Gründe: Mit dem (auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Franz B***** der Vergehen (I) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 StGB und (II) des falschen Vermögensverzeichnisses nach § 292a StGB schuldig erkannt. Mit dem (auch in Rechtskraft erwachsene Freisprüche enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Franz B***** der Vergehen (römisch eins) des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins, StGB un... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB §288 Abs2StGB §292a
Rechtssatz: In Ansehung nach dem Inkrafttreten der EONov 1991 (01.03.1992) abzuurteilender falscher Offenbarungseide ist kein Günstigkeitsvergleich zwischen § 288 Abs 2 und § 292 a StGB anzustellen. Durch die Gesetzesänderung wurde nicht der Meineid als solcher einem günstigeren Strafgesetz unterstellt, sondern der Offenbarungseid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden, weshalb das Verbrechen nach § 288 Abs 2... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Tatbestandes nach dem § 288 Abs 2 StGB genügt dolus eventualis. Entscheidungstexte 13 Os 83/93 Entscheidungstext OGH 25.08.1993 13 Os 83/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0096497 Dokumentnummer JJR_19930825_OGH0002_0130OS... mehr lesen...
Norm: KO aF §100StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Die nach § 288 StGB vorausgesetzte Einhaltung wesentlicher Verfahrensvorschriften bezieht sich allein auf die Eidesleistung selbst und nicht etwa auch darauf, ob im Einzelfall die Eidesleistung nicht oder noch nicht oder nicht mehr angeordnet werden dürfte; nur ein in den Gesetzen überhaupt nicht vorgesehener oder gar verbotener Eid wäre zur Herstellung des Tatbestandes des § 288 Abs 2 StGB ungeeignet ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 8.Juni 1990, GZ 37 Vr 490/90-14, wurde Astrid S***** unter anderem vom Vorwurf, am 31.März 1989 vor dem Bezirksgericht (Innsbruck) anläßlich der Ablegung des Offenbarungseides zu 24 E 6435/88 durch die eidliche Angabe, Hausfrau zu sein und von ihren Eltern und Freunden zu leben, einen in den Gesetzen vorgeschriebenen Eid vor Gericht falsch geschworen und hiedurch das Verbrechen der falschen Beweisau... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Auch das Verschweigen einer Erwerbstätigkeit oder des richtigen Berufes, durch einen falschen Eid vor Gericht beschworen, kann den Tatbestand nach § 288 Abs 2 StGB erfüllen, sofern diese persönlichen Verhältnisse bei der gegebenen Sachlage für die Vollstreckung von Belang sind. Entscheidungstexte 12 Os 145/90 Entscheidungstext OGH 25.04.1991 12 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §162 Abs1StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Kein Einwand gegen die Annahme von Idealkonkurrenz zwischen § 288 Abs 2 StGB (falscher Offenbarungseid nach § 48 EO) und § 162 Abs 1 StGB (Ausführungen nur im Akt - S 14 f). Entscheidungstexte 15 Os 132/89 Entscheidungstext OGH 28.11.1989 15 Os 132/89 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Josef H*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB (I), des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 (richtig: Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall sowie Abs. 2 dritter Fall) StGB (II und III) und des Vergehens der Vollstreckungsvereitelung nach § 162 Abs. 1 StGB (IV) schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I) am 28.August 1985 in Wörgl mit dem Vorsatz, d... mehr lesen...
