Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. schuldig erkannt: der am 14.November 1958 geborene beschäftigungslose Josef A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB (I 1), des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z. 1 StGB (II 1), des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (III), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (V 1 a), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Oktober 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Aushilfskellner Johann A wurde des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 StGB (I) und des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (II) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien (zu I) Renate B durch Gewalt und durch gefährliche Drohung mit einer auffallenden Verunstaltung, nämlich am 10. Juni und 16.Oktober 1981 durch Versetzen von Schlägen mit der Hand gegen den Hinter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg Michael A (I.2.) des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten schweren Nötigung nach § 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2, § 15 StGB sowie der Vergehen (I.1.) der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 3 StGB, (I.3.) der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und (II.) der Zuhälterei nach § 216 StGB schuldig erkannt. Als Nötigung (I.2.) liegt ihm zur Last, daß er am 23. August 1981 in Wien Helga B (a) mit Gewalt, und... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob das Opfer der Ausbeutung auch Widerstand entgegensetzen könnte oder ob ihm dies nicht möglich ist. Entscheidungstexte 12 Os 73/81 Entscheidungstext OGH 16.07.1981 12 Os 73/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095282 Dokumen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.August 1937 geborene beschäftigungslose Johann A des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach dem § 206 Abs 1 StGB., sowie der Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB., der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB. und der Zuhälterei nach dem § 216 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, A/ von Mai 1979 bis Juni 1979 in Staasdorf ca. 20 mal mit der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. August 1947 geborene beschäftigungslose Heinz Rudolf A der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 StGB, der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB und der (leichten) Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit von Anfang Mai bis 5. August 1980 - mit Ausnahme der Haftzeit der Elfriede B (drei Wochen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael A des in der Zeit vom 12. Oktober bis zum 20. Oktober 1980 in Graz begangenen Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 und 2, 15 StGB (Punkt I.) des Schuldspruches), des am selben Ort und zur selben Zeit verübten Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt II.) des Schuldspruches) und des durch die im Zuge der vorgenannten Erpressung aus vorgenommenen Tätlichkeiten ... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Der Begriff des Unterhalts im Sinne des § 216 StGB umfaßt nicht nur die Gesamtheit der Aufwendungen, mit denen der Täter, seinen Gewohnheiten entsprechend, seine Lebensbedürfnisse befriedigt, wozu auch Luxusausgaben zählen, sondern darüberhinaus jedweden Aufwand, zu welchem der Täter, aus welchem Titel immer, verpflichtet ist und für den er, würde er ihn nicht aus den Einkünften aus gewerbsmäßiger Prostitution finanz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juni 1945 geborene Elektromonteur Josef A des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB., ferner der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und Abs. 2 StGB., der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB. und der Zuhälterei nach § 216 StGB. sowie des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt, weil er 1. die Prostituierte Renate B der gewerbsmäßigen Unzucht in einem anderen Staat a... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.August 1941 geborene Barbesitzer Erhard A zu A) des Verbrechens des versuchten Menschenhandels (in bezug auf Sonja B) nach den §§ 15, 217 Abs. 1 StGB, zu B) des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht (hinsichtlich Sonja B und Irene C) nach dem § 215 StGB und zu C) des Vergehens der Zuhälterei (bezüglich Irene C) nach dem § 216 StGB schuldig erkannt. Vom weiteren Anklagevorwurf in der Richtung der an Irene C verübten Verbrec... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Einwilligung des Opfers zur Ausbeutung behebt nicht die Strafbarkeit. Entscheidungstexte 9 Os 89/79 Entscheidungstext OGH 09.10.1979 9 Os 89/79 Veröff: SSt 50/59 = EvBl 1980/108 S 327 = ZfRV 1981,55 11 Os 3/80 Entscheidungstext OGH 20.02.1980 11 Os 3/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23. März 1954 geborene Schweißer Günther A des Vergehens der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB., des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 StGB. und des Verbrechens des Menschenhandels nach § 217 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen lernte der Angeklagte Anfang September 1977 in Rankweil die zu dieser Zeit beschäftigungslose 17-jährige Helga B kennen, welche bereits im Sommer desselben Jahres für einen... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Verlangt nicht unter allen Umständen eine Einwirkung des Zuhälters auf den Willen der Prostituierten. Entscheidungstexte 12 Os 40/79 Entscheidungstext OGH 27.09.1979 12 Os 40/79 13 Os 38/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 13 Os 38/80 Europe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Mai 1956 geborene zuletzt beschäftigungslos gewesene Peter A des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB, der Zuhälterei nach § 216 StGB, der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den Monaten Oktober und November 1978 in Graz 1... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) zwischen der Prostituierten und dem Täter schließt Zuhälterei (§ 216 StGB) nicht aus. Entscheidungstexte 11 Os 66/79 Entscheidungstext OGH 08.06.1979 11 Os 66/79 Veröff: EvBl 1979/245 S 667 13 Os 22/82 Entscheidungstext OGH 18.03.1982 13 Os 22/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. November 1946 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Tischlergeselle Johann A der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach § 215 StGB (Punkt I) 1) des Urteilssatzes), der Zuhälterei nach § 216 StGB (Punkt I) 2) des Urteilssatzes) und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Punkt II) 1) und 2) des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Schuldspruches zur Last, (in Wien) zu Punkt I) 1): im... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §216
Rechtssatz: Eigen Geldmittel des Täters schließen weder § 215 noch § 216 StGB aus. Entscheidungstexte 12 Os 13/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 12 Os 13/79 12 Os 73/81 Entscheidungstext OGH 16.07.1981 12 Os 73/81 Vgl auch; Beisatz: Das Vergehen der Zuhälterei kann schon dadurch begange... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §216
Rechtssatz: Eine Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) des Täters mit der Prostituierten schließt §§ 215, 216 StGB nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 13/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 12 Os 13/79 9 Os 74/82 Entscheidungstext OGH 17.08.1982 9 Os 74/82 Vgl auch; Beisatz: Tatobjekt des ... mehr lesen...
