Norm: StGB §288StGB §290
Rechtssatz: Die an die prozessuale Rolle des Vernommenen anknüpfende sogenannte "materielle Zeugentheorie" hat durch die Regelung des Aussagenotstandes im StGB (§ 290 StGB) ihren Anwendungsbereich verloren. Bei der Beurteilung der Zeugenqualität eines Vernommenen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Prüfung einer falschen Aussage im Sinne des § 288 StGB kommt es demzufolge allein auf dessen formale Stellung als Zeug... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §288
Rechtssatz: Prozessuale Tatsachen, die für die Beurteilung, ob Aussagenotstand nach § 290 StGB vorlag, von Bedeutung sind, können vom OGH aus der Aktenlage entnommen werden (EvBl 1973/186 = ZfRV 1973,153: 13 Os 53/89). Entscheidungstexte 15 Os 42/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 15 Os 42/92 European C... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Kufstein vom 28. März 1988, GZ U 581/87-13, wurde Siegfried K***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 14.Juli 1987 den Josef D***** und den Hans Peter K***** durch einen Schlag mit einer Verschublampe am Körper verletzt hat. Siegfried K***** hatte sich in diesem Verfahren nicht schuldig bekannt und behauptet, weder er noch Reinhard E***** hätten zur Tatzeit eine solche Lampe mit... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §150StPO §153StPO §170 Z1
Rechtssatz: Die Abgrenzung der Position des Zeugen von jener des Beschuldigten ist sowohl für die Hauptverhandlung als auch (angesichts der Regelung des Aussagenotstandes durch § 290 StGB nunmehr) hinsichtlich des Vorverfahrens allein nach der prozessualen Stellung der vernommenen Person und demgemäß ausschließlich nach formellen Gesichtspunkten vorzunehmen (vgl insbesondere JBl 1981,276; RZ 1984/43... mehr lesen...
Gründe: Die am 1. September 1954 geborene Hausfrau Edda Z*** wurde von der Anklage, das Verbrechen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 StGB. (sie habe "sonst einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen", darum nicht Abs 1) begangen zu haben, gemäß § 259 Z. 3 StPO. freigesprochen. Ihr lag zur Last, daß sie am 22. Dezember 1987 in Graz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen im Verfahren 24 Cg 24/87 als klagende Partei wegen Ehescheid... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: 1) Was als Schande anzusehen ist, bestimmt sich nach der von der Rechtsordnung gebilligten Auffassung des Lebenskreises und Gesellschaftskreises, dem der Betreffende angehört. 2) Der Ehegattin eines Tierarztes gereicht sonach ein außer der Ehe gepflogener geschlechtlicher Verkehr - selbst nach längerer Auflösung der ehelichen Gemeinschaft - zur Schande. 3) Letztlich ist entscheidend, daß die Angeklagte vom Scheid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin B*** der Vergehen (I. und II.) nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 SuchtgiftG (nF) sowie (III.) des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Unter Punkt I. liegt ihm zur Last, am 18.September 1985 in Innsbruck außer den Fällen der §§ 12 und 14 a SuchtgiftG den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig ein Suchtgift, und zwar ca. 0,5 Gramm Heroin, anderen überlassen zu haben, indem ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Juni 1957 geborene Hilfsarbeiter Peter A wurde der Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 2, 84 Abs 2 Z. 2 StGB (1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (2) und der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. A erhebt Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs 1 Z. 4 und 9 lit a StPO Laut Schuldspruch 1 hat der Angeklagte am 7.März 1983 in der Strafvollzugsanstalt Stein in verabredeter Verbindung mit den ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 12.Mai 1968 geborene und sohin noch jugendliche Silvia A des Vergehens der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde nach § 289 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat sie am 28.November 1984 vor der Bundespolizeidirektion Salzburg, mithin vor einer Verwaltungsbehörde als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptung: 'Ich kann zur Körperverletzungsanzeige zum Nachteil der Sieglinde B vom 11.November 198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 21-jährige Lehrling Peter A des Vergehens nach § 16 Abs 1 Z 1 und 2 SuchtgiftG., der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei und des Schmuggels nach §§ 37 Abs 1 lit a bzw. 35 Abs 1 FinStrG. sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er in der Zeit von August 1981 bis Juni 1982 anderen Personen, die zu dessen Bezug nicht berechtigt waren, einige Gramm Haschisch überlassen (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 6.August 1954 geborene Tierärztin Dr. Lilly A des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 17.Juli 1981 in Ried in Innkreis vor dem dortigen Kreisgericht in der Rechtssache Stefan B gegen Erna B wegen Ehescheidung (3 Cg 200/81) als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache durch die Behauptungen Stefan B habe sich Ende Juni oder Anfang Juli 1981 in Schärding nur ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 10. Mai 1940 geborene Kindergärtnerin Elfriede A des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs. 1 und 2 StGB. als Beteiligte im Sinne des § 12, dritter Anwendungsfall, StGB (: Punkt I/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB (: Punkt II/1 und 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Dem erstbezeichneten Schuldspruch liegt zugrunde, daß Elfriede A am 16... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 10. Mai 1940 geborene Kindergärtnerin Elfriede A des Verbrechens der versuchten betrügerischen Krida nach §§ 15, 156 Abs. 1 und 2 StGB. als Beteiligte im Sinne des § 12, dritter Anwendungsfall, StGB (: Punkt I/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB (: Punkt II/1 und 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Dem erstbezeichneten Schuldspruch liegt zugrunde, daß Elfriede A am 16... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Franz A gegen das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 7.März 1979, GZ 8 Vr 1784/78-28, mit dem er des Vergehens der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen nach dem § 81 Z 1 StGB, des Verbrechens der Verleumdung nach dem § 297 Abs 1 StGB und des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach dem 2. Strafsatz des § 297 Abs 1 StGB zu einer zweijährigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Juli 1951 geborene Roland A des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach dem § 106 Abs 1 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil meldete der Ange... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria Magdalena B, verehelichte A, des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie in der Rechtssache AZ. C 185/75 des Bezirksgerichtes Telfs vor diesem Gericht als Zeugin bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagte, und zwar 1.) am 11.Dezember 1975 unter Eid durch die Behauptung: 'Der Geschlechtsverkehr mit Willi C wurde... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Allein der Verdacht der außerehelichen Vaterschaft von einer (ledigen) Person abzuwälzen, begründet nicht Aussagenotstand. Entscheidungstexte 13 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 16.11.1978 13 Os 122/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096326 Dokumentnumm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Jänner 1942 geborene Angestellte Wolf Dieter A des Verbrechens des Meineids nach dem § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Den Urteilsannahmen zufolge hat der Angeklagte am 7.März 1977 im Exekutionsverfahren E 3167/76 (nunmehr E 3206/77) des Bezirksgerichts Schwaz durch die - als richtig und vollständig beschworenen - Angaben im Vermögensverzeichnis, wonach er als Isolierer bei der Firma Rudo... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Der Aussagenotstand ist ein Schuldausschließungsgrund (Sonderfall des entschuldigenden Notstands nach § 10 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 128/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 10 Os 128/78 Veröff: SSt 49/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096302 Do... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Der Offenbarungseid ist eine Vollstreckungsmaßnahme sui generis. Ein Entschlagungsrecht steht dem Verpflichteten nicht zu, daher gibt es für ihn keinen Aussagenotstand. Entscheidungstexte 10 Os 128/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 10 Os 128/78 Veröff: SSt 49/49 = RZ 1978/143 S 273 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §153
Rechtssatz: Arbeitslosigkeit ist keine Schande: Schande ist die Beeinträchtigung der Ehre im objektiven Sinn. Ehre im objektiven Sinn ist die Wertschätzung der Persönlichkeit in der bürgerlichen Gesellschaft. Dieser Wertschätzung tut es keinen Eintrag, wenn jemand beschäftigungslos ist. Abbruch leidet diese Wertschätzung nur, wenn jemand als arbeitsscheu verrufen ist oder seine Beschäftigung verloren hat, weil er sich e... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Falsche Zeugenaussage aus einem anderen als im § 290 Abs 1 StGB genannten Grund begründet keinen Aussagenotstand. Entscheidungstexte 10 Os 188/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1978 10 Os 188/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0096328 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Verlangt die Absicht (§ 5 Abs 2 StGB), durch die falsche Zeugenaussage eine der in § 290 Abs 1 Z 1 - 3 StGB aufgezählten (schädlichen) Folgen abzuwenden. Entscheidungstexte 10 Os 188/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1978 10 Os 188/77 13 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 16.11.1978 13 Os 122/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §290
Rechtssatz: Die Befürchtung finanzieller Nachteile kann bei einem Offenbarungseid die Annahme eines Aussagenotstandes nicht rechtfertigen. Entscheidungstexte 11 Os 18/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 11 Os 18/78 Veröff: EvBl 1978/176 S 552 10 Os 128/78 Entscheidungstext OGH 11.10.1978 10 Os 128/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §153
Rechtssatz: Besondere Konfliktssituation desjenigen nach § 290 Abs 1 Z 2 StGB, der als Zeuge seine Mittäterschaft aufdecken müßte, somit materiell die Stellung eines (Mitbeschuldigten) Beschuldigten einnimmt. Entscheidungstexte 13 Os 115/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 115/77 Veröff: SSt 48/80 = EvBl 1978/61 S 159 ... mehr lesen...
Norm: StGB §10StGB §290
Rechtssatz: Ein Rechtsbruch (hier: falsche Zeugenaussage), mit dem ein sachlich und rechtlich richtiges Urteil zu Fall gebracht werden soll, kann schon wegen des Geltungsanspruchs der Rechtsordnung nicht entschuldbar sein. Entscheidungstexte 13 Os 91/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 91/77 European C... mehr lesen...
Norm: StGB §290StPO §3StPO §153
Rechtssatz: Der Vorhalt des § 153 StPO ist nicht zwingend vorgeschrieben aber zur Vermeidung des Aussagenotstands nach § 290 Abs 1 Z 1 StGB geboten. Entscheidungstexte 13 Os 115/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 115/77 Veröff: SSt 48/80 = EvBl 1978/61 S 159 9 Os 55/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs2 IIIMRK Art6 Abs3 litc IV3aStGB §290StPO §3StPO §153
Rechtssatz: Über den Wortlaut des § 153 StPO hinaus ergibt sich aus Art 6 Abs 3 MRK in Verbindung mit § 3 StPO, daß eine Offenlegung der Zeugnisverweigerungsgründe nicht verlangt werden, kann, wenn diese einem Geständniszwang gleichkäme. Entscheidungstexte 13 Os 115/77 Entscheidungstext OGH 24.10.1977 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: AVG §49 Abs1StGB §10StGB §290StGB §299StPO §153
Rechtssatz: Bedeutender vermögensrechtlicher Schaden liegt nur bei einer auf längerer Zeit hin wirksamen nachhaltigen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation vor. Maßgebend hiefür ist nicht generell die in Betracht kommende Strafobergrenze, sondern die im Einzelfall tatsächlich drohende Strafe. Eine vorübergehende, wenn auch über mehrere Monate reichende, Einkommensbelastung oh... mehr lesen...
Norm: AVG §49 Abs1StGB §290StPO §153
Rechtssatz: Die Gefahr einer Bestrafung (durch die Verwaltungsbehörde) kann nur dann einen drohenden, die Zeugnisverweigerung begründenden Vermögensnachteil darstellen, wenn konkret zu besorgen ist, daß 1) die Aussage für das Straferkenntnis unmittelbar kausal ist und 2) dieses Erkenntnis am Vermögen des Zeugen (anders § 321 Abs 1 Z 1 ZPO) einen bedeutenden Schaden verursacht. Entsche... mehr lesen...