Gründe: I. Das Strafbezirksgericht Wien ging bei dem im Tenor relevierten Freispruch von der Ansicht aus, daß selbst dann, wenn die verfahrensgegenständliche Ochsenschwanz-Suppe - auf Grund einer Codex-Bestimmung (gemeint: Kap B 14, Abschn B IV Abs. 39 der III. Aufl des ÖLMB), die es in Ansehung ihrer Stichhältigkeit als vorweggenommenes Sachverständigen-Gutachten über die Verbrauchererwartung (vgl RZ 1981/78) bezweifelte - wegen zu geringer Fleischeinwaage als verfälscht zu beurt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 42jährige Franz Rupert F*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. Jänner 1986 in Wels vor dem dortigen Bezirksgericht als Exekutionsgericht anläßlich der Ablegung eines Offenbarungseides durch die eidlichen Angaben, und zwar bei den Fragen zu Punkt A, bewegliche Sachen: I. 1. den Besitz von Bargeld, sohin Ersparnissen für die laufenden Zahlungen für mind... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs1StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Eine falsche Parteiaussage (§ 377 ZPO) ist rechtsrichtig allein dem Abs 2, nicht auch dem Abs 1 des § 288 StGB zu unterstellen. Entscheidungstexte 12 Os 14/88 Entscheidungstext OGH 21.04.1988 12 Os 14/88 Veröff: SSt 59/21 = RZ 1989/21 S 68 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Die ausdrückliche eidliche Bestätigung früherer wahrheitswidriger Angaben als richtig, genügt auch dann zur Tatbestandsverwirklichung nach § 288 Abs 2 StGB, wenn eine Wiederholung des wahrheitswidrigen Aussageinhalts unterbleibt. Entscheidungstexte 12 Os 14/88 Entscheidungstext OGH 21.04.1988 12 Os 14/88 Veröff: SSt 59/21 = RZ 1989/21 S 68 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die 68-jährige ehemalige Firmengesellschafterin Theresia L*** (1.) des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 und Abs. 2 StGB und (2.) des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in Innsbruck in der Rechtssache der (von ihr als geschäftsführender Gesellschafterin vertretenen) klagenden Partei Firma A*** Realitäten GesmbH gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der 42-jährige Werner R*** (zu I/1) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, (zu I/2) des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu II/1 und 2) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die bezeichneten Verbrechen liegen ihm zur Last, weil er in Wiener Neustadt (zu I/1) am 17.September 1984 ... mehr lesen...
Norm: EO §47 ffStGB §288 Abs2
Rechtssatz: Verschweigt der wegen Erfolglosigkeit einer vorangegangenen Exekution zur Leistung des Offenbarungseids herangezogene Verpflichtete im Vermögensverzeichnis einen Vermögensbestandteil, so ist mit dem hierüber abgelegten Falscheid der Tatbestand erfüllt, ohne daß es zur Strafbarkeit einer - über die abstrakte Gefährdung der Rechtspflege hinausgehenden - Schädigung des Gläubigers und eines hierauf gerichte... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Februar 1931 geborene Friedrich F*** ist des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er am 4. Oktober 1984 vor dem Bezirksgericht Salzburg als Exekutionsgericht anläßlich der Ablegung des Offenbarungseids zum AZ. 8 E 1235/84 durch die eidliche Angabe, kein Grundstück bzw. kein unbewegliches Gut zu besitzen, einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen. R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Oktober 1958 geborene beschäftigungslose Gottfried S*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach schwor er am 28.Mai 1986 vor dem Bezirksgericht Wolfsberg einen falschen Offenbarungseid, indem er bei Aufnahme des Vermögensverzeichnisses, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit er beschwor, verschwieg, auch Eigentümer eines Motorfahrrades der Marke Puch zu sein. Di... mehr lesen...
