1 Der Revisionswerber befindet sich ab dem 1. Mai 2018 gemäß § 15b des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) im Ruhestand. 2 Mit Bescheid vom 1. Oktober 2018 stellte die belangte Behörde (damals noch Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter) die Gebührlichkeit eines Ruhegenusses des Revisionswerbers ab 1. Mai 2018 in der Höhe von monatlich € 2.784,44 (davon Ruhegenuss € 1.897,75, Nebengebührenzulage € 534,38 und anteilige Pension nach dem Allgemeinen Pensionsg... mehr lesen...
1 Die am 10. November 1946 geborene Revisionswerberin ist gemäß § 13 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, mit Ablauf des 31. Dezember 2011 in den Ruhestand getreten. 2 Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter vom 9. Mai 2012 wurde festgestellt, dass ihr vom 1. Jänner 2012 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 2.483,87 sowie eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 595,70 gebühre. 3 In einer Eingabe vom 20. Mai 2015 bra... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E05200510E6J65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: 32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art2;32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art3 Abs1 litc;32000L0078 Gleichbehandlungs-RL Beschäftigung Beruf Art6;62013CJ0529 Felber VORAB;EURallg;PG 1965 §99 Abs5;PG 1965; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ro 2016/12/0028 E 25. Oktober 2017 Rechts... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist die frühere Ehegattin eines am 16. September 2006 verstorbenen Beamten des Ruhestandes des Landes Salzburg. Die Ehe der Beschwerdeführerin mit ihrem früheren Ehegatten war am 16. Februar 1990 einvernehmlich geschieden worden. Am 30. Juni 2003 schlossen die Beschwerdeführerin und ihr früherer Ehegatte vor dem Bezirksgericht Salzburg den nachfolgenden, auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "1. ... 2. Der frühere Ehegatte... verpflichtet sich an die Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand seit 1. Oktober 1971 bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 31. März 2004 - zuletzt als Fachlehrerin - in einem öffentlich-rechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund. Mit ihrer Ernennung mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1971 gebührten ihr die Bezüge der Verwendungsgruppe L2a2/1 mit nächster Vorrückung am 1. Jänner 1972. Mit Bescheid des Landesschulrates für Salzburg vom 17. November 1971 war als ihr Vorrückungsstichtag der 13. Oktobe... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: LBPG Slbg 2001 §27;PG 1965 §19 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der vorliegende Fall betrifft die Höhe des Versorgungsbezuges der Beschwerdeführerin (der geschiedenen früheren Ehefrau eines verstorbenen Beamten) nach § 27 Slbg LBPG 2001. In dem, zum inhaltsgleichen § 19 PG 1965 ergangenen hg. Erkenntnis vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;GehG 1956 §12g Abs4;GehG 1956 §13a Abs2;PG 1965;
Rechtssatz: Eine Besonderheit des vorliegenden Beschwerdefalles liegt darin, dass von verschiedenen, für den Bund als Dienstgeber tätigen Behörden Bezüge (Aktiv- und Pensionsbezüge) angewiesen wurden (vgl. zu solchen Konstellationen die hg. Erkenntnisse vom 19. Septembe... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor i.R. seit 1. September 1997 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Er war zuletzt im Bereich der Bundespolizeidirektion W tätig. A) Zum mit dem erstangefochtenen Bescheid abgeschlossenen Verfahren Mit dem erstinstanzlichen Bescheid des Bundespensionsamtes vom 11. September 1997 wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ein Ruhegenuss sowie eine Ruhegenusszulage in jeweils näher beze... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;DVG 1984 §12 Abs2;PG 1965;VwRallg;
Rechtssatz: Stehen zwei rechtswirksame Bescheide über die idente Sache (hier jeweils die Ruhegenussbemessung ab dem 1. Jänner 1998) in Widerspruch, beseitigt der später erlassene Bescheid den früher erlassenen. Bei der - hier zu bej... mehr lesen...
