Norm
EKHG §19 Abs2Rechtssatz
Der Kraftfahrzeughalter, der anhält, um einem Fahrgast das Aussteigen zu ermöglichen, haftet für das Verschulden des Fahrgastes, der vor einem knapp vorbeifahrenden Kraftwagen zum Zwecke des Aussteigens die linke hintere Türe öffnet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0058498Dokumentnummer
JJR_19711221_OGH0002_0080OB00337_7100000_002