Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 21.03.2018 machte XXXX (Mitbeteiligter vor dem Bundesverwaltungsgericht, ehemaliger Beschwerdeführer vor der belangten Behörde) eine Verletzung im Recht auf Löschung personenbezogener Daten geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass die Beschwerdeführerin (ehemalige Beschwerdegegnerin vor der belangten Behörde) ... mehr lesen...