RS OGH 1971/3/3 5Ob37/71

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.03.1971
beobachten
merken

Norm

GBG §27
GBG §94 Z4 E

Rechtssatz

Eine aus mehreren Bogen bestehende Privaturkunde leidet an sichtbaren Mängeln, durch die ihre Glaubwürdigkeit geschwächt wird, wenn ihr nacheinander andere Urkunden "verbunden" wurden, insbesondere der abgeschlossenen und gehefteten Urkunde eine andere hinzugeheftet wurde.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 37/71
    Entscheidungstext OGH 03.03.1971 5 Ob 37/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0060438

Dokumentnummer

JJR_19710303_OGH0002_0050OB00037_7100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten