Norm: EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 19 Abs 2 EKHG gilt auch für jene Fahrzeuge, die nicht unter den Anwendungsbereich des EKHG fallen. Es muss sich aber stets um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges (§ 1 EKHG) handeln, wobei die Definition des Begriffes des Kraftfahrzeuges im Sinne des § 2 Abs 2 EKHG nach der Vorschrift des § 2 Z 1 KFG zu erfolgen hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6. Mai 1978 gegen 18,50 Uhr kippte in der Nähe des Anwesens des Johann E in Ellbägen 107 (Bezirk Innsbruck) eine vom Drittbeklagten gelenkte etwa 14 Tonnen schwere Planierraupe auf einem Hanggelände um und stürzte auf die Brenner-Eisenbahnstrecke. Dadurch entstand der Klägerin erheblicher Schaden; Personenschaden trat nicht ein. Ein wegen dieses Unfalles zu 18 U 1065/78 des Bezirksgerichtes Innsbruck eingeleitetes Strafverfahren wurde gemäß § 90 StPO eingeste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Hans Wolfgang A, der Ehegatte der Erstklägerin und Vater des Zweitklägers, wurde am 19.9.1976 als Streckenposten bei einem auf der Rennstrecke C veranstalteten Autorennen getötet. In dem von den Hinterbliebenen geführten Verfahren 3 Cg 228/77 des Kreisgerichtes Wels wurde Franz D als Beklagter gegenüber den Klägern zum Schadenersatz verpflichtet und seine Haftung für künftige Schäden mit der
Begründung: festgestellt, daß er als Teilnehmer am Autorennen den Unfall... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 AEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Auch den eigenen Ansprüchen gegenüber muss sich der Betriebsunternehmer bzw Halter das Verschulden seines Betriebsgehilfen anrechnen lassen. Entscheidungstexte 2 Ob 245/82 Entscheidungstext OGH 14.12.1982 2 Ob 245/82 Veröff: ZVR 1984/22 S 20 2 Ob 44/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 2 Ob 44/... mehr lesen...
Norm: EKHG §6 Abs1EKHG §9 Abs2 GEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Das Einsteigen und Aussteigen aus einem Kraftfahrzeug und damit auch das Öffnen und Schließen der Fahrzeugtüren zum Zwecke des Einsteigens und Aussteigens aus Anlass einer Beförderung ist ein mit dem Betrieb dieses Fahrzeuges zusammenhängender Vorgang; der Kraftfahrzeughalter haftet für das Verschulden seiner Fahrgäste beim Öffnen der Wagentür zum Einsteigen und Aussteigen (hier: für Bes... mehr lesen...
Norm: EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Auch eine geringfügige Abweichung von der vorgeschriebenen Route rechtfertigt nicht die Qualifikation als Schwarzfahrt. Entscheidungstexte 7 Ob 65/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 65/79 Veröff: ZVR 1980/242 S 227 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS005843... mehr lesen...
Norm: EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Eine an sich genehmigte Fahrt wird noch nicht dadurch zur Schwarzfahrt, dass der Lenker bezüglich der Ausführung der Fahrt erteilte oder anzunehmende Weisungen (wie zB das Verbot des Konsums von Alkohol oder die Weisung, die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten) missachtet. Entscheidungstexte 7 Ob 65/79 Entscheidungstext OGH 17.01... mehr lesen...
Norm: EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Der Fahrer ist dann ein Unberechtigter, wenn die Abweichung von den Weisungen des Bestimmungsberechtigten den Charakter der Fahrt selbst derart ändert, daß sie bei natürlicher Betrachtung durch die erteilte Genehmigung nicht mehr gedeckt erscheint. Entscheidungstexte 7 Ob 65/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 65/79 Veröff: ZVR 1980/242 S 2... mehr lesen...
Norm: EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Verstößt der beauftragte Lenker gegen das zumindest konkludente Verbot des Konsums von Alkohol, so ist dies eine Disziplinarwidrigkeit gegenüber dem Auftraggeber, macht jedoch die Fahrt noch nicht zur Schwarzfahrt, denn sonst wäre jede Inbetriebnahme durch einen vom Halter verschiedenen alkoholisierten Lenker als Schwarzfahrt zu qualifizieren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Eine nachträgliche Genehmigung einer Schwarzfahrt durch den Halter ändert nicht deren Charakter. Entscheidungstexte 7 Ob 65/79 Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 65/79 Veröff: ZVR 1980/242 S 227 8 Ob 223/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 8 Ob 223/82 ... mehr lesen...
