Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechts an einer bestimmten Liegenschaft zu Gunsten des Betreibenden einzuwilligen. In seinem Exekutionsantrag vom 2. April 2010 beantragte der Betreibende, ihm die Exekution nach § 350 EO „durch die Einverleibung seines Eigentumsrechts an 1/1-Anteilen der verpflichteten Eigentümerin“ der Liegenschaft zu bewilligen. Dem Exekutionsantrag waren der Ex... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts der Antragstellerin beim Hälfteanteil der EZ *****, B-LNR 4; es lehnte jedoch die gleichzeitig beantragte Einverleibung eines Fruchtgenussrechts für einen Dritten am nunmehrigen Hälfteanteil der Antragstellerin ab. Ein Rekurs der Antragstellerin blieb erfolglos. Dagegen erhob sie (nach Änderung des Zulassungsausspruchs durch das Rekursgericht) einen ordentlichen Revisionsrekurs. Im Grundbuch sche... mehr lesen...
Begründung: Die „Maria R***** geborene M*****, Gesellschaft m.b.H. & Co. KG.“ (im Folgenden: KG) ist zu 2625/11030-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Laut Übernahmevereinbarung vom 13. 11. 2008 trat deren unbeschränkt haftende Gesellschafterin M***** Gesellschaft m.b.H. (im Weiteren: GmbH) mit Wirkung zum 31. 10. 2008 aus der KG aus und übernahm die einzige Kommanditistin Andrea J***** (in Hinkunft: Antragstellerin) das gesamte Gesellschaftsvermög... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3054 Grundbuch ***** waren die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens war für den Beklagten auf der Liegenschaft ein Pfandrecht für eine Erbteilsforderung einverleibt. Aufgrund einer freiwilligen Feilbietung der gemeinschaftlichen Liegenschaft kam es zu einem Versteigerungsverfahren gemäß § 352 EO. Mit Beschluss vom 1. Juli 2005, GZ 10 E 30/04f-33, wurde die Liegenschaft der Klägerin zugeschla... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §61
Rechtssatz: 1. Anträge auf grundbücherliche Streitanmerkung sind auch dann nach den Verfahrensvorschriften des GBG zu behandeln, wenn sie beim Prozessgericht gestellt werden. 2. Die Geltendmachung einer Verletzung über die Hälfte (laesio enormis) ist grundsätzlich geeignet, eine im Grundbuch anzumerkende Löschungsklage zu stützen. 3. Der Antrag auf Anmerkung einer Löschungsklage ist abzuweisen, wenn der Beklagte nicht mehr ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich der Rekurs der Klägerin mit dem Antrag auf Abänderung des Punktes 4. im stattgebenden Sinn. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Anträge auf grundbücherliche Streitanmerkung sind auch dann nach den Verfahrensvorschriften des Grundbuchsrechtes zu behandeln, wenn sie beim Prozessgericht gestellt werden (RIS-Justiz RS0060701, RS0060516). Das bedeutet ua, dass das Rekursverfahren einseitig ist (hg... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****straße *****) ist an den verbundenen jeweils 67/1444-Anteilen B-LNR 25 und 26 samt Wohnungseigentum an W 5 sowie an den verbundenen jeweils 9/1444-Anteilen samt Wohnungseigentum an Garage 3 das Miteigentumsrecht von Karl und Helga T***** einverleibt. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 30. 1. 2007 eingebrachten ERV-Mahnklage vom Beklagten die Zahlung vorgeschriebener Betriebskosten für die Monate November... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Klaus Dieter K*****, 2. Maria K*****, beide vertreten durch Dr. Hans Jalovetz und Dr. Paul Wachschütz, Rechtsanwälte in Villach, gege... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 11. 2004 verstorbene Erblasserin war unter anderem Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 1259 GB *****; zweiter Hälfteeigentümer ist der nunmehrige Revisionsrekurswerber Horst Walter F*****, zu dessen Gunsten (samt zwei weiteren Personen namens Walter und Herbert F*****) im Lastenblatt das Vorkaufsrecht am Anteil der Erblasserin einverleibt ist. Mit Einantwortungsurkunde vom 23. 1. 2006 hat das Erstgericht den Nachlass der Erblasserin aufgrund des Erbschaftsk... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** sind aufgrund des Übergabevertrages vom 32. 12. 1972 ein Wohnungsrecht (C-LNR 1) und aufgrund des Übergabevertrages vom 4. 7. 1978 ein Ausgedinge (C-LNR 2) einverleibt. Zu C-LNR 3 und 4 sind Belastungs- und Veräußerungsverbote eingetragen, denen eine 1979 zu C-LNR 5 eingetragene Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung folgt. 1988 wurde der Vorrang des zu C-LNR 9 zugunsten der R***** Gesellschaft mbH eingetragenen Pfandrechtes vor... mehr lesen...
Begründung: Das Exekutionsgericht bewilligte aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils, nach dem die Verpflichteten schuldig sind, ein bestimmtes mit Notariatsakt gemachtes Schenkungsangebot einer Dritten über Grundstücke und eine Grundstücksteilfläche „mit Notariatsakt" anzunehmen und in die entsprechenden Grundbuchseintragungen einzuwilligen, den betreibenden Parteien antragsgemäß zur Erwirkung dieser Handlung, die Exekution nach § 354 EO unter Androhung einer ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** steht je zur Hälfte im grundbücherlichen Eigentum des Dr. Alfred M***** und der Johanna E*****. Ihr einziger Gutsbestand ist die Baufläche 670/15 (begrünt). Am 16. 4. 1993 schlossen Dr. Alfred M***** und Johanna E***** mit Fatemeh Z***** einen Vertrag, der wie folgt beurkundet wurde: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen folgenden Personen: I. VERKÄUFER: römisch eins. VERKÄUFER: 1. Dr. Alfred M***** 2. Johanna E***** II. KÄUFER: römisch II. K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erwirkte zu TZ 1628/1996 auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2. 5. 1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****, mit dem Grundstück Nummer 145 landwirtschaftlich genutzt und dem Grundstück Nummer 146/1 Baufläche, Grundstücksadresse: R*****. Die Rechtfertigung dieser Eintragung erfolgte zu TZ 7186/1996 unte... mehr lesen...
Norm: EO §133GBG §21HGB §142HGB §161 Abs2
Rechtssatz: Auch im Fall der Vermögensübernahme nach §142, §161 Abs2 HGB verhindert §21 GBG eine Bedachtnahme auf die durch die Vermögensübernahme geschaffenen tatsächlichen neuen Eigentumsverhältnisse, solange sie nicht im Grundbuch ihren Niederschlag gefunden haben; sie steht daher der Bewilligung der Zwangsversteigerung (§133 EO) gegen den im Grundbuch (noch) nicht als Eigentümer einverleibten Überne... mehr lesen...
Begründung: Komplementär einer am 1. September 2000 errichteten und am 22. September 2000 im Firmenbuch eingetragenen, näher genannten Kommanditgesellschaft (im Folgenden nur KG) war der nunmehrige Verpflichtete, Kommanditistin war seine Ehegattin. Die beiden Gesellschafter, deren Ehe am 25. April 2001 geschieden wurde, vereinbarten mit gerichtlichem Vergleich vom 10. September 2002, dass die Kommanditistin mit Wirkung vom 25. April 2001 (Tag der Ehescheidung) aus der KG ausschei... mehr lesen...
Begründung: Zu EZ ***** Grundbuch ***** ist im B-Blatt als Eigentümer Johann G*****, geboren am *****, einverleibt. Die Antragstellerin bringt nun in ihrem Grundbuchsgesuch vor, Gernot G*****, geboren am *****, sei Eigentümer dieser Liegenschaft und es werde die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kreditforderung der Antragstellerin im Höchstbetrag von EUR 36.400 im Range der Rangordnung unter C-LNR 3a begehrt. Sie schloss die Kopie des Abhandlungsprotokolls an, aus dem sich er... mehr lesen...
