Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurden Franz K*** und Ing.Mag. Dr.Anton F*** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 (erster Fall) StGB, der Letztgenannte auch in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach haben: Franz K*** und Gottfried K*** (der keine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben hat) als Mittäter am 17.Jänner 1985 in Wien den Gabor B*** durch mehrere Messerstiche mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch andere Entscheidungen enthält) wurden der am 16.Juni 1968 geborene Maurerlehrling Peter W***, der am 27.März 1965 geborene Schüler Gerhard W*** und der am 3.Juli 1966 geborene Harald Z*** zu A 1 des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB und zu B 2 des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 und Z 4 StGB, Peter W*** überdies zu J des Vergehens des unbefugten Gebrauches... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Bei der Körperverletzung eines Beamten während und einer solchen wegen der Vollziehung seiner Aufgabe oder der Erfüllung seiner Pflichten handelt es sich um gleichwertige Merkmale eines insoweit alternativen Mischtatbestands nach § 83, § 84 Abs 2 Z 4 StGB, welche ohne Beeinträchtigung von Parteienrechten austauschbar sind. Entscheidungstexte 13 Os 185/8... mehr lesen...
Gründe: Der am 1. März 1939 geborene Franz P*** wurde des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§§ 115; 15, 269 - unrichtig: 169 - Abs. 1; 83, 84 Abs. 2 Z. 4 - unrichtig: Z. 2) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, sich am 25. März 1985 in Innsbruck zumindest fahrlässig durch den Genuß von Alkohol und Medikamenten in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und im Rausch 1. öffentlich ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z4 G
Rechtssatz: Bei der Körperverletzung eines Beamten während und einer solchen wegen der Vollziehung seiner Aufgabe oder der Erfüllung seiner Pflichten handelt es sich um gleichwertige Merkmale eines insoweit alternativen Mischtatbestands nach § 83, § 84 Abs 2 Z 4 StGB, welche ohne Beeinträchtigung von Parteienrechten austauschbar sind. Entscheidungstexte 13 Os 185/8... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §105 FStGB §202
Rechtssatz: Das mehrmalige "Schneiden" der Fahrlinie eines von den drei Angeklagten verfolgten Personenkraftwagens mit einem Kraftfahrzeug, Abdrängen in den Straßengraben, Zerren an den versperrten Wagentüren und vergebliche Bemühungen, die Scheiben einzuschlagen, um zunächst den Lenker niederzuschlagen und anschließend dessen Begleiterin zu "vergewaltigen", kann mangels deliktsspezif... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 30-jährige Heinz H***, der 19-jährige Zeljko K*** und der nunmehr 22-jährige Peter H*** (zu I./1) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 2 StGB, (zu I./2) des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB und (zu II.) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs. 1 Z 7 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Angeklagten am 30.September 1984 i... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §105 FStGB §202
Rechtssatz: Das mehrmalige "Schneiden" der Fahrlinie eines von den drei Angeklagten verfolgten Personenkraftwagens mit einem Kraftfahrzeug, Abdrängen in den Straßengraben, Zerren an den versperrten Wagentüren und vergebliche Bemühungen, die Scheiben einzuschlagen, um zunächst den Lenker niederzuschlagen und anschließend dessen Begleiterin zu "vergewaltigen", kann mangels deliktsspezif... mehr lesen...
Gründe: Der am 2. April 1966 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Roman G*** wurde der Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (1) und des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 30. März 1984 in Matrei am Brenner dem Michael S*** durch Schläge und Tritte absichtlich eine schwere Körperverletzung (ausgedehnte Weichteilprellungen im Bereich des Gesichts, eine Riß... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Das Delikt nach § 83, § 84 Abs 2 Z 1 ist bereits bei Eintritt einer leichten Verletzung vollendet. Entscheidungstexte 10 Os 39/85 Entscheidungstext OGH 21.05.1985 10 Os 39/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0092757 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden ua Kurt Adolf B, Gerhard A, Wolfgang C und Markus D des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB schuldig erkannt. Dem Angeklagten B liegt zur Last, am 25.Jänner 1984 in Graz in verabredeter Verbindung mit A, C und D durch Faustschläge und Fußtritte den Wolfgang E, den Robert F, den Gerhard G und den Andreas H vorsätzlich am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei E eine Rißquetsc... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Das Delikt nach § 83, § 84 Abs 2 Z 1 ist bereits bei Eintritt einer leichten Verletzung vollendet. Entscheidungstexte 10 Os 39/85 Entscheidungstext OGH 21.05.1985 10 Os 39/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0092757 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Jänner 1933 geborene Pensionist Alois A des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt 3 des Urteilstenors), des Vergehens der Schändung nach dem § 205 Abs 2 StGB (Punkt 2) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (Punkt 1) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27. Dezember 1983 in Zwettl vorsätzlich Maria B 1. dadurch, daß er sie zu Boden stieß und auf sie einschlug, am Körper verletzt zu haben, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Leopold A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 12.März 1984 in Villach (seine damalige Lebensgefährtin) Lucia B mit einem (16 cm langen, 10 cm breiten, 5 cm hohen und ca. 1 kg schweren) Betonziegel, somit mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist, vorsätzlich am Körper verletzt, indem er ihr durch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 19. November 1941 geborene Hilfsarbeiter Alfred A der Verbrechen (im Urteil jeweils unrichtig: Vergehen) der versuchten schweren Nötigung nach den § 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (Punkt 1. des Urteils) und der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und Abs 2 StGB (Punkt 3. des Urteils), sowie der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (Punkt 2. des Urteils), des Quälens oder Vernachlässigens eines Unmündigen, Jug... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Christian A (zu 1) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und (zu 2) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83 Abs. 1, 86 StGB schuldig erkannt. Danach hat er (1.) im Juni 1983 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Josef B als Mittäter Susanne C durch das Versetzen von Faustschlägen und Schlägen mit einem Schuh ins Gesicht, die eine Blutunterlaufun... mehr lesen...
Gründe: I. Aus dem Akt 10 Vr 907/83 des Kreisgerichtes Krems an der Donau ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau als Schöffengerichtes vom 5. Jänner 1984 (ON 17) wurde der am 1. Juni 1955 geborene Schlosser Albert A des Vergehens der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 StGB (§ 15, 269 Abs. 1 erster - richtig: zweiter - Fall; 83 Abs. 2, 84 Abs. 2 Z 4 StGB) schuldig erkannt. Darnach h... mehr lesen...
Gründe: Der am 9. April 1943 geborene Herbert A, der am 8. Mai 1943 geborene Engelbert B und der am 18. November 1937 geborene Franz C wurden des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach § 312 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Nacht vom 14. August zum 15. August 1981 (im Urteilsspruch irrig: 1982) als diensthabende Justizwachebeamte des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Salzburg den Untersuchungshäftling Brahim D, nachdem dieser einen Selbstmordversuch unte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26.März 1964 geborene, zur Tatzeit jugendliche Maschinenschlosserlehrling Kurt A im zweiten Rechtsgang - abweichend von der in Richtung der §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und 2 Z 2 StGB erhobenen Anklage (ON 8) - des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 12. Oktober 1981 in Albertsham an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer tätlich teilnahm, bei welcher Gelegenheit eine schwere Körperverlet... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.November 1963 geborene Installateurgehilfe Anton A ebenso wie die zur Tatzeit ebenfalls noch jugendlichen Mitangeklagten Erich B und Gerhard C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 22.August 1981 in Wien in verabredeter Verbindung mit den abgesondert verfolgten Erwachsenen Roland D und Christian B, nachdem sie sich untereinander durch Zeichen verständigt h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21. Dezember 1959 geborene beschäftigungslose Leopold A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB und der am 19. Juli 1952 geborene, gleichfalls beschäftigungslose Kurt B desselben Vergehens als Beteiligter durch sonstigen Tatbeitrag im Sinne der dritten Alternative des § 12 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen hat Leopold A dem Karl C am 29. Mai 1982 in Wien durch einen Messerstich ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1965 geborene Zvonko A (neben dem Verbrechen des versuchten schweren Raubs nach § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt, weil er zusammen mit dem rechtskräftig abgeurteilten Josip B am 28.Dezember 1981 in Wien in verabredeter Verbindung mit den abgesondert verfolgten Simo A und Wilhelm C drei Personen, und zwar Karl D, Eleonore E und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4. Jänner 1946 geborene, zuletzt beschäftigungslose Hilfsarbeiter Günther A (neben anderer Straftaten) zu Punkt I./ des Schuldspruchs - abweichend von der insoweit auf das Verbrechen der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB lautenden Anklage - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 4 StGB schuldig erkannt, weil er am 6. März 1981 in Salzburg dadurch, daß er aus einer ... mehr lesen...
Gründe: Der am 26.August 1951 geborene, zuletzt ohne Beschäftigung gewesene Angeklagte Ernst A wurde des Vergehens des teils versuchten, teils vollendeten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 und 15 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z. 4 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Vergehens des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 27... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Juni 1943 geborene Hilfsarbeiter Otto Leopold A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er in der Nacht zum 21.März 1981 in Wien den Alfred B dadurch vorsätzlich am Körper verletzt, daß er mit einer Bierflasche auf ihn einschlug, wobei die Tat eine an sich schwere Verletzung (eine tiefe Schnittwunde am linken Handgelenk mit einer Durchtrennung der vierten und... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Ein Besenstiel ist auch dann kein an sich lebensgefährliches Mittel, wenn er in concreto auf lebensgefährliche Weise angewendet wurde. Entscheidungstexte 12 Os 187/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 12 Os 187/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092782 ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z1 D
Rechtssatz: Ein Besenstiel ist auch dann kein an sich lebensgefährliches Mittel, wenn er in concreto auf lebensgefährliche Weise angewendet wurde. Entscheidungstexte 12 Os 187/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 12 Os 187/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092782 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Dezember 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Hilfsarbeiter Günther A des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG. (Urteilsfaktum A 1), des Vergehens nach § 16 Abs. 1 Z. 2 SuchtgiftG. (A 2), des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. (A 3), des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 15, 269 Abs. 1 StGB (B 1), des Vergehens der schweren Körper... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z4 GStGB §270
Rechtssatz: Bei ausdrücklich festgestelltem Verletzungsvorsatz (nicht auch bei bloßem Mißhandlungsvorsatz) des Täters ist in den Fällen des § 84 Abs 2 StGB Versuch rechtlich möglich. Liegt aber (versuchte) schwere Körperverletzung gemäß den §§ (15) 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB vor, wird § 270 StGB verdrängt. Entscheidungstexte 11 Os 166/81 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.August 1953 geborene Hilfsarbeiter Karl Günther A des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB., des teils vollendeten, teils versuchten Vergehens der Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1 und 15 StGB. sowie des Vergehens der versuchten schweren Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 4 StGB. schuldig erkannt. Nur den letztgenannten Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 10 und 11 des § 2... mehr lesen...