RS OGH 1985/5/9 12Os17/85

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Veröffentlicht am 09.05.1985
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Norm

StGB aF §216

Rechtssatz

Zur Tatbestandsverwirklichung genügte, daß der Täter bloß teilweise seinen Unterhalt aus der gewerbsmäßigen Unzucht der Prostituierten durch deren Ausbeutung zu gewinnen suchte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0095235

Dokumentnummer

JJR_19850509_OGH0002_0120OS00017_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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