Norm
ABGB §451 CRechtssatz
Im Falle einer Höchstbetragshypothek kann sich der Gläubiger zur Dartuung seiner Forderung nicht auf die Grundbuchseintragung oder auf gutgläubigen Erwerb berufen, sondern muss ihr Entstehen nachweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0011393Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011