Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.November 1958 geborene beschäftigungslose Matthias T*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (1) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. (2) schuldig erkannt. Den Schuldspruch wegen der Körperverletzung (1) bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. b StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Er macht den Rechtfertigungsgrund der Notwehr (§ 3 StGB.), allenfa... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1961 geborene Heinz A wurde des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 15, 269 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er während seiner Strafhaft im kreisgerichtlichen Gefangenenhaus Krems am 10.Juli 1984 die Justizwachebeamten Karl B, Hannes C und Karl D, die ihn in seinen Haftraum bringen wollten, mit Gewalt an dieser Amtshandlung zu hindern gesucht, indem er sich mehrmals losrieß, mit den Füßen gegen sie trat und mit den Händ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.August 1942 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Helmut A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 17.Oktober 1983 in Wien Ferdinand B dadurch, daß er ihn mit einem Faustschlag ins Gesicht niederstreckte und in der Folge im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit drei bisher unbekannt gebliebenen Mittätern mit den Füßen auf den am Boden Liegenden eintrat, vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 20-jährige Richard A, der 27-jährige Ewald C, der 19-jährige Kurt D und der nunmehr 17-jährige Erich E - abweichend von der auf das Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB lautenden Anklage - des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), und außerdem wie auch der nunmehr 18-jährige Gerhard B (insoweit anklagekonform) des Vergehens der Nötigung nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 16. Februar 1957 geborene Angeklagte Stefan A und der am 6. Juli 1947 geborene Angeklagte Alfred B des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 20. Oktober 1981 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Anton C dadurch eine schwere Körperverletzung zufügten, daß sie zunächst jeweils mit den Händen und in der Folge jeweils mit einer Gaspistole wiederhol... mehr lesen...
Norm: StGB §91
Rechtssatz: Der bloße Vorsatz eines Dritten in eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen einzugreifen und einen Raufhandel auszutragen, qualifiziert diese Auseinandersetzung, solange der Dritte nicht tatsächlich eingreift; (noch) nicht zum Raufhandel im Sinne des § 91 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 123/83 Entscheidungstext OGH 08.11.1983 10 Os 123/83 Verö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 11.November 1966 geborene Kellnerlehrling Bernhard D des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB., der am 8. September 1959 geborene Student Wolfgang E (richtig: C) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB., sowie der am 11. November 1964 geborene Maurergeselle Paul A und der am 10.Mai 1959 geborene Student Wolfgang B des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 erstem Fall StGB. s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois A (A) des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und § 15 StGB. sowie (B) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. c WaffG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er (zu A) am 21. Dezember 1980 in Stoitzendorf im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung mittels eines Feldmessers mit 30 cm langer Klinge mehrfach gegen Wolfgang B, Norbert C, Reinhard D sowie Karl E stieß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Günther A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen hielt er sich in den Morgenstunden des 31.Oktober 1981 in Klagenfurt in der Bar 'Kikeriki' auf, wurde dort von dem stark alkoholisierten und als Gewalttäter bekannten Mario B zunächst völlig grundlos geohrfeigt und dann - als ihm der Angeklagte nachging und ihn zur Rede stellen wollte - ... mehr lesen...
Norm: StGB §91
Rechtssatz: Unter "einem von mehreren gemachten Angriff" (§ 227 dStGB - Raufhandel) ist die in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen abzielende Einwirkung von mindestens zwei Personen zu verstehen. Voraussetzung ist dabei, daß bei den Angreifenden Einheitlichkeit des Angriffs, des Angriffsgegenstands und des Angriffswillens besteht, was aber nicht notwendig gemeinschaftliches Handeln als Mittäter b... mehr lesen...
Gründe: Der am 24.Jänner 1958 geborene Anton A und der am 10.September 1954 geborene Walter B wurden der Vergehen des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben am 1.April 1979 in Matrei in Osttirol Anton A und Walter B sowie sechs andere Verurteilte an einer Schlägerei tätlich teilgenommen, die eine schwere Körperverletzung eines anderen, nämlich die mit einer länger als 24 Tage dauernden Gesundheitsschädigung verb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. März 1948 geborene Tapezierermeister Ernst A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Gesellschaft der gesondert verfolgten Friedrich und Karl B als Beteiligte (§ 12 StGB) am 19. August 1981 (in Wien) im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter den Franz C durch Faustschläge, Fußtritte und Schläge mit einer Blechschere vorsätzlich am Körper... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14. Oktober 1949 geborene Ing. Lothar A, dessen am 28. März 1953 geborener Schwager Werner B und der am 13. März 1949 geborene Karl C des Verbrechens der Kärperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht erkannte, daß am 13.7.1980 in Gloggnitz im Zug eines Raufhandels I.) Ing. Lothar A und Werner B im einverständlichen Zusammenwirken (als Mittäter) dem Karl C d... mehr lesen...
