Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein reumütiges Geständnis iSd § 34 Abs. 1 Z 17 StGB umfasst neben dem Zugeben der gegen den Täter erhobenen und in der Verurteilung für richtig befundenen Anschuldigung zumindest in ihren wesentlichen Punkten, auch ein diesbezügliches Schuldbekennt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §26 Abs1;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;StGB §34 Abs1 Z17;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In § 26 Abs. 1 AuslBG ist eine Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers normiert. Die vom VwG ohne nähere Feststellungen abgeleitete Mitwirkung (... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichem Strafbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 22. Dezember 2009 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es zu verantworten an den Standorten K sowie W im Zeitraum von 11. April 2007 bis 30. April 2009 ohne die erforderliche Berechtigung gemäß § 4 Bankwesengesetz (BWG) gewerblich Bankgeschäfte betrieben zu haben, indem er laufend fremde Gelder auf seinem Konto Nr. 83, Sparkasse K, als Einlage entgegengenommen habe (Einlagengeschäft), sowie indem ... mehr lesen...
Mit den angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden vom 26. Juli 2012 legte die belangte Behörde den beschwerdeführenden Parteien jeweils zur Last, sie hätten es als handelsrechtliche Geschäftsführer der H. GmbH und damit als Verantwortliche im Sinn des § 9 VStG im Zeitraum vom 1. November bis 1. Dezember 2011 auf näher bezeichneten Grundstücken in der Marktgemeinde N. (im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Leoben (Erstbehörde)) eine Bodenaushub- und Baurestmassendeponie im ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §79 Abs1 Z9;StGB §34 Abs1 Z14;VStG §19 Abs2;VStG §5 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2012/07/0215
Rechtssatz: Dass bei einem Ungehorsamsdelikt - wie hier bei der Verwirklichung des § 79 Abs. 1 Z. 9 (erster Fall) AWG 2002 - kein Schaden eingetreten is... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der C GmbH (Erstbeschwerdeführerin), welche in Bregenz ab 1. April 2009 Kartenspiele ohne Bankhalter im Rahmen eines freien Gewerbes durchführte. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 30. Juni 2011 wurde dem Zweitbeschwerdeführer vorgeworfen, er habe hinsichtlich der Monate November und Dezember 2009 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der erstbeschwerdeführenden GmbH jeweils eine Übertretung n... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der C GmbH (Erstbeschwerdeführerin), welche in Bregenz ab 1. April 2009 Kartenspiele ohne Bankhalter im Rahmen eines freien Gewerbes durchführte. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 30. Juni 2011 wurde dem Zweitbeschwerdeführer vorgeworfen, er habe hinsichtlich der Monate Jänner, Februar und März 2010 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der erstbeschwerdeführenden GmbH jeweils eine Übertretun... mehr lesen...
Der Zweitbeschwerdeführer ist Geschäftsführer der C GmbH (Erstbeschwerdeführerin), welche in Bregenz ab 1. April 2009 Kartenspiele ohne Bankhalter im Rahmen eines freien Gewerbes durchführte. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 30. Juni 2011 wurde dem Zweitbeschwerdeführer vorgeworfen, er habe hinsichtlich der Monate Juli, August, September und Oktober 2009 als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der erstbeschwerdeführenden GmbH jeweils eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §34 Abs1 Z17;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2011/09/0023 E 20. Juni 2011 RS 2 Stammrechtssatz Im bloßen Zugeben des Tatsächlichen ist kein qualifiziertes Geständnis iSd § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB zu erblicken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2014:2013090179.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §121 Abs2;StGB §34 Abs1 Z17;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 121 Abs 2 BDG 1979 verbietet nicht, dass auf das der disziplinären Bestrafung zugrunde liegende Verhalten auch nach Ablauf der in § 121 Abs. 2 BDG 1979 genannten Zeit zwecks Beurteilung der gesamten Persönlichkeitsstruktur des Täters sowohl im Hinblick... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch
Norm: StGB §27;StGB §34 Abs1 Z19;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Unter "gewichtigen" Nachteilen iSd § 34 Abs. 1 Z. 19 StGB sind solche zu verstehen, die ein Ausmaß erreichen, das die Lebensführung des Täters nachhaltig oder längerfristig beeinträchtigt (zB: die Verpflichtung zu hohen Schadenersatzleistungen, der Verlust des Arbeitsplatzes oder Amtes, einer Ber... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz wurde der Mitbeteiligte im Zusammenhang mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes L vom 4. Oktober 2012 schuldig erkannt, er habe "am 09. April 2012, um ca. 09:50 Uhr, in Uniform außer Dienst, in G a) die KFZ-Lenkerin AE angehalten und eine Lenker- und Fahrzeugkontrolle durchgeführt; b) ohne Ausstellung einer Organstrafverfügung eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 20,- eingehoben und es unterlassen, diesen Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am Montag, den 29. Juni 2009 um ca. 15.30 Uhr während der Nachmittagsbetreuung in der Bibliothek der M-Hauptschule in S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), den Schüler M... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am Montag, den 29. Juni 2009 um ca. 15.30 Uhr während der Nachmittagsbetreuung in der Bibliothek der M-Hauptschule in S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof), den Schüler M... mehr lesen...
