Norm: StGB §84 Abs2 Z4 GStGB §270
Rechtssatz: Bei ausdrücklich festgestelltem Verletzungsvorsatz (nicht auch bei bloßem Mißhandlungsvorsatz) des Täters ist in den Fällen des § 84 Abs 2 StGB Versuch rechtlich möglich. Liegt aber (versuchte) schwere Körperverletzung gemäß den §§ (15) 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB vor, wird § 270 StGB verdrängt. Entscheidungstexte 11 Os 166/81 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ua der am 3. April 1964 geborene kaufmännische Lehrling Franz A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 15. August 1980 in St. Pölten in verabredeter Verbindung mit (den bereits rechtskräftig abgeurteilten Jugendlichen) Peter B und Alfred C den Wolfgang D durch Versetzen von Faustschlägen in das Gesicht und auf den
Kopf: vorsätzlich am Körper (leicht) verletzte, wodurch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1950 geborene Fliesenleger Wilhelm A des Vergehens des (versuchten) Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB. und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 4 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 7.Juli 1980 in Graz vorsätzlich 1.) einen Beamten mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich der Absonderung des Angeklagten, zu hindern versucht zu haben, indem er den R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.Jänner 1962 geborene - zur Tatzeit noch jugendliche - Hilfsarbeiter Christian A, der am 23. April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter B und der am 15.Mai 1946 geborene beschäftigungslose Franz C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 6.Oktober 1979 in Bruck an der Leitha in verabredeter Verbindung den Anton D vorsätzlich am Körper verletzt zu hab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (unter anderem) Kurt C und Walter B des Vergehens der (schweren) Körperverletzung nach §§ 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z 2 (im Tenor versehentlich: Z 4) StGB als Beteiligte nach § 12 (dritter Fall) StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie am 28. September 1979 (in Wien) zu der von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung mit Faustschlägen und Fußtritten verübten vorsätzlichen leichten Körperverletzung an Gerald D und Hans E beitru... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21. Feber 1958 geborene Druckergehilfe Gerhard A, der am 19. Oktober 1956 geborene Orthopädiemechaniker Karl A und der am 1. Juli 1959 geborene Kraftfahrer Werner A - drei Brüder - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. Oktober 1977 in Wien in verabredeter Verbindung mit sechs weiteren, abgesondert verfolgten Personen Otto B und Karl C am Körper verletzten, i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Mai 1952 geborene Musiker Josef A der - in Tateinheit verübten - Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs 1 StGB. (Punkt 1 des Urteilssatzes) und der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z. 4 StGB. (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Diese Schuldsprüche bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z. 5 und 9 lit a StPO. gestütz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Mai 1942 geborene Autoverkäufer Ludwig A A) des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB. und B) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 4 StGB. schuldig erkannt, weil er am 5. September 1980 in Wien ad A) versuchte, die Sicherheitswachebeamten Bezirksinspektor Erich B, Inspektor Josef C und Inspektor Johann D mit Gewalt an einer Amtshandlung, nämlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.August 1955 geborene Hilfsarbeiter Siegfried A und der am 22.März 1953 geborene Hilfsarbeiter Heinz Michael B schuldig erkannt, und zwar Siegfried A der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. und des Imstichlassens von Verletzten nach § 94 Abs 1 StGB. (Punkte 1 a und 1 b des Urteilssatzes) sowie des Vergehens einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z. 4 und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.September 1955 geborene Verkäufer (im Altwarenhandel) Georg A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach den §§ 83 Abs. 2, 86 StGB. schuldig erkannt, weil er am 1.September 1979 in Wien Franz B durch Stöße und einen Schlag in das Gesicht am Körper mißhandelte, wobei die Tat den Tod des Geschädigten (der durch die Mißhandlungen rückwärts stürzte, mit dem
Kopf: gegen eine Mauer schlug und einen Schädelbruch erlit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Februar 1952 geborene Tischlergeselle Reinhold A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 StGB (mit Beziehung auf §§ 15, 269 Abs. 1 StGB und §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 4 StGB) schuldig erkannt, weil er sich am 28. September 1979 in der Strafvollzugsanstalt Graz (als Strafgefangener), wenn auch nur fahrlässig, durch den Genuß von Alkohol in einen die Zurechnungsf... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle genügt nicht, daß die aus der Tat resultierende Verletzung mit besonderen Qualen für den Verletzten verbunden war; maßgeblich ist vielmehr, ob schon die Handlung selbst besondere Qualen hervorgerufen hat. Es kommt also auf die Art des Angriffs, auf eine für den Angegriffenen besonders qualvolle Verübung der Tat, nicht aber auf die Folgen an. Besondere Qualen liegen aber auch vor, w... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z3 F
Rechtssatz: Nach dieser Gesetzesstelle genügt nicht, daß die aus der Tat resultierende Verletzung mit besonderen Qualen für den Verletzten verbunden war; maßgeblich ist vielmehr, ob schon die Handlung selbst besondere Qualen hervorgerufen hat. Es kommt also auf die Art des Angriffs, auf eine für den Angegriffenen besonders qualvolle Verübung der Tat, nicht aber auf die Folgen an. Besondere Qualen liegen aber auch vor, w... mehr lesen...
