Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Betreibenden aufgrund des mit einer Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 15. März 2010 versehenen Teilurteils des Bezirksgerichts Graz vom 17. November 2006, AZ 24 C 1713/04a, die Exekution durch Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den im
Spruch: dieser Entscheidung bezeichneten Miteigentumsanteilen des Verpflichteten. Das Rekursgericht gab dem vom Verpflichteten erhobenen Rekurs Folge und wies den Exekutionsantrag der Betreibenden ab. Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom11. Jänner 2010 bewilligte das Erstgericht aufgrund eines Wechselzahlungsauftrags zur Sicherung einer Kapitalforderung von 100.000 EUR sA die Exekution zur Sicherstellung unter anderem durch Zwangsverwaltung hinsichtlich zweier Liegenschaften des Verpflichteten (Punkte 4 und 5 des erstgerichtlichen Spruchs). Zur
Begründung: dieses Teils seiner Entscheidung führte das Erstgericht aus, die Zwangsverwaltung komme im Zuge der Sicherstellungsexekution nur in B... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 22. 6. 2006 der Konkurs eröffnet und ein Masseverwalter bestellt. Die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Nach Einholung eines Bewertungsgutachtens schloss der Masseverwalter mit Ingrid R***** am 22. 12. 2006 einen Kaufvertrag über diese Liegenschaft zu einem Kaufpreis von 6.300 EUR. Er beantragte beim Konkursgericht die Genehmigung dieses Kaufvertrags unter Vorlage von Urkunden, aus den... mehr lesen...
Norm: GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Bei einem im Wege der Sicherstellungsexekution vorgemerkten Pfandrecht hat ein Rechtfertigungsverfahren vor dem Grundbuchsgericht nach § 41 lit b GBG nicht zu erfolgen; der betreibende Gläubiger braucht vielmehr nur beim Exekutionsgericht den Antrag auf Anmerkung der Rechtfertigung (Vollstreckbarkeit) stellen. Entscheidungstexte 8 Ob 112/07i ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 21. August 2001 im führenden Akt AZ 6 E 77/01y die Fahrnisexekution sowie die Exekution durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung einer Liegenschaft zur Hereinbringung von 3 Mio. S (= 218.018,50 EUR) sA aufgrund eines rechtskräftigen Wechselzahlungsauftrags (WZA). Fahrnisexekution und Zwangsverwaltung werden nunmehr in getrennten Verfahren geführt Mit Beschluss vom 13. September 2001 bewilligte der... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots nach Versteigerung einer Liegenschaft, die je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stand. Im Revisionsrekursverfahren ist nur die Berücksichtigung einer durch das damalige Finanzamt Korneuburg (jetzt Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln; Standort Korneuburg; im Folgenden nur Behörde) als Vertreter des Bundes angemeldeten Abgabenforderung des Bundes von 503.979 S = 36.625,58 j strittig, für die zu ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach Johanna W*****, verstorben am 3. 3. 2002, wurde vom Bezirksgericht Meidling als Verlassenschaftsgericht zu GZ 2 A 98/02d-40 mit Beschluss vom 21. 5. 2003 aufgrund der rechtskräftigen Einantwortungsurkunde die Vormerkung der Eigentumsrechte der Antragsteller je zur Hälfte ob der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bewilligt. Nach Einlangen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom 30. 5. 2003 beantragten die Antragsteller beim Erstgeri... mehr lesen...
Norm: GBG §41
Rechtssatz: Anlässlich der Entscheidung über die Rechtfertigung sind die Voraussetzungen der Vormerkungsbewilligung grundsätzlich nicht neuerlich zu untersuchen; zu prüfen ist nur mehr, ob die Urkunde, deren Fehlen bisher dem unbedingten Eintrag entgegenstand, nunmehr vorliegt. Entscheidungstexte 5 Ob 300/03h Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 300/03h Veröff: ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist bücherlicher Alleineigentümer der im
Kopf: der Entscheidung angeführten Liegenschaften. Am 4. 12. 1998 beantragte das Finanzamt Salzburg-Land unter Berufung auf § 38 lit c GBG "auf Grund des Schreibens des Finanzamtes Salzburg-Land vom 3. 12. 1998, Steuernummer ***** lautend auf H***** Winfried L., *****, zur Sicherstellung der Forderung der Republik Österreich gegen H***** Winfried L., w. o., an Abgaben im Betrag von 118,994.088,-- öS... mehr lesen...