Der im Jahr 1952 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Fachinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war vor seiner Suspendierung als Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Donaustadt eingesetzt. Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts L vom 2. Februar 2011 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "(Der Beschwerdeführer) ist schuldig, er hat in Wien ... mehr lesen...
I. Der im Jahr 1967 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Unteroffizier in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Jägerbataillon XY in L.; seit 2. Februar 2004 war er zur besonderen Verwendung bei der Kommandogruppe bei der Stabskompanie eingeteilt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung der Berufung d... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten wurden mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 31. August 2006 des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens eines Gefangenen gemäß § 312 Abs. 1, Abs. 3, 1. Fall, der Viertmitbeteiligte teils als Beitragstäter gemäß § 12, 3. Fall StGB schuldig erkannt, "sie haben am 7. April 2006 in Wien in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB), FM teils durch Unterlassen der ihn als Polizeibeamten treffenden Verpflicht... mehr lesen...
Die Mitbeteiligten wurden mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 31. August 2006 des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens eines Gefangenen gemäß § 312 Abs. 1, Abs. 3, 1. Fall, der Viertmitbeteiligte teils als Beitragstäter gemäß § 12, 3. Fall StGB schuldig erkannt, "sie haben am 7. April 2006 in Wien in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB), FM teils durch Unterlassen der ihn als Polizeibeamten treffenden Verpflicht... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §12 Fall3;StGB §312 Abs1;StGB §312 Abs3 Fall1;StGB §34 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Die DOK hat den aus ihrer Sicht "gewichtigen" Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z. 8 StGB, dass sie "sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen" ließen, den Beschuldigten zu Unrecht zugestanden. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §12 Fall3;StGB §312 Abs1;StGB §312 Abs3 Fall1;StGB §34 Abs1 Z8;
Rechtssatz: Die DOK hat den aus ihrer Sicht "gewichtigen" Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z. 8 StGB, dass sie "sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hinreißen" ließen, den Beschuldigten zu Unrecht zugestanden. ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 27. Oktober 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. fünf Acrylplatten, die im Eigentum der Österreichischen Post AG gestanden seien, ohne Wissen und Zustimmung seines Vorgesetzten im Winter 2004/2005 mit nach Hause genommen, 2. diese fünf Acrylglasplatten im Gesamtwert von EUR 1.640,60 (EUR 328,12 pro Platte) unter Einwirkung von Alkohol in der Zeit zwischen dem 1... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §47a Z1 lita;BDG 1979 §47a Z2 lita;BDG 1979 §48 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;StGB §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall erfolgte die Verzeichnung der geleisteten Überstunden nicht den wirklichen Tatsachen entsprechend und damit entgegen den sowohl vom Beschuldigten als auch seiner Ehegattin einz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der Firma Spedition G., Internationale Transporte, mit Sitz in Deutschland, die Zulassungsbesitzerin eines den Kennzeichen nach näher bezeichneten LKWs mit Anhänger (über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht) sei, veranlasst, dass von Deutschland über die Grenzeintrittstelle... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als Geschäftsführer und somit gemäß § 9 VStG als nach außen hin zur Vertretung berufenes Organ der Firma Spedition G., Internationale Transporte, mit Sitz in Deutschland, die Zulassungsbesitzerin eines den Kennzeichen nach näher bezeichneten LKWs mit Anhänger (über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht) sei, veranlasst, dass von Deutschland über die Grenzeintrittstelle... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Bedienstete der Österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre letzte Dienststelle war das Postamt V, wo sie als Schalterbedienstete ihren Dienst verrichtete. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe in V mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung solch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand als Bedienstete der Österreichischen Post AG in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre letzte Dienststelle war das Postamt V, wo sie als Schalterbedienstete ihren Dienst verrichtete. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6. September 2004 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe in V mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung solch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;StGB §34 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/09/0088 E 18. Oktober 1990 RS 6; 91/09/0186 E 29. September 1992 RS 9; 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6; 95/09/0146 E 8. Februar 1996 RS 3; 93/09/0391 E 23. März 1994 RS 6; (RIS: abg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;StGB §34 Abs1 Z2;VwGG §13 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):90/09/0088 E 18. Oktober 1990 RS 6; 91/09/0186 E 29. September 1992 RS 9; 89/09/0092 E 15. Dezember 1989 RS 6; 95/09/0146 E 8. Februar 1996 RS 3; 93/09/0391 E 23. März 1994 RS 6; (RIS: abg... mehr lesen...
Am 30. März 2006 erging an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben als Geschäftsführer der Z GmbH, einem konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen, gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz ... zu verantworten, dass im Namen dieser Gesellschaft die F GmbH, ausgehend von ihren Geschäftsräumlichkeiten in ..., nachweislich zumindest vom 10. Februar 2004 bis 4. Mai 2004 die Verwaltung mehrerer Kundenportefeuille... mehr lesen...
Am 30. März 2006 erging an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Sie haben als Geschäftsführer der Z GmbH, einem konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen, gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz ... zu verantworten, dass im Namen dieser Gesellschaft die F GmbH, ausgehend von ihren Geschäftsräumlichkeiten in ..., nachweislich zumindest vom 10. Februar 2004 bis 4. Mai 2004 die Verwaltung mehrerer Kundenportefeuille... mehr lesen...