Norm
EO §210 VBRechtssatz
Die Nebengebührensicherstellung ist eine selbständige Höchstbetragshypothek im Sinn des § 14 Abs 2 GBG. Damit kann aber auch aus der nicht gesondert sichergestellte Nebengebühren betreffenden Bestimmung des § 216 Abs 2 letzter Satz EO kein zwingendes Argument gegen die Anwendung des § 224 Abs 2 EO auch auf Nebengebührensicherstellungen abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112701Im RIS seit
19.11.1999Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012