Norm: StGB §91StGB §94 Abs4
Rechtssatz: Wenn der Verletzte bei einem einheitlichen Raufhandel neben den - als objektive Bedingung der Strafbarkeit den Tatbestand nach § 91 StGB konstituierenden - schweren zusätzliche leichte Verletzungen erlitt, fallen auch diese unter den im § 94 Abs 4 StGB genannten Begriff der "Verletzung." Entscheidungstexte 9 Os 158/81 Entscheidungstext OGH 10... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 21. April 1980, GZ 18 E Vr 2723/79-47, wurden der am 24. Mai 1956 geborene Franz A, der am 26. Juni 1950 geborene Peter B, der am 2. August 1958 geborene Johann C und der am 25. September 1955 geborene Franz D ua zu II./ (abweichend von dem die Zufügung der nachangeführten Verletzungen als Vergehen der schweren Körperverletzung als Beteiligte (im Sinn einer Mittäterschaft) nach §§ 12, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 ff HStGB §91
Rechtssatz: Wenn sich der Urheber der im Zuge einer Schlägerei oder eines Angriffs mehrerer zugefügten schweren Körperverletzung ermitteln lässt, ist sein Verhalten bei Vorliegen des entsprechenden Verletzungsvorsatzes oder Misshandlungsvorsatzes nicht dem § 91 StGB, sondern den §§ 83, 84 ff StGB zu unterstellen. Entscheidungstexte 9 Os 71/81 Ents... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5. August 1951 geborene Hilfsarbeiter Peter A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 23. Mai 1980 in St. Pölten den Peter B durch Versetzen von Faustschlägen ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung, nämlich einen Bruch des Unterkiefers rechts und links, zur Folge hatte. Von zwei weiteren, auf Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.Jänner 1962 geborene - zur Tatzeit noch jugendliche - Hilfsarbeiter Christian A, der am 23. April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter B und der am 15.Mai 1946 geborene beschäftigungslose Franz C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 6.Oktober 1979 in Bruck an der Leitha in verabredeter Verbindung den Anton D vorsätzlich am Körper verletzt zu hab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8. August 1955 geborene Hilfsarbeiter Franz A, der am 20. September 1956 geborene Schlosser Herbert B und der am 23. Juli 1954 geborene Schlosser Edmund C des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt, weil sie am 21.5.1978 in Wien an einer Schlägerei teilnahmen, durch welche eine schwere Körperverletzung des Ferdinand D, nämlich eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung und ein Nasenbeinbruch mit V... mehr lesen...
Norm: StGB §91
Rechtssatz: Eine tätliche Teilnahme an einer Schlägerei oder an einem Angriff mehrerer kommt nur so lange in Betracht, als die Schlägerei oder der Angriff mehrerer noch im Gange, mithin nicht abgeschlossen ist. Entscheidungstexte 12 Os 109/80 Entscheidungstext OGH 23.10.1980 12 Os 109/80 13 Os 2/82 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1301ABGB §1302 AStGB §91
Rechtssatz: Die Miturheberschaft einer Person an der Verletzung eines anderen auf Grund einer strafrechtlichen Verurteilung ist für das Zivilgericht bindend, ebenso, daß adäquate Schadensursache der schweren Verletzung die Schlägerei selbst ist und nicht etwa bloß die den schweren Erfolg unmittelbar verursachende Tathandlung eines bestimmten anderen Beteiligten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AStGB §91
Rechtssatz: Die gegenüber § 157 Abs 2 2. Fall StG geänderten Tatbestandsvoraussetzungen des § 91 StGB rechtfertigen keine Änderung der Rechtsprechung zur Frage der Haftung der Beteiligten an einer Schlägerei für den dabei eingetretenen Verletzungserfolg. Entscheidungstexte 3 Ob 557/80 Entscheidungstext OGH 30.07.1980 3 Ob 557/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderen der 19-jährige Helmuth B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 1 und § 15 StGB. (Punkt A/ des Urteilssatzes) sowie des Vergehens des Raufhandels nach § 91 StGB. (Punkt D/ des Urteilssatzes) und der 23-jährige Wilfred B des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 1. Dezember 1958 geborene Hilfsarbeiter Ernst A und der am 18. Dezember 1960 geborene, zur Tatzeit jugendliche Hilfsarbeiter Friedrich A des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 15. August 1978 in Wels an einer Schlägerei tätlich teilnahmen, durch welche eine schwere Körperverletzung des Rudolf C, nämlich ein Bruch des linken Jochbeines, sowie eine Quetschung im Lendenbereich und mehrere Hau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16. Juli 1951 geborene beschäftigungslose Johann A und der am 6. Jänner 1955 geborene Spengler Ronald B des Vergehens des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs 1, Abs 3 Z 3 StGBund der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB, A auch des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft allein der Angeklagte Ronald B mit einer auf den Nichtigkeitsgrund der Z 9 lit. a des § 281 Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §91
Rechtssatz: Zur Solidarhaftung aller Täter (Ausführung im Akt). Entscheidungstexte 12 Os 3/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 3/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093003 Dokumentnummer JJR_19790322_OGH0002_0120OS00003_7900000_001 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Mai 1945 geborene Strafgefangene Franz A, der in der Strafvollzugsanstalt Stein eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27. Dezember 1977 in der genannten Strafvollzugsanstalt den Strafgefangenen Franz B vorsätzlich durch Faustschläge gegen das Gesicht und durch Fußtritte am Körper mißhandelte und i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A unter anderem der Vergehen der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. und des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Als schwere Körperverletzung liegt ihm zur Last, daß er am 9.Februar 1976 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Roland B als Beteiligtem (§ 12 StGB.) Kurt C durch Schläge und Tritte vorsätzlich am Körper verletzte, wobei die T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred R*** des Vergehens (richtig: Verbrechens) der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 StGB. und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffenG. schuldig erkannt, weil er in Wien 1.) am 12.Oktober 1976, indem er mit einem Fallmesser insgesamt achtzehnmal heftig auf Robert W*** einstach, eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB.), nämlich eine Stichwunde vor dem linken Oberlid mit Durchtrennun... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §91
Rechtssatz: § 91 ist nicht die speziellere
Norm: zu den Tatbeständen des § 83 ff StGB, sondern als reines Gefährdungsdelikt ein Auffangstatbestand zu den Körperverletzungsdelikten. Entscheidungstexte 11 Os 47/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 11 Os 47/77 Veröff: SSt 48/48 10 Os 8/78 Entschei... mehr lesen...