Norm: EO §371 Z2EO §375ABGB §364c C1GBG §38 litbGBG §41 litb
Rechtssatz: Ein intabuliertes Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hindert den Vollzug einer vom Titelgericht bewilligten zwangsweisen Vormerkung eines Pfandrechtes durch das Exekutionsgericht. Entscheidungstexte 3 Ob 185/98x Entscheidungstext OGH 21.10.1998 3 Ob 185/98x Veröff: SZ 71/170 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17. 9. 1997 bewilligte das Handelsgericht Wien auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages vom 22. 8. 1997 zu 15 Cg 151/97s unter anderem gegenüber dem Verpflichteten Exekution zur Sicherstellung durch bücherliche Vormerkung des Simultanpfandrechtes ob den Liegenschaften EZ 2858 und EZ 2859 je Grundbuch *****, wobei angemerkt werden soll, daß die Liegenschaft EZ 2858 als Haupteinlage auf die Liegenschaft EZ 2859 als Nebeneinlage diene. Mit Beschluß vo... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z2 IAEO §1 Z2 IIBEO §39 Abs1 Z10 IIIJEO §39 Abs1 Z10 IVCEO §371 Z2EO §374GBG §40GBG §41 litbGBG §46 Abs2Geo §144 Abs8
Rechtssatz: Eine Einstellung nach § 39 Abs 1 Z 10 EO kommt nur dann in Betracht, wenn nicht nur zum Zeitpunkt der Bewilligung der Exekution, sondern auch zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über die Einstellung die Exekution durch einen Titel nicht gedeckt ist. Wurde aufgrund eines erlassenen aber nicht wirksam zugeste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 3.3.1995 bewilligte das Landesgericht Wr.Neustadt als Titelgericht der Betreibenden aufgrund des nach der damaligen Aktenlage der Verpflichteten am 29.2.1995 durch Hinterlegung zugestellten Wechselzahlungsauftrages vom 6.2.1995, 23 Cg 35/95w, zur Sicherung einer Forderung von S 2,000.000,-- sA die Exekution durch bücherliche Vormerkung des Pfandrechtes zugunsten der Betreibenden auf der der Verpflichteten gehörenden Liegenschaft EZ 878 GB 72158 Reifn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1422ABGB §1425 IGBG §39GBG §41 litc
Rechtssatz: Die Vormerkung nach § 39 GBG bewirkt die Aufhebung oder Übertragung der Rechte des Gläubigers unter der Bedingung des Nachweises, daß der gerichtliche Erlag die Wirkung der Zahlung der Schuld hatte. Der Nachweis ist erbracht, wenn der Betrag nach dem Akteninhalt dem Gläubiger ausgefolgt und von ihm behalten wurde; der Beibringung einer gerichtlichen Entscheidung bedarf es in diesem Fal... mehr lesen...
Norm: ABGB §453EO §89GBG §38 litcGBG §41 litbKO §13
Rechtssatz: Die Rechtfertigung eines nach § 38 lit c GBG vorgemerkten Pfandrechtes kann nach Wahl der öffentlichen Behörde entweder nach § 41 lit b GBG im Grundbuchsverfahren oder mittels Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung durch Anmerkung der Rechtfertigung erreicht werden. Die Rechtfertigung durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung kann selbst nach Konkurseröffnung über das Verm... mehr lesen...
Norm: EO §89GBG §38 litcGBG §41 litb
Rechtssatz: Da die Vorlage gerade jener Urkunde zur Rechtfertigung ausreicht, deren Fehlen dem unbedingten Rechtserwerb entgegenstand, reicht sowohl nach § 41 lit b GBG als auch bei der Exekutionsbewilligung der zwangsweisen Pfandrechtsbegründung nach § 89 EO die Vorlage des rechtskräftigen Erkenntnisses der zuständigen Abgabenbehörde aus, wenn dieses nicht im Widerspruch zum seinerzeitigen Antrag steht. ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. 6. 1980, 6 E 4377/80, bewilligte das Erstgericht iS des am 27. 5. 1980 eingelangten Antrages zugunsten der betreibenden Partei S Sparkasse wider die verpflichtete Partei A GesmbH auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages des Landesgerichtes Salzburg vom 27. 5. 1980, 7 Cg 216/80, die Exekution zur Sicherungstellung durch Vormerkung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft EZ 1260 KG B zur Sicherung der Wechselforderung von 3 908 779.50 S samt 6 % Zinsen seit 12. 5. 1980... mehr lesen...
