Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurden Andreas P***** und elf weitere Angeklagte des Vergehens der (zu ergänzen: schweren) Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 25.Juni 1989 in Linz Wolfgang M***** in verabredeter Verbindung, und zwar nach der Vereinbarung, im Volksgarten einen "Warmen" zu verdreschen, am Körper verletzt haben, indem sie ihn einkreisten und einander in ihrer Vorgangsweise bestärkte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der Gendarmeriebeamte Anton S*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I.) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) sowie der Werkmeister Walter M*** der Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB (II.) und der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (III.) schuldig erkannt. Darnach haben am 26.Mai 1989 in Mödling I. Anton S*** als Gendarmeriebeamter mit dem Vorsatz, den Staat und den Staatsbürger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Juni 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Albert T*** des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 StGB (Punkt I/ des Urteilssatzes), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 und 15 StGB (Punkte II/1/a/-d/ und II/2 des Urteilssatzes) sowie der Vergehen der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (Punkt III/1/ des Ur... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Jänner 1952 geborene beschäftigungslose Herbert K*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Jänner 1989 in Graz den Gottfried K*** durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten gegen den
Kopf: und Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des K*** auf Grund eines Hirnödems und eines Subduralhämatoms zur Folge hatte. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Die Herbeiführung einer Lebensgefahr in concreto ist weder objektives noch subjektives Tatbestandserfordernis. Entscheidungstexte 11 Os 44/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 11 Os 44/89 Veröff: SSt 60/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092792 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Qualen im Sinn des § 84 Abs 2 Z 3 StGB sind mit der Tat verbundene längerdauernde oder sich durch längere Zeit hindurch immer wiederholende starke körperliche oder seelische Schmerzen. Die im § 84 Abs 2 Z 3 StGB vorausgesetzten "besonderen Qualen" liegen dann vor, wenn die Beeinträchtigungen durch die Tat entweder außergewöhnlich intensiv sind oder eine gewisse Zeit hindurch fortdauern. E... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Die Herbeiführung einer Lebensgefahr in concreto ist weder objektives noch subjektives Tatbestandserfordernis. Entscheidungstexte 11 Os 44/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 11 Os 44/89 Veröff: SSt 60/35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092792 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Qualen im Sinn des § 84 Abs 2 Z 3 StGB sind mit der Tat verbundene längerdauernde oder sich durch längere Zeit hindurch immer wiederholende starke körperliche oder seelische Schmerzen. Die im § 84 Abs 2 Z 3 StGB vorausgesetzten "besonderen Qualen" liegen dann vor, wenn die Beeinträchtigungen durch die Tat entweder außergewöhnlich intensiv sind oder eine gewisse Zeit hindurch fortdauern. E... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Als (abstrakt lebensgefährliche) Mittel kommen grundsätzlich nur (körperliche) Sachen in Betracht, die gegen das Tatopfer als Instrument einer Körperverletzung eingesetzt werden, mithin für einen solchen Einsatz geeignet sind. Durch die Ersetzung des früher in § 155 a StG enthaltenen, engeren Begriffs "Werkzeug" durch den weiteren Begriff "Mittel" sollte nur sichergestellt werden, daß auch der Einsatz solche... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung der Qualifikation nach § 84 Abs 2 Z 1 StGB ist der Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels und dessen Verwendung in lebensgefährlicher Weise; nur wenn beide Voraussetzungen kumulativ (arg "und") gegeben sind, kommt eine Tatbeurteilung nach § 84 Abs 2 Z 1 StGB in Betracht. Daraus folgt, daß die Qualifikation nicht nur dann nicht erfüllt ist, wenn ein abstrakt lebensgefährliches Mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atanas Georgiev P*** gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung Obwohl in dem gemäß § 430 Abs. 2 StPO ergehenden Urteil die dem Betroffenen zur Last liegende Anlaßtat bei sonstiger Nichtigkeit nach § 281 Abs. 1 Z 3 StPO im Urteilstenor zu bezeichnen ist (vgl. Mayerhofer-Rieder StPO2 ENr. 1 zu § 430 und Leukauf-Steininger Komm.2 § 21 Rz 17), hat es da... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Weder die Anwendung bloßer Körperkraft noch die bloße Ausnützung der Fliehkraft oder Schwerkraft (hier: Fallenlassen eines Menschen aus einer Höhe von 4,6 m) entspricht dem Einsatz eines Mittels im Sinn des § 84 Abs 2 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 153/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1989 12 Os 153/88 Veröff: EvBl 1989/178 S 693 = JBl ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Als (abstrakt lebensgefährliche) Mittel kommen grundsätzlich nur (körperliche) Sachen in Betracht, die gegen das Tatopfer als Instrument einer Körperverletzung eingesetzt werden, mithin für einen solchen Einsatz geeignet sind. Durch die Ersetzung des früher in § 155 a StG enthaltenen, engeren Begriffs "Werkzeug" durch den weiteren Begriff "Mittel" sollte nur sichergestellt werden, daß auch der Einsatz solche... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung der Qualifikation nach § 84 Abs 2 Z 1 StGB ist der Einsatz eines lebensgefährlichen Mittels und dessen Verwendung in lebensgefährlicher Weise; nur wenn beide Voraussetzungen kumulativ (arg "und") gegeben sind, kommt eine Tatbeurteilung nach § 84 Abs 2 Z 1 StGB in Betracht. Daraus folgt, daß die Qualifikation nicht nur dann nicht erfüllt ist, wenn ein abstrakt lebensgefährliches Mit... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Weder die Anwendung bloßer Körperkraft noch die bloße Ausnützung der Fliehkraft oder Schwerkraft (hier: Fallenlassen eines Menschen aus einer Höhe von 4,6 m) entspricht dem Einsatz eines Mittels im Sinn des § 84 Abs 2 Z 1 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 153/88 Entscheidungstext OGH 18.05.1989 12 Os 153/88 Veröff: EvBl 1989/178 S 693 = JBl ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der 32-jährige Franz P*** und der (nunmehr) 30-jährige Fritz C*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB (I), Franz P*** überdies des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach haben in Wien, (I) Franz P*** und Fritz C*** am 28.August 1987 in verabredeter Verbindung mit Adolf S*** den Hassan Mohamed Mohamed Abdel M*** durch Schläge vorsätzlich am Körper... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall1 AcStGB §84 Abs2 Z2 E
