Norm: StGB §28 BaStGB §104aStGB §216
Rechtssatz: Zwischen § 104a Abs 1, Abs 4 erster Fall StGB und § 216 Abs 2, Abs 3 StGB besteht echte Konkurrenz. Entscheidungstexte 11 Os 94/14d Entscheidungstext OGH 25.11.2014 11 Os 94/14d 11 Os 99/14i Entscheidungstext OGH 25.11.2014 11 Os 99/14i 15 Os 85/1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch unbekämpfte Teilfreisprüche beider Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Attila K***** und Monika P***** der Verbrechen des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 erster Fall StGB (1.) und der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z 3 erster Fall (gemeint [US 9 erster Absatz]: zweiter Fall) StGB (2.), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 4 StGB (3.) und der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster und zweite... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot Hristakiev D*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren relevant, des Verbrechens des (gewerbsmäßigen) grenzüberschreitenden Prostitutionshandels nach § 217 Abs 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (Punkt 1 des Urteilssatzes). Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch in der Sache unangefochten gebliebene weitere Schuldsprüche enthält, wurde Panayot... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Predrag P***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und Z 2, 130 zweiter Satz, zweiter Fall StGB (I) und des Menschenhandels nach § 217 Abs 1 StGB (II) sowie des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Predrag P***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins und Ziffer 2,, 13... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB verdrängt (als eigenständiger Tatbestand) das Vergehen der (einfachen) Zuhälterei nach § 216 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 65/90 Entscheidungstext OGH 31.05.1990 12 Os 65/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0095197 ... mehr lesen...
Gründe: Der 41jährige Karl S*** wurde (zu 1.) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB und (zu 2.) des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 und 2 StGB (siehe indes Leukauf-Steininger2, Ergänzungsheft 1985, RN 19 a zu § 216 StGB) schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien (1.) am 4.Mai 1989 Patricia T*** mit Gewalt, indem er ihr zumindest zwei Schläge ins Gesicht versetzte und sie an den Haaren riß, und durch gefährliche Drohung, indem er äußerte, er we... mehr lesen...
Gründe: Christian K*** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das auch Teilfreisprüche enthält, des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 StGB (1) in Tateinheit mit dem Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (2) sowie dem Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (3) schuldig erkannt. Darnach hat er 1. von Juni 1984 bis Ende Juli 1986 in Zirl und Innsbruck mit dem Vorsatz, sich aus der gewerbsmäßigen Unzucht der Andrea K*** eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, di... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.Februar 1960 geborene Harald P*** und der am 8. Dezember 1964 geborene Sieghard B*** wurden des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB. (II) und des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs. 1 StGB. (III), Harald P*** außerdem des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs. 1 Z. 3 StGB. (I) sowie des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. (IV) schuldig erkannt. Darnach haben I. Harald P*** die Doris B*** durch S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmut Herbert M*** des Verbrechens der versuchten Erpressung nach den §§ 15 Abs. 1, 144 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen des schweren Betruges nach den §§ 12 (zweite Täterschaftsform), 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 StGB und der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB schuldig erkannt. Von weiteren Punkten der gegen ihn erhobenen (in der Hauptverhandlung ausgedehnten) Anklage wurde Helmut Herbert M*** gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen; ... mehr lesen...
Gründe: Josef K*** wurde nachstehender Straftaten für schuldig erkannt: 1, 2: Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB. a.F. sowie § 216 Abs 2 und 4 StGB. n.F., 3: Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs 1 Z. 1 und 3 sowie 15 StGB. und schließlich 4: Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wurde mit Ausnahme des materielle Nichtigke... mehr lesen...
Norm: StGB aF §216StGB nF §216StPO §260 Abs1 Z1StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die "Ausbeutung" ist ein deskriptives, dh dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommenes, jedermann verständliches und darum einer weiteren Individualisierung (§ 260 StPO) nicht bedürfendes Tatbestandsrequisit (vgl EvBl 1971/157, 9 Os 93/74 ua). Entscheidungstexte 13 Os 27/87 Entscheidungstext OGH 30.03.1987 ... mehr lesen...
Gründe: Josef K*** wurde des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 a.F. StGB sowie § 216 Abs. 2 und 4 n.F. StGB (1, 2), des Verbreches der teils vollendeten, teils versuchten schweren Nötigung nach §§ 105, 106 Abs. 1 Z. 1 und 3 sowie 15 StGB (3), schließlich des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (4) schuldig erkannt. Darnach hat er durch Ausbeutung der Prostituierten Jasminka H*** von 1980 bis 31.Juli 1984 seinen Unterhalt zu gewinnen gesucht, anschließend bis 6.A... mehr lesen...
