Norm
EKHG §6Rechtssatz
Eine an sich genehmigte Fahrt wird noch nicht dadurch zur Schwarzfahrt, dass der Lenker bezüglich der Ausführung der Fahrt erteilte oder anzunehmende Weisungen (wie zB das Verbot des Konsums von Alkohol oder die Weisung, die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten) missachtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058431Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.04.2017