Norm
StGB §288Rechtssatz
Die an die prozessuale Rolle des Vernommenen anknüpfende sogenannte "materielle Zeugentheorie" hat durch die Regelung des Aussagenotstandes im StGB (§ 290 StGB) ihren Anwendungsbereich verloren. Bei der Beurteilung der Zeugenqualität eines Vernommenen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Prüfung einer falschen Aussage im Sinne des § 288 StGB kommt es demzufolge allein auf dessen formale Stellung als Zeuge an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096003Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2011