Die Liegenschaft EZ. 97 des Grundbuches Kat.Gem. X. ist dem Adolf und der Olga M. je zur Hälfte zugeschrieben. Die Erteilung des Zuschlages an Dr. Ing. Hans U. ist angemerkt. Ob dieser Liegenschaft ist nach dem Wiener Wiederaufbaugesetz vom 13. Juli 1951, LGBl. f. Wien Nr. 20, ein Pfandrecht im Betrag von 50.000 S für die Stadt Wien vorgemerkt. Das Erstgericht bewilligte der Stadt Wien als betreibende Partei auf ihren Antrag auf Grund eines vollstreckbaren und gegen die Verlassensch... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2EO §183 Abs3EO §237 Abs1GBG §21GBG §72GBG §93Wiener WiederaufbauG §17
Rechtssatz: Die Anmerkung des erteilten Zuschlages hat nicht die Wirkung, daß gegen den Ersteher schon vor der Einverleibung seines Eigentums grundbücherliche Eintragungen erfolgen können. Nach dem für die Beurteilung des vorliegenden Ansuchens (Rechtfertigung einer Pfandrechtsvormerkung gegen die bisherigen bücherlichen Eigentümer nach dem Wiener Wiederaufba... mehr lesen...
Das Erstgericht hat zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Parteien auf Zahlung von 15.993.06 S u. a. der Antragsgegnerin die Veräußerung, Belastung und Verpfändung des ihr in dem Nachlaß nach der am 12. April 1948 verstorbenen Leopoldine R. angefallenen Liegenschaftsanteiles an der Liegenschaft EZ. 4 Kat.Gem. W. mit dem Wohnhaus Nr. 4, sowie die Veräußerung, Belastung und Verpfändung der zum Nachlaß gehörigen Liegenschaft EZ. 18 Kat.Gem. Sch., Grundbuch des Bezirksgerichtes W. ... mehr lesen...
Norm: 3.ABGBTeilnov §75ABGB §822EO §379 Abs4 F2GBG §21GBG §24
Rechtssatz: Auf Grund einer einstweiligen Verfügung nach § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB kann auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einer dem Erben noch nicht eingeantworteten Liegenschaft angemerkt werden. Es ist hiebei sowohl die Bestimmung des § 21 GBG als auch jene des § 379 Abs 4 EO unanwendbar. Die Zitierung des § 822 ABGB in § 24 GBG ist nunmehr auf § 75 der III. ... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §94 Abs1 Z1 BVvVvG §21
Rechtssatz: Es ist für den Grundbuchsrichter - abgesehen von den Ausnahmefällen der §§ 23 und 22 GBG - bedeutungslos, ob dem Eingetragenen das Recht auch tatsächlich zusteht. Die Kundmachung des Ausspruches des Vermögensverfalles in der Wiener Zeitung ist nicht als notorisch zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 435/50 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §21
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß Eintragungen im Grundbuch nur gegen eine im Grundbuch als dinglich Berechtigte eingetragene Person zulässig sind, wird auch durch § 20 b GBG nicht durchbrochen. Entscheidungstexte 2 Ob 244/38 Entscheidungstext OGH 09.03.1938 2 Ob 244/38 Veröff: SZ 20/70 5 Ob 1048/90 Entsche... mehr lesen...