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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
ASVG §105a;Rechtssatz
Für die Auslegung des § 27 PG kommt der Judikatur des OGH zu § 105a ASVG keine Bedeutung zu. Dies nicht nur auf Grund der Dreistufigkeit der Hilflosenzulage nach § 27 PG, sondern zumindest insofern, als nach § 105a ASVG der Hilflosenzuschuß dem Grund nach davon abhängig gemacht wird, daß die für die
notwendigen Dienstleistungen nach dem Lebenskreis des Anspruchswerbers üblicherweise aufzuwendenden Kosten im Monatsdurchschnitt mindestens so hoch sind wie der begehrte Hilfslosenzuschuß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120180.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010