Der Kläger vermietete seinen Traktor samt Anhänger tageweise an die Firma S, Ges. m. b. H. und Co. KG, die in Götzendorf an der Leitha Straßenbauarbeiten durchführte. Der bei ihr beschäftigt gewesene - auf Seiten der Beklagten (Republik Österreich - Österreichische Bundesbahnen) beigetretene - Nebenintervenient Friedrich P, der keine Lenkerberechtigung besaß, übernahm, ohne hiezu beauftragt worden zu sein, am 1. Juni 1970 anläßlich der Beförderung von Baumaterial die Lenkung des Trakt... mehr lesen...
Norm: EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Haftung der Eisenbahn für einen an einer Baustelle von der Baufirma eingestellten und von der Eisenbahn eingeschulten Schrankenwärter. Entscheidungstexte 8 Ob 198/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 198/76 Veröff: EvBl 1977/205 S 459 = JBl 1978,479 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 GEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Dem Bahnbetrieb sind auch die der Vorbereitung und der Abwicklung der Beförderung dienenden Vorgänge, wenn sie im Zusammenhang mit wirklich ablaufenden Beförderungsvorgängen stehen, zuzurechnen. Hiezu gehört auch das Schließen eines Schrankens an Eisenbahnübergängen bei Annäherung eines Zuges. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob es sich um einen Schranken an einem schienengleichen Eisenbahnübergang ... mehr lesen...
Am 7. Juli 1973 kam es um etwa 21 Uhr auf der Bundesstraße 34 zwischen Fels am Wagram und Kollersdorf zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Kläger aus Richtung Wien in Richtung Langenlois gelenkten PKW und dem ihm entgegenkommenden, an einem stehenden Autobus vorbeifahrenden PKW, der von der Erstbeklagten gelenkt wurde und dessen Halter der Zweitbeklagte ist. Der Kläger wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt, weil er eine für die Sichtverhältnisse bei Nacht überhöhte Ge... mehr lesen...
Norm: dStVG allgEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Das dStVG enthält keine Sonderregelung für die Haftung des Halters für unerlaubte Handlungen des Kraftfahrzeugführers. Entscheidungstexte 8 Ob 46/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 8 Ob 46/76 Veröff: ZVR 1977/75 S 108 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EKHG §19 Abs2dStVG allg
Rechtssatz: Das dStVG enthält keine Sonderregelung für die Haftung des Halters für unerlaubte Handlungen des Kraftfahrzeugführers. Entscheidungstexte 8 Ob 46/76 Entscheidungstext OGH 28.04.1976 8 Ob 46/76 Veröff: ZVR 1977/75 S 108 Schlagworte SW: Auto, *D* European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Z2EKHG §6EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Nur im Falle einer "Schwarzfahrt" haftet der Halter weder nach § 19 Abs 2 noch nach § 3 Z 2 EKHG (ZVR 1969/350). Entscheidungstexte 2 Ob 230/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1976 2 Ob 230/75 Veröff: SZ 49/39 = ZVR 1976/324 S 346 8 Ob 258/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1980 8 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §6 Abs2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird das Fahrzeug vom Halter dem Lenker - obschon mit dem Verbot der privaten Benützung und der Beförderung von Privatpersonen - zur Verfügung gestellt, dh also, zur dauernden Verwendung im Rahmen seines Dienstes und nicht bloß zur Vornahme einer einzelnen bestimmten Fahrt, so ist es nicht bloß "überlassen" worden, sondern der Lenker war im Sinne des § 6 Abs 2 EKHG für dessen Betrieb "angestellt", war... mehr lesen...
Der bei der klagenden Partei - dem Bundesland Niederösterreich pragmatisch angestellte Beamte Josef Z ist in der Nacht vom 6. auf 7. Juli 1970 bei einem Verkehrsunfall als Mitfahrer in einem vom Erstbeklagten gelenkten, von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und von der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW tödlich verletzt worden. Die klagende Partei macht gegenüber den beklagten Parteien Ansprüche auf Ersatz der von ihr an die Hinterbliebenen nach Josef Z ausbezahlte... mehr lesen...
Norm: EKHG §3 Abs2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Der Halterbegriff kommt auch für ein Langsamfahrzeug in Betracht; die Verschuldenshaftung des Halters nach § 19 Abs 2 greift demnach Platz. Entscheidungstexte 8 Ob 136/73 Entscheidungstext OGH 10.07.1973 8 Ob 136/73 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EKHG §6 Abs1EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Der Halter haftet für das Verschulden der Personen, die mit seinem Willen beim Betrieb tätig waren; dabei unterscheidet das Gesetz nicht, ob vom Willen des Halters auch ein anlässlich dieses Tätigwerdens gesetztes Fehlverhalten umfasst ist oder nicht. Seine Haftung ist auch davon unabhängig, ob den Halter selbst ein Verschulden trifft (ZVR 1968/132). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EKHG §19 Abs2StVO §23 Abs4
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeughalter, der anhält, um einem Fahrgast das Aussteigen zu ermöglichen, haftet für das Verschulden des Fahrgastes, der vor einem knapp vorbeifahrenden Kraftwagen zum Zwecke des Aussteigens die linke hintere Türe öffnet. Entscheidungstexte 8 Ob 337/71 Entscheidungstext OGH 21.12.1971 8 Ob 337/71 Veröff: ZVR 1973/41 S 51 ... mehr lesen...
