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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §27;Rechtssatz
Für den Anspruch auf Hilflosenzulage nach § 27 PG 1965 ist nicht maßgeblich, ob eine Person ständig der Wartung und Hilfe (in der Auslegung des OLG Wien zu § 105 a ASVG) bedarf; entscheidend ist vielmehr, dass sie nicht mehr allein lebensnotwendige Verrichtungen ausführen kann und daher ständig fremder Hilfe bedarf. Ob darüber hinaus zur Anspruchsbegründung erforderlich ist, dass die für die Hilfeleistungen üblicherweise aufzuwendenden Kosten im Monatsdurchschnitt mindestens so hoch sind wie die begehrte Hilflosenzulage, konnte im Beschwerdefall dahingestellt bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120067.X03Im RIS seit
27.06.2006Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010