Norm: GBG §21
Rechtssatz: Es bestehtkein Anlass, vom zentralen Grundsatz des § 21 GBG für den Fall der Einverleibung eines Pfandrechtes gegen den eingeantworteten, aber nicht einverleibten Erben abzugehen. Entscheidungstexte 5 Ob 222/03p Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 222/03p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: EO §350 Abs3GBG §21
Rechtssatz: § 350 Abs 3 EO lässt kraft Exekutionstitels Eintragungen gegen den nicht einverleibten oder vorgemerkten Eigentümer einer Liegenschaft zu, wenn der betreibende Gläubiger unter Nachweis des Rechtstitels des Verpflichteten zugleich mit der Exekution die bücherliche Eintragung des Eigentums des Verpflichteten begehrt. Diese Vorgangsweise entspricht dem Grunde nach § 21 GBG, es wird lediglich die Antragslegiti... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage vom 26. 2. 2003 begehrt die Klägerin von der H***** & B***** gesellschaft mbH, ***** die Zahlung eines Betrages von EUR 5.152,87 an rückständigen Bewirtschaftungskosten für den Zeitraum 1. 10. 2002 bis 1. 2. 2003. Unter Vorlage eines Firmenbuchauszuges vom 27. 2. 2003 brachte die klagende Partei vor, die Beklagte sei gemäß § 5 WEG sowie aufgrund des Generalversammlungsbeschlusses vom 26. 3. 1997, wonach sie (FN 47745w) als übernehmende G... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §136GmbHG §96WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Eine Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist auch gegen eine in einem Verschmelzungsvorgang übernehmende Gesellschaft zulässig, selbst wenn grundbücherlich noch keine Berichtigung nach § 136 GBG durchgeführt wurde, wobei der Verschmelzungsvorgang durch eine Amtsbestätigung des Firmenbuchgerichts nachgewiesen werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat den Nachlass der Mutter der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin (im Folgenden auch Tochter genannt) aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel dieser (der Tochter) und zwei weiteren Nachkommen eingeantwortet und in einer in die Einantwortungsurkunde aufgenommenen Verbücherungsklausel angekündigt, es werde die Einverleibung des Eigentumsrechts der drei Erben ob diverser (im Einzelnen bezeichneter) Liegenschaften vorzunehmen sein. Im Rekurs gegen die e... mehr lesen...
Norm: EO §156 IIAEO §156 IIBEO §156 IICEO §156 IIEEO §156 IIFGBG §21GBG §72
Rechtssatz: Das unbeschränkte Eigentum erwirbt der Ersteher erst mit Rechtskraft des Zuschlags und nach vollständiger Erfüllung der Versteigerungsbedingungen. Jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt bleiben grundbücherliche Eintragungen gegen den Verpflichteten möglich, genauer gesagt sogar bis Einverleibung des Eigentumsrechts des Erstehers im Grundbuch, da ja bis zu diesem... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getroffe... mehr lesen...
Norm: EO §156 Abs3 IEO §156 Abs3 IIFGBG §21WEG §13c Abs3WEG §13c Abs4WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Ohne eine Durchbrechung des § 21 GBG, der das bücherliche Eigentum oder doch die gleichzeitige Einverleibung oder Vormerkung des Eigentums für Eintragungen voraussetzt, könnte der durch § 13c Abs 3 WEG beabsichtigte Gesetzeszweck nicht erfüllt werden. Um diese vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigte Rechtsschutzlücke zu füllen, bedarf es der ... mehr lesen...
Begründung: Zu 26 C 247/00v des BG Innere Stadt Wien erhob die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft des Hauses *****, gegen Regina K***** eine Klage auf Zahlung von S 4.508,48 an rückständigen Betriebskosten für die Monate April 1999 bis Dezember 1999 für die Wohnung W 22. Regine K***** habe aufgrund der Erteilung des Zuschlags im Verfahren 13 E 174/97s des BG Favoriten die 20/852-Anteile der Liegenschaft *****, Grundstücksadresse *****, erworben. Mit diesen Anteilen sei unt... mehr lesen...
Begründung: Der Gegner der gefährdeten Partei hat zum Nachlaß seines Vaters eine unbedingte Erbserklärung abgegeben, die das Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 6. 5. 1992 angenommen hat. Teil des Nachlaßvermögens ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, zu dem die Liegenschaften EZ 18 Grundbuch ***** D*****, EZ 36 und 89 Grundbuch ***** D*****, EZ 130 Grundbuch ***** M*****, EZ 845 Grundbuch ***** S*****, und ein Hälfteanteil an der Liegenschaft EZ 19 Grundbuch ***** H***** g... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) brachte vor, sie habe der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) Kontokorrentkredite eingeräumt, wobei - unter Berücksichtigung wechselseitiger anderer Forderungen - zum 9. 3. 1998 ein Gesamtbetrag von S 5,642.439,03 zuzüglich weiterlaufender Zinsen unberichtigt aushafte. Für einen Teilbetrag von S 713.537 sA sei bereits ein Exekutionstitel erwirkt worden. M... mehr lesen...
Begründung: Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (Berta U*****) abgeschlossen hatte, die Vormerkung seines Eigentums unter BLNR 1 lit i der EZ *****. Zu TZ 7186/1996 (BLNR 1 lit j) erfolgte dann die Rechtfertigung dieser Eintragung. Zu TZ 1628/1996 erwirkte Leopold H***** auf Grund eines Übergabsvertrages, den er am 2.5.1991 mit der vormaligen Eig... mehr lesen...