RS Vwgh 1991/10/21 90/12/0180

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §105a;
PG 1965 §27;

Rechtssatz

Für die Auslegung des § 27 PG kommt der Judikatur des OGH zu § 105a ASVG keine Bedeutung zu. Dies nicht nur auf Grund der Dreistufigkeit der Hilflosenzulage nach § 27 PG, sondern zumindest insofern, als nach § 105a ASVG der Hilflosenzuschuß dem Grund nach davon abhängig gemacht wird, daß die für die

notwendigen Dienstleistungen nach dem Lebenskreis des Anspruchswerbers üblicherweise aufzuwendenden Kosten im Monatsdurchschnitt mindestens so hoch sind wie der begehrte Hilfslosenzuschuß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120180.X04

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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