Norm: EO §47StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Strafbar ist nur der vor dem Richter abgelegte falsche Eid; die Unterfertigung des Vermögensverzeichnisses und des Protokolls über die öffentliche Tagsatzung zur Leistung des Offenbarungseides genügt hingegen nicht. Entscheidungstexte 12 Os 121/86 Entscheidungstext OGH 21.08.1986 12 Os 121/86 SSt 57/58 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Eduard M*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 3.April 1984 in Innsbruck vordem Exekutionsgericht anläßlich der Ablegung des offenbarungseides zu 7 c E 8751/83 durch die eidliche Angabe freiberuflich als Kunst- und Werbegraphiker tätig zu sein und ca. 6.000 bis 7.000 S Einkommen zu haben, wobei er verschiweg, daß er beim Malermeister Otto S*** als Malergeselle beschäf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut S*** des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 4.Juni 1984 in Kufstein durch die anläßlich der öffentlichen Tagsatzung zur Leistung des Offenbarungseides beim dortigen Bezirksgericht erhobene Behauptung, außer der notwendigen Kleidung und Wäsche überhaupt keine Fahrnisse zu besitzen, einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschwo... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Bestandteil des Vermögens eines den Offenbarungseid leistenden Schuldners ist all das, was in Geld umgesetzt, was sohin verwertet werden kann (hier: ein Autowrack, daß ein Jahr nach dem Eid um ca dreihundert Schilling an einen Schrotthändler veräußert wird). Entscheidungstexte 10 Os 157/85 Entscheidungstext OGH 11.02.1986 10 Os 157/85 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arpad S*** des Verbrechens nach § 288 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 25.Juli 1984 in Wien anläßlich der Ablegung des Offenbarungseides zu AZ 16 E 3557/84 des Exekutionsgerichtes Wien einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid dadurch falsch geschworen hat, daß er die Richtigkeit des von ihm abgefaßten Vermögensverzeichnisses nach § 47 Abs 2 EO, in dem er unter Punkt 22 bewußt wahrheitswidrig verneinte, ein Kraftfahrzeug zu besitzen, ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred K*** des Verbrechens nach § 288 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 30.August 1983 in Horn einen in den Gesetzen vorgesehenen Eid vor Gericht falsch geschworen zu haben, indem er als verpflichtete Partei im Verfahren zum AZ 2 Nc 48/83 des Bezirksgerichtes Horn (im Tenor irrig: Eggenburg) bei der Ablegung des Offenbarungseides vier in seinem Eigentum gestandene Automaten sowie eine ihm gegen Franz O*** zuges... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die 48-jährige Charlotte A von der Anklage, sie habe vor Gericht bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt, und zwar 1. am 2. September 1983 in Kitzbühel unter Eid durch die Aussage, sie wisse nicht mehr, von wem sie erfahren habe, jedenfalls von irgendjemandem, daß Dr. B vorhabe, ein Haus zu bauen; es sei absolut auszuschließen, daß der 'Unbekannte', der ihr die Adresse der gegenständlichen Wohnung bekanntgab, Dr. C gewese... mehr lesen...
Norm: EO §47 Abs2EO §47 Abs3StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Zur Mitteilung des Umsatzes oder Reingewinnes eines (im Vermögensverzeichnis angeführten) gewerblichen Unternehmens ist der Schuldner - mag auch der Gläubiger zur Beurteilung der Erfolgsaussichten einer allfälligen Pfändung und Verwertung des betreffenden Unternehmens daran interessiert sein - nicht verpflichtet, da weder der Umsatz noch der Reingewinn gesondert exequierbare Vermögensobjekt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch (B., C.) auch andere Entscheidungen enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Sepp A (A.) der Verbrechen (II.) des (in der Zeit vom 31.März 1981 bis zum 30.Juni 1983 in dreizehn Fällen begangenen) schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 3 StGB (mit insgesamt rund 546.000 S Schaden) und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB sowie der Vergehen (I.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB und (III.) der Veruntreuung ... mehr lesen...
Gründe: A. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz A der Verbrechen (I.) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., (III.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. und (IV.) der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 2 StGB., ferner der Vergehen (II.) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (1.) Z. 1 und (2.) Z. 2 StGB., (V.) des Verstrickungsbruchs nach § 271 Abs. 1 StGB. und (VI.) nach § 114 ASVG. sowie (VII.) des (richtig: der) Finanzver... mehr lesen...
Norm: StGB §288 Abs2
Rechtssatz: Verpfändete Sparbücher sind ohne Rücksicht auf ihre konkrete Verwertbarkeit im Offenbarungseid anzugeben. Entscheidungstexte 10 Os 184/83 Entscheidungstext OGH 10.07.1984 10 Os 184/83 Veröff: SSt 55/44 10 Os 134/85 Entscheidungstext OGH 17.12.1985 10 Os 134/85 Vgl auch; Beisatz: (Ab... mehr lesen...