Norm: AKB §12AKIB Art11 Z2EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Zum Begriff des "Betriebsfremden" im Sinne des § 12 AKB bzw des Art 11 I Z 2 AKIB. Zur Auslegung dieses Begriffes kann auch der Begriff des Betriebsgehilfen nach dem § 19 Abs 2 EKHG herangezogen werden. Entscheidungstexte 12 Os 153/71 Entscheidungstext OGH 18.11.1971 12 Os 153/71 Veröff: EvBl 1972/178 S 329 = SSt 42/50 ... mehr lesen...
Norm: EKHG §9 Abs2 GEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Haftung des Halters für das Verschulden eines Tankwarts, der nach dem Auftanken den Kofferraumdeckel nicht ordentlich verschießt, so daß sich dieser während der Fahrt öffnet und sich ein Verkehrsunfall ereignet. Entscheidungstexte 2 Ob 52/71 Entscheidungstext OGH 02.04.1971 2 Ob 52/71 Veröff: ZVR 1971/198 S 268 ... mehr lesen...
Am 20. Juli 1962 ereignete sich auf einer Baustelle der Teerag-Asdag auf der Bundesstraße 17 östlich von V ein Arbeitsunfall. Der Beklagte stieß mit dem LKW seines Dienstgebers, eines Frächters, gegen eine Gruppe von Teerarbeitern der Teerag-Asdag zurück. Während sich die übrigen Teerarbeiter in Sicherheit bringen konnten, geriet Peter J mit der linken Hand in die an der Rückseite des LKWs angebrachte trichterförmige Anhängevorrichtung, wobei die Hand verletzt wurde. Seit dieser Zeit ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 Abs1 Z2 IFcArbGerG §1 Abs3 IIIEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche wegen eines Unfalls bei gemeinsamer Arbeit gehören auch dann vor das Arbeitsgericht, wenn Schädiger und Beschädigter bei verschiedenen Unternehmen beschäftigt sind. Der Halter des am Unfall beteiligten Kraftfahrzeuges kann aber bloß wegen seiner Haftung nach § 19 Abs 2 EKHG für das Verschulden des Lenkers nur nach § 1 Abs 3 ArbGerG beim Arbeitsgerich... mehr lesen...
Norm: AHG §9EKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Über AHG - Ansprüche kann nur der nach § 9 AHG zuständige Senat entscheiden; dies gilt trotz § 19 Abs 2 EKHG für alle Ansprüche, die Verschulden des Organes voraussetzen. Entscheidungstexte 2 Ob 396/69 Entscheidungstext OGH 15.01.1970 2 Ob 396/69 Veröff: SZ 53/10 = RZ 1970,188 = ZVR 1970/205 S 270 = SozM ID,785 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaAHG §1 BbEKHG §19 Abs2
Rechtssatz: Dienstfahrt zu Repräsentationsaufgaben kann Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze sein; dies gilt dann auch für Lenker des Fahrzeuges. Entscheidungstexte 2 Ob 396/69 Entscheidungstext OGH 15.01.1970 2 Ob 396/69 Veröff: SZ 43/10 = EvBl 1970/328 S 577 = RZ 1970,188 = ZVR 1970/205 S 270 = SozM ID,785 ... mehr lesen...
Der Kläger wurde am 26. August 1967 als Mitfahrer des von seinem Vater gelenkten Mopeds verletzt, als dieser mit einem vom Erstbeklagten gelenkten PKW der Zweitbeklagten (Republik Österreich) auf der Bundesstraße Nr 1 in W zusammenstieß. Der Vater des Klägers wurde im Strafverfahren freigesprochen; gegen den Erstbeklagten wurde ein Strafverfahren nicht eingeleitet. Der Kläger behauptet Alleinverschulden des Erstbeklagten am Unfall und verlangt von den beiden Beklagten zur ungeteilte... mehr lesen...
Norm: EKHG §19 Abs2ZPO §268 IIID6
Rechtssatz: Die Verurteilung des Lenkers nach § 467 b StG schließt die Haftung des Halters aus. Entscheidungstexte 2 Ob 122/69 Entscheidungstext OGH 03.06.1969 2 Ob 122/69 Veröff: ZVR 1969/350 S 325 = SZ 42/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0040392 ... mehr lesen...