Norm: ABGB §440GBG §21GBG §26GBG §56 Abs2
Rechtssatz: 1) Gemäß § 56 Abs 2 GBG kann die Eintragung (insbesondere des Eigentumsrechtes) im angemerkten Rang selbst dann bewilligt werden, wenn die Liegenschaft nach dem Einschreiten um die Anmerkung der Rangordnung an einen Dritten übertragen worden wäre. Das gilt auch dann, wenn die Urkunde, mit der der Eintragungswerber gemäß § 26 GBG seinen Eigentumsverschaffungsanspruch belegt, vom früheren Eige... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist zu einem Drittel und zu einem Sechstel Miteigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Der Gegner der gefährdeten Partei ist aufgrund der Einantwortungsurkunde des BG Innsbruck vom 31.5.1996 ebenfalls zu einem Drittel und zu einem Sechstel (derzeit noch "außerbücherlicher") Miteigentümer dieser Liegenschaft. Seine Miteigentumsanteile sind im Grundbuch noch seinem verstorbenen Vater zugeschrieben. Zwischen den Streitteilen sind mehrere ... mehr lesen...
Norm: EO §350EO §382 Abs1 Z6 II6EO §384 Abs3GBG §21GBG §136
Rechtssatz: § 21 GBG ist auch in einem Exekutionsverfahren nach § 350 EO anzuwenden. Ist grundbücherliche Eigentümerin auf Grund einer Einzelrechtsnachfolge bereits eine andere als die im Titel genannte Person, muss der durch ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot nach § 382 Abs 1 Z 6 EO geschützte siegreiche Erstkäufer die Wiederherstellung des früheren Grundbuchstandes erreiche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §174 BAußStrG §177GBG §21GBG §22GBG §94 B
Rechtssatz: Die Einantwortungsurkunde muß keine Verbücherungsklausel enthalten. Eine solche ist zwar nicht vorgeschrieben, aber doch zulässig. Scheint die von einem Dritten aus der Verlassenschaft erworbene Liegenschaft in der Einantwortungsurkunde (deren Verbücherungsklausel) nicht auf, kann der Erwerber die Verbücherung seines Eigentums nicht allein durch die Vorlage seines Erwerbstitels... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22
Rechtssatz: Jeder Zwischenerwerber muss das einzutragende Recht in verbücherungsfähiger Art und Weise erworben haben. Für die außerbücherliche Übertragung eines bücherlichen Rechtes im Sinne der § 22 GBG reicht nämlich die Verschaffung einer bloß obligatorischen Rechtsposition nicht aus. Den Tabularbesitz des bücherlichen Vormannes vermag nur der zu übertragen, der selbst über eine entsprechende Anwartschaft verfügt, also o... mehr lesen...
Norm: GBG §21SbgGVG §8 Abs1 lita
Rechtssatz: Die aus § 8 Abs 1 lit a SbgGVG ableitbare Genehmigungsbedürftigkeit des Rechtserwerbes bezieht sich bereits auf das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst auf den Tabularakt. Entscheidungstexte 5 Ob 46/94 Entscheidungstext OGH 31.05.1994 5 Ob 46/94 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §22GBG §26
Rechtssatz: Wird von der Regel des § 21 GBG abgewichen (hier: Anerkenntnis der grundbücherlichen Eigentümerin, dass nicht sie, sondern ein anderer Liegenschaftseigentümer ist), dass grundbücherliche Eintragungen nur gegen den zulässig sind, der zur Zeit des Ansuchens als Eigentümer der Liegenschaft oder des Rechts, in Ansehung deren die Eintragung erfolgen soll, im Grundbuch erscheint oder doch gleichzeitig als solch... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller haben auf Grund der im angefochtenen Beschluß näher bezeichneten Urkunden (darunter einer beglaubigten Abschrift aus dem Handelsregister des KG Wels, wonach zu HRA***** die Firma "KAUFHAUS W*****" für den Kaufmann Ferdinand W***** registriert ist) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für "KAUFHAUS W*****" Inhaber Ferdinand W*****, 1941-09-29, H*****straße 1, *****F***** an 1140/100.000, mit Wohnungseigentum verbundenen Anteilen an der Liegensch... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §27 Abs2 idF GB?Nov 2008GBG §94 AGBG §98 idF GB?Nov 2008HGB §17UGB §17UGB §19 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die grundbücherliche Eintragung von Einzelkaufleuten unter ihrer Firma ist unzulässig. Durch die Bezeichnung des bücherlich Berechtigten mit der Firma ist nämlich nicht der jeweilige Firmeninhaber einverleibt, sondern für immer derjenige, der die Firma im Zeitpunkt des Einlangens des Grundbuchsgesuches führte. Das Grundbuch könnte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 30. 6. 1988 zwischen der "protokollierten Einzelfirma Akkumulatorenfabrik Dr. Leopold J***" mit dem Sitz in Feistritz im Rosental und der B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mit dem Sitz in Feistritz im Rosental abgeschlossenen Kaufvertrag kaufte die B*** K***- UND I*** Dr. J*** GmbH mehrere Grundstücke, darunter auch ein Grundstück, das zu der (im Eigentum des Dr. Dipl.Ing. Helmut J***, geboren am 25. 2. 1929, stehenden) Liegenschaft EZ 496 Grundbuch 02400 La... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §94 AHGB §17
