Norm
StGB §288 Abs2Rechtssatz
Bestandteil des Vermögens eines den Offenbarungseid leistenden Schuldners ist all das, was in Geld umgesetzt, was sohin verwertet werden kann (hier: ein Autowrack, daß ein Jahr nach dem Eid um ca dreihundert Schilling an einen Schrotthändler veräußert wird).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0096251Dokumentnummer
JJR_19860211_OGH0002_0100OS00157_8500000_001