Norm
ABGB §819Rechtssatz
Auf Grund eines gegen die Verlassenschaft gerichteten Titels kann auch nach Einantwortung der Erben Realexekution in Liegenschaften bewilligt werden, solange die Verlassenschaft noch als grundbücherlich Berechtigter aufscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0002629Dokumentnummer
JJR_19531029_OGH0002_0010OB00443_5300000_001