Norm
StGB §7 Abs2Rechtssatz
Vorhersehbarkeit des Erfolges, wenn zur Tathandlung eine weitere Ursache für den Schaden hin zugekommen ist, deren Hinzutreten zwar nicht schon nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gewesen, aber noch nicht ganz außergewöhnlich und deswegen außerhalb der menschlichen Erwartung gelegen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0089468Dokumentnummer
JJR_19751119_OGH0002_0110OS00103_7500000_004