Norm: EO §370 EGBG §38GBG §41
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 41 lit b GBG betrifft demgegenüber in ihrem ersten Halbsatz ("vorgemerktes gerichtliches Erkenntnis") nur den Fall einer Vormerkung nach § 38 lit a GBG und in ihrem zweiten Halbsatz ("zuständige Behörde") nur den Fall einer Vormerkung nach § 38 lit c GBG. Die Rechtfertigung einer Vormerkung nach § 38 lit b GBG (der vorliegende Fall einer Exekution zur Sicherstellung) wird hingegen i... mehr lesen...
Im Lastenblatt der Liegenschaften EZ 185 und EZ 1925 je KG W ist auf den ehemals dem Moritz Sch., nunmehr aber der Beklagten gehörenden Hälfteanteilen auf Grund des Sicherstellungsauftrages des Finanzamtes Mistelbach vom 20. März 1964, StNr. L 547/64 Wei. 204 in COZ 45 (EZ 185) bzw. COZ 33 (EZ 1925) das Pfandrecht zur Sicherstellung der Abgabenforderungen für die Jahre 1961 bis 1964 im voraussichtlichen Betrag von 110.912 S samt Kosten von 510 S für die Republik Österreich vorgemerkt ... mehr lesen...
Norm: EO §3 IEO §3 IIIAEO §3 IVCEO §370 EEO §374EO §1 Z13 IILEO §88EO §89EO §4GBG §41 litb
Rechtssatz: a) Wurde die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung bewilligt und im Lastenblatt vollzogen, ist das bisher nur vorgemerkte, also bedingte Pfandrecht im Sinne des § 41 GBG zu einem unbedingten geworden und gleichzeitig die Exekution zur Sicherstellung nach Maßgabe des vollstreckbaren Rückstandsausweises von selbst in eine Befriedigungsexek... mehr lesen...
Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: GBG §41GBG §42ZPO §226 IIB9ZPO §228 A1ZPO §228 B5
Rechtssatz: Die Rechtfertigungsklage ist nicht Leistungsklage, sondern Feststellungsklage (SZ 5/296). Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0037453 ... mehr lesen...
Norm: GBG §26GBG §35GBG §41
Rechtssatz: Wurde wegen Fehlens der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung - unzulässigerweise - die Vormerkung des Eigentumsrechtes rechtskräftig bewilligt, muß es als zulässig angesehen werden, daß nunmehr die Rechtfertigung auch in anderer Form erfolgt als dies im § 41 GBG vorgesehen ist (nachträgliche Beibringung des zustimmenden Bescheides der Grundverkehrskommission). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GBG §41 litcKO §6
Rechtssatz: Eine Rechtfertigung im Sinne des § 41 lit c GBG ist trotz Eröffnung des Konkursverfahrens möglich und kann die Rechtfertigung im Grundbuch eingetragen werden, wenn nur die Vormerkung des Pfandrechtes vor der Konkurseröffnung erfolgt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 41/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 1 Ob 41/57 ... mehr lesen...
Norm: GBG §41 litaKO §3 Abs1
Rechtssatz: Unter Rechtshandlungen ist jede rechtserhebliche Handlung, daher auch die Anerkennung der Echtheit einer Urkunde, die die Grundlage der erst nach der Unterfertigung vorzunehmenden Beglaubigung bildet, zu verstehen. Eine Rechtfertigung durch Erklärung des Gemeinschuldners, zu der auch die oben angeführte Anerkennung gehört, wäre nur möglich, wenn sie vor der Konkurseröffnung stattgefunden hat und ihr Zeit... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §41
Rechtssatz: Zu § 41 lit a GBG. Entscheidungstexte 3 Ob 790/24 Entscheidungstext OGH 21.10.1924 3 Ob 790/24 Veröff: SZ 6/336 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0060742 Dokumentnummer JJR_19241021_OGH0002_0030OB00790_2400000_001 mehr lesen...