Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 24.Jänner 1955 geborene Paul A und der am 11.Februar 1949 geborene Erich B des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach den §§ 15, 204 Abs. 1 StGB. (Punkt 1), Paul A überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 StGB. (2) schuldig erkannt. Im Punkt 1 liegt ihnen zur Last, am 30.April 1979 in Jenbach im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Maria C mit Gewalt, indem sie die Genannte zu Bode... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 31-jährige Hilfsarbeiter Josef A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 (unter überflüssiger Zitierung auch des Absatzes 2 dieser Gesetzesstelle im Urteilsspruch; vgl. ÖJZ-LSK 1977/266) sowie § 15 StGB (Punkte I/ und II/ des Urteilssatzes) und der 60-jährige Pensionist Eugen B des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des (im März 1978 durch das An-sich-Bringen und Verhandeln eines gestohlenen Personenkraftwagens im Wert von mindestens 125.000 S begangenen) Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 StGB schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 30. September 1980, GZ. 10 Os 129/80-5, schon in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen worden. Gegenstand des Ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 5.August 1954 geborene pakistanische Staatsangehörige Mohamed Asghar B C und die am 10.Dezember 1952 geborene deutsche Staatsangehörige Monika D des Verbrechens nach dem § 6 Abs. 1 SGG. (der Angeklagte B C zum Teil als Beteiligter nach dem § 12 StGB.), des Vergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach den §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG. (die Angeklagte D als Beteiligte, der Angeklagte B C zum Teil als Beteiligter nach de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 15.März 1979 in Kalwang als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung, und zwar als Briefzusteller, mit dem Vorsatz, hiedurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes (als dessen Organ) in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbrauchte, indem er ei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Oktober 1943 geborene Kinobesitzer Heinrich A des Vergehens nach § 2 Abs. 1 lit. b PornG. schuldig erkannt. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z. 4 und 9 lit. b des § 281 Abs. 1 (in der Rechtsmittelschrift irrig Abs. 2) StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Rechtliche Beurteilung Den ersterwähnten Nichtigkeitsgrund erblickt er in der Abweisung seiner in d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Kellner Walter A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 1, Abs 2 und Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Oktober 1974 in Wien den Kurt B dabei unterstützte, eine gestohlene Sache, nämlich einen Waschbärmantel im Wert von 26.000 S, der aus einem von Kurt B und Herbert C begangenen schweren Diebstahl durch Einbruch stammte, mithin eine Sache, die ein anderer durch eine mit einer fünf Jahre erreichenden Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 2. August 1940 geborene Zeitschriftenhändlerin Renate A des Vergehens nach § 1 Abs. 1 lit. a und c PornG schuldig erkannt und nach Abs. 2 dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 37 StGB zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen, im Nichteinbringungsfalle zu 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, wobei die Höhe des Tagessatzes mit S 100,-- bestimmt wurde. Zugleich wurde gemäß § 1 Abs. 3 PornG in Verbindung mit §... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Auf die Frage der Einbringlichkeit der Geldstrafe kann bei Bemessung ihrer Höhe nicht Rücksicht genommen werden. Entscheidungstexte 12 Os 54/78 Entscheidungstext OGH 05.10.1978 12 Os 54/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0090164 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27. März 1939 geborene kfm. Angestellte Karl A und der am 29. April 1943 geborene Kaufmann Wolfgang A des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit. a, b und c des Bundesgesetzes vom 31. März 1950, BGBl. Nr. 97, über die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung (sogenanntes Pornographiegesetz), schuldig erkannt, weil sie den Urteilsannahmen zufolge von Anfang September b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am l4. März l937 geborene Büromaschinenmechanikermeister Heinz A des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 2. September l976 die in seinen PKW zugestiegene Verena B durch gefährliche Drohung, nämlich die öußerung, es werde ihr etwas passieren, wenn sie nicht tue, was er wolle, wobei er die Hand zum Schlage erhoben habe, zur Unzucht, und zwar zum Reiben seines Geschlech... mehr lesen...
Norm: SGG §6 FStGB §19StRAG ArtVII
Rechtssatz: Keine analoge Heranziehung des Tagessatzsystem für die Wertersatzstrafe nach § 6 Abs 4 SGG. Entscheidungstexte 11 Os 62/78 Entscheidungstext OGH 09.05.1978 11 Os 62/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0087438 Dokumentnummer JJR_19... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37StPO §294
Rechtssatz: Bei wahlweiser Geldstrafdrohung und Freiheitsstrafdrohung kann die Verhängung einer sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe sofort und bedingungsfrei (ohne Anwendung des § 37 StGB) wegen Nichtverhängung einer Geldstrafe bekämpft werden. Wird aber nur die Höhe der Freiheitsstrafe bekämpft, ist selbst bei Herabsetzung dieser unter sechs Monate dem Berufungsgericht die Umwandlung in eine Geldstrafe v... mehr lesen...
Norm: StGB §19StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Die mangelnde oder fehlende Angabe der für die Bemessung des Tagessatzes maßgebenden Umstände stellt keine Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 5 StPO dar. Entscheidungstexte 10 Os 20/77 Entscheidungstext OGH 02.03.1977 10 Os 20/77 15 Os 153/95 Entscheidungstext OGH 11.01.1996 15 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §11 Z1StGB §19StGB §37
Rechtssatz: Obwohl § 11 Z 1 JGG nur die Halbierung von zeitlich angedrohten Freiheitsstrafen anordnet, darf dennoch bei einer (unter Anwendung des § 37 StGB) verhängten Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe (zufolge der Umrechnungsschlüssel des § 19 Abs 3 StGB) die Hälfte des Höchstmaßes der jeweils angedrohten Freiheitsstrafe nicht übersteigen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §19StPO §260 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der sich aus der Anzahl der Tagessätze und ihrer Höhe ergebende Gesamtbetrag der Geldstrafe ist in den Urteilsspruch nicht aufzunehmen. Entscheidungstexte 13 Os 179/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1976 13 Os 179/75 Veröff: EvBl 1976/218 S 437 = RZ 1976/51 S 79 13 Os 17/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Die Geldstrafe ist auch dann nach den persönlichen Verhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Rechtsbrechers zu bemessen, wenn er vermögenslos und ein anderer für ihn unterhaltspflichtig ist. Entscheidungstexte 9 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 154/75 Veröff: EvBl 1976/217 S 436 = SSt 47/6 ... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Berücksichtigung von Zahlungen zur Tilgung eines Kredits (Baukostenzuschuß) als Kosten der Lebenshaltung bei der Bestimmung des Tagsatzes. Entscheidungstexte 9 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 154/75 Veröff: SSt 47/6 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0090142 ... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Handelt es sich bei dem Rechtsbrecher um eine vermögenslose Ehefrau, der eine zusätzliche Nebenbeschäftigung nicht zuzumuten ist, so bestimmt sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwa nach dem, was im Rahmen des Lebenszuschnitts der Familie aus dem Familieneinkommen bei Berücksichtigung der (unbedingt) notwendigen Aufwendungen für die Lebenshaltung (LPfG als Richtschnur) ihr allein für ihre Person durchschnitt... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Keine Übernahme einer zusätzlichen Beschäftigung für eine Hausfrau, die den Haushalt zu besorgen und ein vierjähriges Kleinkind zu betreuen und erziehen hat. Entscheidungstexte 9 Os 154/75 Entscheidungstext OGH 21.01.1976 9 Os 154/75 Veröff: EvBl 1976/217 S 436 = SSt 47/6 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §43
Rechtssatz: Eine Geldstrafe ist (nur) dann nicht bedingt nachzusehen, wenn die spezialpräventiv erforderliche Effektivität der Strafe nur durch die Bezahlung der Geldstrafe erzielt werden kann. Entscheidungstexte 13 Os 143/75 Entscheidungstext OGH 25.11.1975 13 Os 143/75 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/22 = SSt 46/73 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §19StPO §290 Abs2StPO §477 Abs2
Rechtssatz: Das Verschlimmerungsverbot gilt auch hinsichtlich der Ersatzfreiheitsstrafe. Wird über Berufung des Angeklagten anstatt einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe verhängt, so darf die Ersatzfreiheitsstrafe die ursprüngliche Freiheitsstrafe nicht übersteigen und es ist wegen der festen Relation des § 19 Abs 3 StGB auch die Anzahl der Tagessätze limitiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37
Rechtssatz: Auch eine Geldstrafe kann den Täter empfindlich treffen und dem vornehmsten Strafzweck, der Resozialisierung des Täters, dienlicher sein als eine kurzfristige Freiheitsstrafe, die als prinzipiell einschneidende Ruptur in die Existenz des Verurteilten seiner allfälligen sozialen Integration schaden könnte. Dies kann je nach den Umständen auch für einen einschlägig vorbestraften Täter zutreffen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia6StGB §19
Rechtssatz: Zahlungsverpflichtungen des Täters aus einem von ihm verschuldeten Autounfall sind bei Bemessung der Geldstrafe nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 89/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 11 Os 89/75 Veröff: EvBl 1976/147 S 275 13 Os 31/81 Entscheidungstext OGH 11.06.19... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Berücksichtigung nicht überhöhter Unterhaltsbeiträge des Täters bei Bemessung der Geldstrafe. Entscheidungstexte 11 Os 89/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975 11 Os 89/75 Veröff: EvBl 1976/151 S 278 13 Os 69/78 Entscheidungstext OGH 10.05.1978 13 Os 69/78 Beisatz: Keine Berücksichtigung der ... mehr lesen...
Norm: StGB §18StGB §19StGB §37
Rechtssatz: 1) Bei wahlweiser Androhung von Geldstrafe und Freiheitsstrafe soll letztere die Ausnahme sein. 2) Geldstrafenbemessung: Ausgangspunkte. Entscheidungstexte 9 Os 70/75 Entscheidungstext OGH 24.09.1975 9 Os 70/75 Veröff: ZVR 1976/86 S 90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Unter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit im Sinne des § 19 Abs 2 StGB sind, ausgehend von den Vermögensverhältnissen und Einkommensverhältnissen eines Täters und unter Berücksichtigung seiner gesetzlich Sorgepflichten, auch seine potentiellen Verdienstmöglichkeiten zu verstehen, also auch auf jene Beträge Bedacht zu nehmen, welche der Betreffende redlich und ohne Schaden an seiner Gesundheit zu erleiden, bei aller An... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Zur Erzielung einer größtmöglichen Effektivität der Unrechtsfolgen soll die Geldstrafe eine Abschöpfung der Einkommensspitze des Verurteilten auf einen dem Existenzminimum nahekommenden Betrag und eine fühlbare Herabsetzung seines Lebensstandards für den gesamten Zeitraum, der der Anzahl der Tagessätze entspricht, darstellen. Entscheidungstexte 13 Os 40/75 E... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Die Schwere einer Tat ist für die Höhe des Tagessatzes ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 13 Os 65/75 Entscheidungstext OGH 19.06.1975 13 Os 65/75 Veröff: SSt 46/32 13 Os 177/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 13 Os 177/76 Beisatz: Erwägungen über die (Strafzumessungsgründe) bei Bestimmung d... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Bei der vom Angeklagten zu leistenden vierzig Stundenwoche ist ihm eine entsprechende Nebenbeschäftigung ohne weiters zumutbar. Entscheidungstexte 13 Os 65/75 Entscheidungstext OGH 19.06.1975 13 Os 65/75 13 Os 57/75 Entscheidungstext OGH 20.06.1975 13 Os 57/75 Veröff: EvBl 1976/27 S 49 = ZVR ... mehr lesen...