G r ü n d e : Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Jänner 1942 geborene Karl Heinz A des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB. und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hatte er im Jahre 1978 in vier Angriffen Brigitte B, Wilfried C und Rudolf D durch Versetzen von Schlägen, Fußtritten und Stößen leichte Verletzungen zugefügt (Punkt I des Urteilssatzes) und im September 1978 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden unter anderem der am 18. April 1961 geborene Mechanikerlehrling Wolfgang B und der am 10. November 1956 geborene Chauffeur Manfred C des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 und 15 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 19. Oktober 1977 in Wien in verabredeter Verbindung mit den bereits rechtskräftig verurteilten Kurt A, Peter D, Rudolf und Gerhard E a) den Otto F am Kör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Alfred A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 25.Februar 1978 in Wien sowohl Karl B als auch Karl C durch Versetzen jeweils eines Messerstichs vorsätzlich am Körper leicht verletzte, wobei die Tat mit einem solchen Mittel und auf solche Weise begangen wurde, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u. a. der am 6. Juli 1954 geborene Beifahrer Günther B des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Mai 1979 in Graz (in bewußt gemeinsamem Zusammenwirken und) in verabredeter Verbindung mit den - gleichzeitig abgeurteilten - Angeklagten Heribert A und Johann C den Willibald D durch Faustschläge schwer und den Johann E durch einen Faustschlag und Fußtritte leic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 26.Juli 1961 geborene (mithin zur Tatzeit noch jugendliche) Koch- und Kellnerlehrling Alfred B des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 10.September 1978 in Wien den Walter E (im Urteil unrichtig F - vgl. Band I S. 103, 148 d.A.) durch einen Faustschlag ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzte und am 22.September 1978 in ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 30. Jänner 1956 geborene Vertreter Wilhelm A, der am 13. Februar 1955 geborene Fliesenleger Raimund B und der am 27. Juli 1957 geborene Vertreter Christian C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB. schuldig erkannt, weil sie am 17. Dezember 1978 in Wien in verabredeter Verbindung den Johann D dadurch, daß sie ihn zu Fall brachten und ihm sodann Fußtritte versetzten, vorsätzlich am Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Albert A 1. des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB., 2. des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB. und 3. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 4 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er in der Nacht zum 1.Oktober 1978 1. dem ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach dem § 269 Abs 1 StGB, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs 1 StGB, des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit. b WaffenG., des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des Urteilsspruchs fällt ihm zur L... mehr lesen...
G r ü n d e: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. August 1950 geborene Kraftfahrer (S 52 dA) Helmuth A des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen hielt sich der Angeklagte seit März 1978 in Amstetten in dem von seiner Freundin Gabriele Sylvia B gemieteten Haus unangemeldet auf, wo die Genannte beh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Jänner 1945 geborene Hilfsarbeiter Robert A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 16.Juni 1977 in Innsbruck in verabredeter Verbindung mit Ernst D und Manfred E den Johann B und den Leopold C durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten am Körper verletzt hatte, wobei B eine Excoreation an der Stirn und eine Rißquetschwunde am Hinterkopf und C eine Schwel... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §277
Rechtssatz: "Verabredung" (§ 84 Abs 2 Z 2, § 277 StGB) bedeutet gemeinsamer Tatentschluß; somit wie bei einer "Vereinbarung" Willenseinigung über die Tatausführung. Diese Willenseinigung muß im Gegensatz zur (schlichten) Mittäterschaft vor der Tat gelegen und die Täter am Tatort als Einheit auftreten lassen. Entscheidungstexte 10 Os 170/78 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden außer vier weiteren Angeklagten (Siegfried A, Josef D, Alois D und Marko E) der am 16.September 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Kellner Peter B und der am 5. November 1959 geborene Elektroinstallateurlehrling Stanislav C des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z. 2 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht stellte folgenden Sachverhalt fest: Am späten Abend des 26.August 1977 wartete der Postbedie... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §277
Rechtssatz: "Verabredung" (§ 84 Abs 2 Z 2, § 277 StGB) bedeutet gemeinsamer Tatentschluß; somit wie bei einer "Vereinbarung" Willenseinigung über die Tatausführung. Diese Willenseinigung muß im Gegensatz zur (schlichten) Mittäterschaft vor der Tat gelegen und die Täter am Tatort als Einheit auftreten lassen. Entscheidungstexte 10 Os 170/78 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Oktober 1933 geborene Hilfsarbeiter Sefki A - ein jugoslawischer Staatsangehöriger, gegen den Anklage wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB erhoben worden war - des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § (§ 83 Abs. 1) 84 Abs. 2 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 16.Februar 1978 in Wien seinen Landsmann Elmas B dadurch, daß er ihm mit einem Mess... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.August 1940 geborene Kellner Horst A des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 83, 86 StGB und der am 19.Jänner 1936 geborene Maler- und Anstreichergeselle Stefan B, der zuletzt als Lagerarbeiter beschäftigt war, des Verbrechens der Aussetzung nach § 82 Abs.1 StGB schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches liegt Horst A und Stefan B zur Last, am 19.November 1976 in Wien, und zwar 1.) Horst A den ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Dezember 1950 geborene, zuletzt als Pferdepfleger beschäftigt gewesene Werner A I./ des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und 2 StGB., II./ des Verbrechens der Schändung nach dem § 205 Abs 1 StGB., III./ des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 3, 128 Abs 1 Z. 1 und 4 StGB., IV./ des Vergehens des schweren Betrugs nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 2 StGB. und V./ des Verg... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs2 Z2 EStGB §312 Abs1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 312 Abs 1 StGB mit einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt, wenn die Strafdrohung des letzteren strenger ist (etwa bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Abs 3 StGB (erster oder zweiter Fall), aber Vorliegen jener des § 84 Abs 2 Z 2 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 10/78 Entscheidungstext OGH 02.03.197... mehr lesen...