Der 1948 geborene Beschwerdeführer trat zum 1. September 1977 als Orchestermusiker der Staatsoper in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis, das den Bestimmungen des Bundestheaterpensionsgesetzes, BGBl. Nr. 159/1958, unterlag. Seit 1. November 1993 steht er als ordentlicher Hochschulprofessor an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien in einem dem Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 340, unterliegenden pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis zum Bund. Er hatt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein65/01 Allgemeines Pensionsrecht65/02 Besonderes Pensionsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §308 Abs1;ASVG §311 Abs2;ASVGNov 29te;BThPG 1958;PG 1965;VwRallg;
Rechtssatz: Der Entfall des Erfordernisses eines "anderen Dienstgebers" im § 311 Abs 2 ASVG bezweckte die Einbeziehung von Fällen, "in denen zB aus einem Wirtschaftskörper des Bundes ein Bedienstet... mehr lesen...
Die am 4. Juni 1942 geborene Beschwerdeführerin steht auf Grund ihrer wegen dauernder Dienstunfähigkeit erfolgten Versetzung in den Ruhestand seit 1. Mai 1989 als Fachinspektor in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Bundesrechenamt. Am 20. Juli 1989 beantragte sie die Zuerkennung eines "Hilflosenzuschusses" mit der Begründung: , daß sie auf Grund näher angeführter Leidenszustände derart hilflos sei, daß sie "für alles Hilfe"... mehr lesen...
Der am 18. Jänner 1926 geborene Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 2. Februar 1979 mit Wirksamkeit ab 1. März 1979 wegen bleibender Dienstunfähigkeit infolge eines am 17. November 1977 erlittenen Dienstunfalles in den zeitlichen Ruhestand versetzt. Mit Bescheid vom 21. April 1982 stellte das Bundesrechenamt fest, daß dem Beschwerdeführer zu seinem Ruhegenuß gemäß § 27 Abs. 1 bis 3 und 6 in Verbindung mit § 26 Abs. 8 des Pensionsges... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §105a;PG 1965 §27;
Rechtssatz: Für die Auslegung des § 27 PG kommt der Judikatur des OGH zu § 105a ASVG keine Bedeutung zu. Dies nicht nur auf Grund der Dreistufigkeit der Hilflosenzulage nach § 27 PG, sondern zumindest insofern, als nach § 105a ASVG der Hilflosenzuschuß dem Grund nach davon abhängig gemacht wird, daß die ... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/12/0067 E 10. Oktober 1988 VwSlg 12783 A/1988 RS 2 Stammrechtssatz Wer bei lebensnotwendigen Verrichtungen, die nicht jeden Tag, wohl aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit besorgt werden müssen - dazu gehören auch jene Tätigkeiten, die die unmittelbaren Voraussetzungen für die Befriedigung dieser Bedürfnis... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §105a;BKUVG §47;PG 1965 §27;
Rechtssatz: Mit "Hilflosenzulagen nach anderen gesetzlichen Vorschriften" und "gleichartigen Zulagen" gem § 27 Abs 5 PG müssen in Verbindung mit dem Abs 1 des § 27 PG alle dem gleichen Zweck (zumindest teilweise Abgeltung des durch die Hilflosigkeit beding... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §27;
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Hilflosenzulage nach § 27 PG 1965 ist nicht maßgeblich, ob eine Person ständig der Wartung und Hilfe (in der Auslegung des OLG Wien zu § 105 a ASVG) bedarf; entscheidend ist vielmehr, dass sie nicht mehr allein lebensnotwendige Verrichtungen ausführen kann und daher ständig fremder Hilfe bedarf. Ob darüber hinaus zur Anspruc... mehr lesen...
Index: 65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: PG 1965 §27;
Rechtssatz: Wer bei lebensnotwendigen Verrichtungen, die nicht jeden Tag, wohl aber mit einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit besorgt werden müssen - dazu gehören auch jene Tätigkeiten, die die unmittelbaren Voraussetzungen für die Befriedigung dieser Bedürfnisse schaffen - der Hilfe bedarf, ist hilflos iSd § 27 Abs 1 PG 1965 und hat Anspruch auf die... mehr lesen...