Rechtssatz: Die Verwendung der Firma eines mit seinem bürgerlichen Namen verbücherten Eigentümers einer Liegenschaft kann anläßlich deren Veräußerung jedenfalls dann kein Hindernis für die Verbücherung des Eigentumsrechtes des Liegenschaftserwerbers darstellen, wenn der grundbücherliche Eigentümer zur Zeit des Abschlusses des Kaufvertrages Firmeninhaber war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 7.12.1984 verbot das Erstgericht Ing.Peter B*** als Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Gemeinschuldner) zur Sicherung der vollstreckbaren Forderung der gefährdeten Partei von S 254.879,-- s.A. die Veräußerung und Belastung der jenem auf Grund des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens nach Dipl.Ing.Helmut B*** "außerbücherlich eigentümlichen" Viertelanteiles an der Liegenschaft EZ 41 KG Berndorf (Hälfteanteil des Dipl.I... mehr lesen...
Begründung: Maria B, die Mutter der Streitteile, ist am 22.10.1983 verstorben. Zu ihren Erben sind auf Grund des Testamentes vom 19.9.1983 der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) und die beiden mj. Kinder der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin) je zu einem Drittel berufen. Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 25.1.1981 hatte Maria B ihre gesamten Liegenschaften dem Beklagten geschenkt. Eine dieser Liegenschaften sche... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Hälfteeigentümerin der Liegenschaften EZ 6, 1222 und 1309 je KG E*****. Hinsichtlich der jeweils zweiten Hälfteanteile an diesen Liegenschaften steht der verpflichteten Partei aufgrund des Ergebnisses der Verlassenschaftsabhandlung nach dem am 28. 8. 1974 verstorbenen Karl B***** aufgrund der Einanwortungsurkunde vom 14. 12. 1976, AZ A 177/74 des Bezirksgerichts Langenlois, der Anspruch auf Einverleibung des Eigentumsrechts zu. Im Grundbuch ist die... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs1 AcEO §54 Abs1 Z1GBG §21
Rechtssatz: Im Exekutionsverfahren auf in einem öffentlichen Buch eingetragene Liegenschaft gelten die allgemeinen Bestimmungen des § 7 Abs 1 EO mit der Maßgabe, daß nur der als Verpflichteter in Frage kommt, der im Grundbuch als Eigentümer aufscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 81/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 81/83 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte mit der am 6. Feber 1978 eingebrachten Klage, die vier im Ausland wohnhaften Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von 16 200 S zu verurteilen. Nach dem Vorbringen des Klägers sei Sophie B am 27. September 1976 gestorben. Diese habe bis zu ihrem Ableben eine Steuerberatungskanzlei geführt. Als bestellter Substitut und Liquidator habe der Kläger in der Zeit von Mai 1976 bis März 1977 Besprechungen bei Finanzämtern geführt und für die Klientel der... mehr lesen...
Der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsteller genannt) steht gegen ihre Gegnerin eine vollstreckbare Honorarforderung von 72 837.59 S zu. Mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes I wurde der Gegnerin des Antragstellers der Nachlaß der am 14. Feber 1977 verstorbenen Paula N eingeantwortet. Zu deren Nachlaß gehörte auch die Liegenschaft EZ 556 KG H mit einem Einheitswert von 99 000 S. Die Verbücherung der Einantwortungsurkunde ist bisher nicht erfolgt. Der Antragsteller bea... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §819EO §133GBG §21GBG §94 B
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 21 und 94 GrundbuchsGesetz verhindern im Grundbuchsverkehr jede Bedachtnahme auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, solange sie nicht im Grundbuch ihren Niederschlag gefunden haben. Eine bücherliche Eintragung gegen die Erben ist daher unzulässig, auch wenn sie bereits nach materiellem Recht Liegenschaftseigentümer sind (ebenso ZBl 1935/274). ... mehr lesen...
Auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Landesgerichtes Salzburg vom 14. August 1969 bewilligte das Erstgericht zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Gläubigerin von 2 720 130 S samt Anhang wider die Verlassenschaft nach Carl Friedrich S die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 263 KG H, als deren Eigentümer im Grundbuch noch der Erblasser eingetragen ist. Das Rekursgericht hob den Beschluß der ersten Instanz als nichtig auf. Es stellte aus dem Verlasse... mehr lesen...
Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt - Wien vom 29. Oktober 1958 wurde dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei der Nachlaß seines Vaters Ing. Karl W. zur Gänze mit der Beschränkung der sich auf 5/8-Anteile des Nachlasses beziehenden nicht zu verbüchernden fideikommissarischen Substitution eingeantwortet. Die Klägerin behauptet, vom Beklagten die zum Nachlaß seines Vaters gehörige Liegenschaft EZ. 3399, Katastralgemeinde L., Haus in Wien I... mehr lesen...
Ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. X. ist im Eigentumsblatt das Eigentumsrecht für Josef und Theresia A. je zur Hälfte mit der Beschränkung durch die allgemeine Gütergemeinschaft einverleibt. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Josef A. wurde mit dem Beschluß des Konkursgerichtes vom 25. Oktober 1963 die Anmerkung der Konkurseröffnung durch das Bezirksgericht M. ob der Liegenschaft EZ. 69 KG. X. verfügt. Mit seinem Beschluß vom 22. November 1963 ordnete das Konkursgericht ergänz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1236GBG §21KO §76
Rechtssatz: Nach der eindeutigen Bestimmung des § 76 KO, im Zusammenhang mit § 21 GBG 1955 kann die Anmerkung der Konkurseröffnung nur bei den Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen des Gemeinschuldners und nicht bei denen der Ehegattin, wenn sie auch mit dem Gemeinschuldner in Gütergemeinschaft lebt, erfolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 66/64 Entscheidu... mehr lesen...
Die Gläubiger Franz M., Wiener Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte und Rudolf A. stellten am 27. Februar, 25. April und 21. Mai 1957 den Antrag, über das Vermögen der protokollierten Firma Johann D., Mechanische Faßfabrik, W., den Konkurs zu eröffnen. Das Handelsgericht Wien eröffnete zunächst mit Beschluß vom 14. Juni 1957, Sa 31/57-3, das Ausgleichsverfahren, stellte dieses jedoch mit Beschluß vom 2. September 1957 gemäß § 56 Abs. 1 Z. 1 AO. wieder ein. Am 26. September... mehr lesen...
Norm: GBG §21KO §1KO §76
Rechtssatz: Die Anmerkung der Konkurseröffnung kann bei den Liegenschaften, die zwar dem Erben eingeantwortet sind, auf denen aber das Eigentumsrecht des Erben noch nicht einverleibt ist, nicht angeordnet und, wenn bereits verfügt nicht vollzogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 24/58 Entscheidungstext OGH 05.02.1958 7 Ob 24/58 Veröff: SZ 31/17 = Ev... mehr lesen...
Norm: GBG §21WWG §18
Rechtssatz: Die Stadt Wien gibt im Falle des Eintrittes an Stelle eines Käufers in einen Kaufvertrag ein, wenn auch als "Bescheid" bezeichnete, rechtsgeschäftliche, auf die Auswechslung eines Vertragspartners abzielende, Willenserklärung ab; da keine Entscheidung oder Verfügung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes getroffen wird, bleibt die Sache im Privatrecht verstrickt. Auch die Stadt Wien kann deshalb in einem solche... mehr lesen...
Norm: ABGB §819EO §88EO §97EO §133GBG §21
Rechtssatz: Auf Grund eines gegen die Verlassenschaft gerichteten Titels kann auch nach Einantwortung der Erben Realexekution in Liegenschaften bewilligt werden, solange die Verlassenschaft noch als grundbücherlich Berechtigter aufscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 443/53 Entscheidungstext OGH 29.10.1953 1 Ob 443/53 ... mehr lesen...