Norm
EKHG §9 DRechtssatz
Der Ausfall einer eine Eisenbahnkreuzung regelnde Lichtsignalanlage wodurch dem querenden Fahrzeugverkehr nicht signalisiert wurde, dass sich eine Straßenbahn annähert, stellt zweifellos einen die außergewöhnliche Betriebsgefahr begründenden Umstand dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115187Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008