Norm: StGB §215StGB §216
Rechtssatz: Eine "Veranlagung zur Prostitution" ist für §§ 215, 216 StGB ohne Belang. Entscheidungstexte 12 Os 13/79 Entscheidungstext OGH 29.03.1979 12 Os 13/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095408 Dokumentnummer JJR_19790329_OGH0002_0120OS0001... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. Dezember 1944 geborene Gelegenheitsarbeiter Franz A des Verbrechens der Erpressung nach dem § 144 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB, der Zuhälterei nach dem § 216 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB und der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien I. in der Zeit von Juni 1976 bis Oktober 1976 1. zu wie... mehr lesen...
Norm: StGB §144 Abs1StGB §215StGB §216
Rechtssatz: Erpressung einerseits und Förderung gewerbsmäßiger Unzucht und Zuhälterei andererseits stehen zueinander weder im Verhältnis der Spezialität noch in jenen der Konsumtion. Entscheidungstexte 11 Os 155/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 11 Os 155/78 9 Os 76/79 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Verlangt nicht Absichtlichkeit (§ 5 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 12 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 21.09.1978 12 Os 122/78 11 Os 18/03 Entscheidungstext OGH 29.04.2003 11 Os 18/03 Vgl auch; Beisatz: Für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandmerkmale des § 216 Abs 1 StGB genügt bed... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §216
Rechtssatz: Berücksichtigung, daß Zuhälterei und Prostitution Nährboden mannigfacher Kriminalität sind. Entscheidungstexte 10 Os 129/78 Entscheidungstext OGH 20.09.1978 10 Os 129/78 13 Os 76/85 Entscheidungstext OGH 05.06.1985 13 Os 76/85 Vgl auch; Beisatz: Berücksichtigung dieses - die rech... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 30jährige Bauund Konstruktionsschlosser Franz A des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB, teilweise auch nach § 12 StGB (gemeint zweiter, allenfalls dritter Anwendungsfall) schuldig erkannt und hiefür nach dem § 206 Abs. 1 StGB unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB auf das Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 1.März 1977, AZ. 6 e E Vr 7138/76 (zehn Monate Freiheitsstrafe wegen § 133, 136, 146 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Mai 1951 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Johann A des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs. 1 StGB (Punkt III des Urteilssatzes) und des Vergehens der Zuhälterei nach dem § 216 StGB (Punkt IV des Urteilssatzes) schuldig ... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Für das Tatbild des § 216 StGB ist es ohne Bedeutung, ob es sich um eine Geheimprostituierte oder Kontrollprostituierte handelt. Entscheidungstexte 10 Os 18/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1978 10 Os 18/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0095296 Dokume... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Die Tat ist bereits vollendet, sobald der Täter die Absicht, seinen Unterhalt teilweise oder ganz aus der gewerbsmäßigen Unzucht einer anderen Person durch Ausbeutung zu erlangen, entsprechend betätigt hat; daß er tatsächlich bereits Unterhalt gewinnt, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 13 Os 175/77 Entscheidungstext OGH 19.01.1978 13 Os 175/77... mehr lesen...
Norm: StGB §216
Rechtssatz: Schmarotzertum auf der einen und die Notwendigkeit, sich in der Lebensführung fühlbar einzuschränken, auf der anderen Seite stellen das Wesen der Ausbeutung dar. Entscheidungstexte 13 Os 175/77 Entscheidungstext OGH 19.01.1978 13 Os 175/77 Veröff: EvBl 1978/135 S 403 11 Os 3/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §215StGB §216
Rechtssatz: § 216 StGB konsumiert nicht § 215 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 99/77 Entscheidungstext OGH 03.08.1977 10 Os 99/77 12 Os 46/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 12 Os 46/78 11 Os 155/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 Abs1 EStGB §106 Abs1 Z1StGB §216
Rechtssatz: Die vorsätzliche Misshandlung einer Frau durch Versetzen von Schlägen, wodurch sie fahrlässig am Körper verletzt wurde, um sie zur Ausübung der geheimen Prostitution zu zwingen, kann in Idealkonkurrenz sowohl den Tatbestand des § 83 StGB als auch den des § 216 StGB verwirklichen. Die durch Drohung mit dem Zerschneiden des Gesichts erfolgte Nötigung einer Frau zur geheimen Pros... mehr lesen...