Norm
StGB §75 CRechtssatz
Kumulative Kausalität, bei der ein Verhalten, welches real zu einem bestimmten Erfolg geführt hat, als dessen naturgesetzmäßige Bedingung selbst dann kausal ist, wenn er auch als Folge anderer, gleichzeitig und unabhängig davon wirksamer Bedingungen eingetreten wäre, genügt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.04.2022