TE OGH 1996/6/27 12Os57/96 (12Os58/96)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.06.1996
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten