Norm
EKHG §6Rechtssatz
Der Fahrer ist dann ein Unberechtigter, wenn die Abweichung von den Weisungen des Bestimmungsberechtigten den Charakter der Fahrt selbst derart ändert, daß sie bei natürlicher Betrachtung durch die erteilte Genehmigung nicht mehr gedeckt erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058438Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.08.2015