Norm: StGB §61StGB aF §216StGB nF §216 Abs2
Rechtssatz: § 216 StGB aF ist in Ansehung ausbeuterischer Zuhälterei nicht günstiger als § 216 Abs 2 StGB nF. Entscheidungstexte 12 Os 174/86 Entscheidungstext OGH 05.03.1987 12 Os 174/86 11 Os 44/87 Entscheidungstext OGH 09.06.1987 11 Os 44/87 Vgl; Beisatz: Aber jedenfa... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Jovan G***, Gino S*** und Edmund Franz W*** des (bei G*** gemäß § 15 StGB teils versuchten, bei S*** nur versuchten) Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SGG nF, W*** und G*** (F.1./1./1/3./) teilweise als Beteiligte (§ 12 dritte Alternative StGB), G*** und W*** überdies des Vergehens nach § 16 Abs. 1 (4. und 5.Fall) SGG nF, G*** ferner der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs. 2 StGB und nach § 36 Abs. 1 lit a WaffenG sowie S*** des Vergehens... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §216StGB §217
Rechtssatz: Keine (echte) Idealkonkurrenz zwischen den Delikten nach den §§ 217 (hier: Abs 1), 216 und 215 StGB. Die beiden letztangeführten Tatbestände gehen vielmehr in jenem des § 217 StGB auf. Entscheidungstexte 11 Os 120/86 Entscheidungstext OGH 21.10.1986 11 Os 120/86 Veröff: SSt 57/80 = EvBl 1987/71 S 283 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 13.Feber 1951 geborene Josef L*** und der am 23.April 1954 geborene Stefan A*** des Verbrechens des Menschenhandels nach dem § 217 Abs. 1 (erster Fall) StGB (Punkt I./1.) sowie des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I./2.) und der Angeklagte Stefan A*** überdies des Vergehens der teils versuchten, teils vollendeten Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach den §§ 215; 15 StGB (Punkt II./1. und 2.) schuldig erkann... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Dietmar Klaus A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB sowie der Vergehen (2.) der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und (3.) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Monika B (zu 1.) am 18.Juli 1984 im Lokal 'HERZ-DAME' in Freistadt in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Beteiligten (§ 12 StGB) Johann C m... mehr lesen...
Norm: StGB aF §216
Rechtssatz: Zur Tatbestandsverwirklichung genügte, daß der Täter bloß teilweise seinen Unterhalt aus der gewerbsmäßigen Unzucht der Prostituierten durch deren Ausbeutung zu gewinnen suchte. Entscheidungstexte 12 Os 17/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 12 Os 17/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Zuhälterei ist ein Versuchsdelikt, das vollendet ist, sobald der Täter seinen Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), seinen Unterhalt durch Ausbeutung einer Prostituierten zu erlangen, betätigt hat. Daß eine solche Ausbeutung und Unterhaltsgewinnung bereits erfolgte, ist zur Vollendung nicht erforderlich. Entscheidungstexte 12 Os 180/83 Entscheidungstext OGH 29.03.19... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stefan A des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB. und des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Steyr und an anderen Orten 1./ in der Zeit von Herbst 1980 bis zum Mai 1983 seinen Unterhalt aus der gewerbsmäßigen Unzucht der Gertrude B durch deren Ausbeutung gewonnen zu haben, wobei er sie schlug, zur Steigerung ihrer Einkünfte zwang und ihr den Schandlohn bis auf m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Mai 1948 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann Josef A der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. (Punkt II c des Urteilssatzes) und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 StGB. (Punkt II a) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt III), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (Punkt IV), der Förderung gew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf A 1./ des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB, 2./ des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB, 3./ des Verbrechens der schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB und 4./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, zu 1./ Ernestine B, indem er sie an sogenannte Animierlokale, wo sie der Geheimprostitution nachging, vermittelt... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.August 1947 geborene, beschäftigungslose Heinz A wurde der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 12, 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 StGB., der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB., der Zuhälterei nach § 216 StGB. und der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz (B) 1. am 2. September 1982 die (gleichzeitig abgeurteilte) Christa B durch die wiederholte Äußerung, ... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Tatbestandsmäßiges Verhalten kommt auch an Tagen in Betracht, an denen die Prostituierte die gewerbsmäßige Unzucht nicht ausübt, sofern nur der Täter auch an diesen Tagen jenen nachhaltigen Einfluß auf sie ausübt, der dem Begriff "Ausbeutung" entspricht. Entscheidungstexte 10 Os 46/83 Entscheidungstext OGH 05.07.1983 10 Os 46/83 Veröff: EvBl 198... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Der Erlag des Unzuchtslohnes auf ein Konto steht der Annahme, daß der Täter auf diese Weise (in Form einer Rücklage zur Deckung künftigen Bedürfnisse) gleichfalls seinen Unterhalt zu gewinnen beabsichtigt, nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 Os 46/83 Entscheidungstext OGH 05.07.1983 10 Os 46/83 Veröff: EvBl 1984/93 S 358 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (1.) Franz A (a) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 3 StGB und der Vergehen (b) des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwangeren nach §§ 12 (zu ergänzen: zweiter Fall), 98 Abs. 1 StGB (als Bestimmungstäter), (c) der Zuhälterei nach § 216 StGB sowie (d) der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und ferner (2.) Gerhard C des Vergehens des Schwangerschaftsabbruchs ohne Einwilligung der Schwan... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch einen Teilfreispruch umfassenden) angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Ilse A des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB., Brigitte B des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB. als Beteiligte nach dem dritten Fall des § 12 StGB., Helmut D des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. als Beteiligter nach dem zweiten Fall des § 12 StGB., Heinz (Heinrich) C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1949 geborene beschäftigungslose Erich A des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (Punkt 1.), des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (Punkt 2.), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt 3.), des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (Punkt 4.) und des Vergehens der Kärperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt 5.) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Dezember 1956 geborene Leopold A des Vergehens der (fahrlässigen) Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erstem Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt II des Urteilssatzes), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB (Punkt III des Urteilssatzes) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt IV des Urteilssatzes) schuldig... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Ausbeutung verlangt nicht, daß die ausgenützte Person zur Ausübung ihres unzüchtigen Gewerbes gezwungen wird (so schon SSt 50/59). Entscheidungstexte 13 Os 187/82 Entscheidungstext OGH 13.01.1983 13 Os 187/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0095291 Doku... mehr lesen...