RS OGH 1984/7/10 10Os106/84, 9Os111/86, 15Os56/93, 15Os147/14b, 14Os89/15t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1984
beobachten
merken

Norm

StGB §2 C
StGB §75 C

Rechtssatz

Für die Annahme der Kausalität einer Unterlassung kommt es darauf an, ob der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weggedacht werden muss, wenn man die vom Täter pflichtwidrig unterlassene Handlung hinzudenkt. Dabei ist im Fall eines Krankheitsgeschehens zum einen auf dessen nach den Erfahrungen der Medizin zu erwarten gewesenen Normalverlauf (unter Ausschluss konkret nicht indizierter Möglichkeiten) und zum anderen (wie in jedem Fall) auf den Erfolg in seiner ganz konkreten Gestalt abzustellen, sodass schon eine bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters mit praktischer Gewissheit vorauszusehen gewesene, nicht bloß ganz unerhebliche Verzögerung des Eintritts der jeweiligen Tatfolge zur Annahme einer Kausalität genügt.

Entscheidungstexte

  • 10 Os 106/84
    Entscheidungstext OGH 10.07.1984 10 Os 106/84
    Veröff: EvBl 1985/18 S 52 = SSt 55/46
  • 9 Os 111/86
    Entscheidungstext OGH 15.10.1986 9 Os 111/86
  • 15 Os 56/93
    Entscheidungstext OGH 16.09.1993 15 Os 56/93
    nur: Für die Annahme der Kausalität einer Unterlassung kommt es darauf an, ob der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weggedacht werden muss, wenn man die vom Täter pflichtwidrig unterlassene Handlung hinzudenkt. (T1)
  • 15 Os 147/14b
    Entscheidungstext OGH 22.07.2015 15 Os 147/14b
    Auch
  • 14 Os 89/15t
    Entscheidungstext OGH 17.11.2015 14 Os 89/15t
    Auch; nur T1; Beisatz: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedeutet in jeden vernünftigen Zweifel ausschließender Weise, was bei einer Wahrscheinlichkeit von (nur) 90 % nicht der Fall ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0089436

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten