli 1994, wies die (nunmehr ebenfalls) belangte Behörde die Berufung gegen die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1988 bis 1992 im Wesentli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z7;BAO §212 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0059
Rechtssatz: Die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt weder eine taugliche
Begründung: für einen Stundungsantrag (Hinweis E 20. Februar 199... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z7;BAO §212 Abs1;B-VG Art131 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0059
Rechtssatz: Die Erhebung einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof stellt weder eine taugliche
Begründung: für einen Stundungsantrag (Hinweis E 20. Februar 199... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. November 1991 erließ das Finanzamt gegenüber der Beschwerdeführerin einen Bescheid, mit welchem unter Bezugnahme auf die Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für März 1991 (rd S 3 Mio) ein Säumniszuschlag von S 60.027,-- festgesetzt wurde. In einer dagegen erhobenen Berufung (vom 12. Dezember 1991) wandte die Beschwerdeführerin ein, dass die Umsatzsteuer 3/91, von welcher der verfahrensgegenständliche Säumniszuschlag festgesetzt worden sei, rechneris... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgEO;BAO §198;BAO §213;BAO §214;BAO §215;BAO §217;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21;VerfGG 1953 §85 Abs2;VerfGG 1953 §85 Abs3;VerfGG 1953 §87 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 85 Abs 2, § 85 Abs 3 VerfGG und dem Inhalt des Beschlusses des VfGH vom 7.10.1991, B 692/91-6, trifft es zu, dass die Wirkung eines positiv erl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid bestätigte die belangte Behörde durch Abweisung der von der Beschwerdeführerin eingebrachten Berufung den Spruch: des erstinstanzlichen Bescheides vom 11. Juni 1996, der folgenden Wortlaut hatte: "Über die Anträge (der Beschwerdeführerin), vertreten durch Dr. ..., vom 5. Juni 1996, eingebracht am 11. Juni 1996, wird wie folgt entschieden: 1. Der Antrag auf Aufschiebung der Exekution gem. § 18 Zi. 5 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) wird gem.... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16 Abs1 Z2;AbgEO §18;AbgEO §19;AbgEO §3 Abs2;AbgEO §3 Abs3;BAO §93 Abs2;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Aus Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG ergibt sich, dass nur ein Bescheid, der den Beschwerdeführer in seinen subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt, mit einer seine Aufhebun... mehr lesen...
Am 13. Juni 1991 pfändeten der Leiter der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes Wien-Umgebung und ein Außendienstbeamter dieser Behörde wegen eines vollstreckbaren Abgabenrückstandes der T-GesmbH (in der Folge kurz: Abgabenschuldnerin) Vermögensgegenstände dieser Abgabenschuldnerin an derem Standort durch Verzeichnung in dem am 30. Mai 1989 begonnenen Pfändungsprotokoll. Schon mit Pachtvertrag vom 28. Dezember 1990 hatte die Beschwerdeführerin von der Abgabenschuldnerin bestimmte, am g... mehr lesen...
Am 13. Juni 1991 pfändeten der Leiter der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes Wien-Umgebung und ein Außendienstbeamter dieser Behörde wegen eines vollstreckbaren Abgabenrückstandes der T-GesmbH (in der Folge kurz: Abgabenschuldnerin) Vermögensgegenstände dieser Abgabenschuldnerin an derem Standort durch Verzeichnung in dem am 30. Mai 1989 begonnenen Pfändungsprotokoll. Schon mit Pachtvertrag vom 28. Dezember 1990 hatte die Beschwerdeführerin von der Abgabenschuldnerin bestimmte, am g... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/15/0147 4 Stammrechtssatz Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §18 Z5;AVG §66 Abs4;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;EO §42 Abs1 Z8;EO §68;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da im hier vorliegenden Beschwerdefalle gegen den vom Bf (dem Abgabepflichtigen) gerügten Vorgang des Exekutionsvollzuges das Instrum... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/29 91/15/0147 4 Stammrechtssatz Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AbgEO §18 Z5;AVG §66 Abs4;AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z2;EO §42 Abs1 Z8;EO §68;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da im hier vorliegenden Beschwerdefalle gegen den vom Bf (dem Abgabepflichtigen) gerügten Vorgang des Exekutionsvollzuges das Instrum... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Februar 1991 ordnete das Finanzamt Graz Stadt gemäß § 232 BAO zur Sicherung von Umsatzsteueransprüchen aus den Jahren 1980 bis 1991 im Gesamtbetrag von S 1,331.192,-- die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners X-AG Ltd. Vaduz, Liechtenstein an. Auf Grund des Sicherstellungsauftrages erfolgte am 8. April 1991 die Pfändung eines nicht dem Abgabenschuldner, sondern der Beschwerdeführerin gehörenden (unter Postza... mehr lesen...
Mit Sicherstellungsauftrag vom 28. Februar 1991 ordnete das Finanzamt Graz Stadt gemäß § 232 BAO zur Sicherung von Umsatzsteueransprüchen aus den Jahren 1980 bis 1991 im Gesamtbetrag von S 1,331.192,-- die Sicherstellung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Abgabenschuldners X-AG Ltd. Vaduz, Liechtenstein an. Auf Grund des Sicherstellungsauftrages erfolgte am 8. April 1991 die Pfändung eines nicht dem Abgabenschuldner, sondern der Beschwerdeführerin gehörenden (unter Postza... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 748-750
Rechtssatz: Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §18 Z5;EO §42 Abs1 Z8;EO §68; Beachte Besprechung in AnwBl 10/1992, S 748-750
Rechtssatz: Gegen Vorgänge des Vollstreckungsvollzuges kennt auch die AbgEO - wie sich aus ihrem § 18 Z 5 (der dem § 42 Abs 1 Z 8 EO nachgebildet ist) eindeutig ergibt - das Institut der Vollzugsbeschwerde (entsprechend der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der O. GmbH. Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 2. Juli 1986 das Ausgleichsverfahren und am 31. Oktober 1986 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. August 1987 (in der Folge: "Haftungsbescheid") wurde der Beschwerdeführer als Haftender für den Abgabenrückstand der Gesellschaft in der Höhe von S 182.630,-- (Lohnsummensteuer und Dienstgeberabgabe für den Zeitraum April 1986 bis 6. Juli 1986)... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §13;AbgEO §16;AbgEO §18;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für den Fall, daß ein zur Haftung herangezogener Geschäftsführer zur Sicherstellung des Haftungsbetrages eine Kaution hinterlegt hat, kann der AbgEO keine Vorschrift entnommen werden, die das Un... mehr lesen...
Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...
Im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren fand am 3. Mai 1989 am Sitz der GmbH, über deren Vermögen am 4. Juli 1989 sodann der Konkurs eröffnet wurde, ein Pfändungstermin zur Hereinbringung von Abgabenforderungen statt. Der Vollstrecker des Finanzamtes trug dabei in das Pfändungsprotokoll unter 14 Postzahlen Maschinen, Werkzeuge und Ersatzteile unter Hinweis auf vom Geschäftsführer der GmbH als Vertreter des Abgabenschuldners zur Verfügung gestellte Listen, in denen die betreffend... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgEO §16;AbgEO §17 Abs1;AbgEO §18 Z5;
Rechtssatz: Zur Bekämpfung gesetzwidriger Vollzugsmaßnahmen (hier in concreto: eines gesetzwidrigen Pfändungsvorganges) im finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahren steht die in § 18 Z 5 AbgEO erwähnte Beschwerde gegen den Vollstreckungsvollzug zu Gebote, in deren Erledigung von der Vollstreckungsbehörde auch erford... mehr lesen...