Norm: SGG §6 Abs1SGG §6 Abs2StGB §19StRAG ArtVStRAG ArtVI
Rechtssatz: Wird auf Grund der (seit 01.01.1975 fakultativen) Strafdrohung des § 6 Abs 1 zweiter Satz SGG in concreto tatsächliche eine Geldstrafe verhängt, dann ist deren Höhe weiterhin in Form einer ziffernmäßig bestimmten Summe und nicht nach dem Tagessatzsystem zu bemessen. Ist ein erzielter oder angestrebter Nutzen im Einzelfall nicht feststellbar, so ist die Höhe der Summen-Geldstr... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37StGB §323
Rechtssatz: Im Falle der Verhängung einer Geldstrafe nach dem StG unter Anwendung der §§ 323 Abs 1 StGB (§ 323 Abs 2, 2.Satz StGB) und 37 StGB ist die Geldstrafe nach Tagessätzen gemäß dem § 19 StGB zu bemessen und nach dieser Bestimmung auch die Ersatzfreiheitsstrafe zu bestimmen. Entscheidungstexte 11 Os 20/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 11 O... mehr lesen...