Rechtssatz: Auf Grund einer noch vor dem Beginn der Tatausführung (allenfalls auch schlüssig) zustande gekommenen Vereinbarung von zumindest drei Personen über die gemeinsame Tatbegehung haftet jeder der am Tatort als Einheit auftretenden Beteiligten als (unmittelbarer) Täter der in der (deliktsspezifischen Sondertäterschaftsform) Täterschaftsform nach § 84 Abs 2 Z 2 StGB begangenen - und allenfalls noc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) bekämpften Urteil wurden Alfred H***, Reinhard H***, Karl J*** und Wolfgang K*** (1.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 StGB, H*** und K*** überdies (2.) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB sowie (3.) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG und K*** auch noch (4.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. D... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall1 AcStGB §84 Abs2 Z2 E
Rechtssatz: Auf Grund einer noch vor dem Beginn der Tatausführung (allenfalls auch schlüssig) zustande gekommenen Vereinbarung von zumindest drei Personen über die gemeinsame Tatbegehung haftet jeder der am Tatort als Einheit auftretenden Beteiligten als (unmittelbarer) Täter der in der (deliktsspezifischen Sondertäterschaftsform) Täterschaftsform nach § 84 Abs 2 Z 2 StGB begangenen - und allenfalls noc... mehr lesen...
Gründe: Walter P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB, sowie der Vergehen (zu 2.) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und (zu 3.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. am 6.Juli 1987 in Graz seine Ehefrau Renate P*** durch zumindest zwei Faustschläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Walter A*** - neben einer anderen strafbaren Handlung auch - der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1, erster Fall, StGB (Punkt 2 des Urteilssatzes) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach wollte er am 14.Februar 1987 in Traun Beamte dieses Gendarmeriepostens mit Gewalt an einer Amtshandlung, und zwar an seiner und der de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.März 1958 geborene Gerd Peter L*** des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 1.September 1987 in Graz versucht zu haben, die Polizeibeamten Helmut C*** und Erich P*** mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich seiner Eskortierung zum Polizeiwachzimmer, zu hindern, indem er dem erstgenannten Beamten nach ausgesprochener Festnahme eine A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Reinhold H*** und Robert W*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 und Abs. 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 3.Juni 1986 in Salzburg im bewußten und gewollten Zusammenwirken (als Mittäter) die Mathilde S*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie ihr Faustschläge versetzten, sie über die Stiege in den Keller des Hauses Salzbu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvester K*** der Vergehen (1.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, (2.) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB und (3.) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB schuldig erkannt; von einem weiteren Anklagevorwurf (nach § 109 Abs 1 StGB) wurde er gemäß § 259 Z 2 StPO freigesprochen. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben einem weiteren Angeklagten - der 19-jährige Eric B*** des Vergehens der (teils vollendeten, teils versuchten) Körperverletzung (zum Teil als Beteiligter) nach §§ 83 Abs 1, 15 und 12 zweiten Fall StGB, des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1 und 3, 85 Z 2 StGB, des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Mai 1957 geborene Kraftfahrer Josef S*** (I.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB und (II.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.November 1985 in St.Ulrich am Pillersee Günther H*** (zu I.) durch Versetzen mehrerer Stiche mit einem Messer gegen dessen Brust und Gesicht vorsätzlich am Körper... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner J*** auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang "nach § 86 StGB" schuldig erkannt; da diese Strafbestimmung kein eigenes Delikt, sondern lediglich einen qualifizierten Fall der Körperverletzung nach § 83 normiert (vgl. Leukauf-Steininger, StGB 2 , RN 6 zu § 86), sind allerdings der Formvorschrift des § 260 Abs 1 Z 4 StPO in Verbindung mit §§ 270 Abs 2 Z 4, 342 StPO zuwider... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stefan H*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, "84 Abs. 1", 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 18. Oktober 1984 in Tulln den Milorad M*** durch Zubodenreißen und Versetzen von Tritten gegen den Leib, die eine an sich schwere Körperverletzung, nämlich einen Riß des Dünndarms und Zerreißungen des Gekröses zur Folge hatten, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des Genannten z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthält) wurde der am 10.Juli 1943 geborene, suspendierte Richter des Bezirksgerichtes Voitsberg Dr.Karl P*** des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs. 1 und 2, 1. bis 3. Fall StGB (A) und des Vergehens des Quälens und Vernachlässigens eines Unmündigen, Jugendlichen und Wehrlosen nach dem § 92 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B) schuldig erkannt. Darnach hat Dr.P*** in Paldau teils d... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.März 1963 geborene Herwig W*** wurde der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB (1), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (zu ergänzen: vierter Fall) StGB (2) und der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 und 2 StGB (3) sowie des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB (4) schuldig erkannt. Die Schuldsprüche gründen sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, w... mehr lesen...