RS OGH 1980/1/17 7Ob65/79, 2Ob231/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.01.1980
beobachten
merken

Norm

EKHG §6
EKHG §19 Abs2

Rechtssatz

Eine an sich genehmigte Fahrt wird noch nicht dadurch zur Schwarzfahrt, dass der Lenker bezüglich der Ausführung der Fahrt erteilte oder anzunehmende Weisungen (wie zB das Verbot des Konsums von Alkohol oder die Weisung, die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht zu überschreiten) missachtet.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 65/79
    Entscheidungstext OGH 17.01.1980 7 Ob 65/79
    Veröff: ZVR 1980/242 S 227
  • 2 Ob 231/16h
    Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 231/16h
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058431

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten