Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die 53-jährige Hausfrau Frieda W***, der 33-jährige Fleischhauer Eduard H*** und die 32-jährige Postzustellerin Judith H*** der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/I des Urteilssatzes) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. b FinStrG. (Punkt B/II) sowie der 37-jährige Lagerarbeiter Harald W*** der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a Fi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 12.April 1970 geborene Schülerin Daniela A des Vergehens des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 Abs. 1 StGB und deren am 9. August 1968 geborene Schwester Corinna A des Vergehens des versuchten Diebstahls als Beteiligte nach den §§ 12, 15, 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft die Angeklagte Corinna A unter Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach dem § 281 Abs. 1 Z 9 lit. a StPO mit Nichtigkeitsbesch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - am selben Tage in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Jugendschöffengerichtes vom 12.Jänner 1983, GZ 23 Vr 2.983/82-13, wurde der am 26.September 1965 geborene - damals also noch jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) - Alois A des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; gemäß dem § 13 Abs 1 JGG wurden der Auss... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht erkannte den Angeklagten Sepp A mit dem (angefochtenen) Urteil vom 2.Februar 1984 (im zweiten Rechtsgang abermals) des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a und c PornG schuldig und verhängte über ihn hiefür nach § 1 Abs 2 PornG eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 200 S, im Fall der Uneinbringlichkeit 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Bei der Strafbemessung nahm es keinen Umstand als erschwerend, hingegen den bisher ordentlichen Lebenswandel als mildernd an. Mit d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.November 1964 geborene Hilfsarbeiter Hans Herbert (richtig Hubert) A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 2 und Abs. 3 dritter Deliktsfall StGB. sowie des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens, Verheimlichens oder Verhandelns von Sachen nach § 165 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach Par 164 Abs. 3 StGB. unter Anwendung der §§ 28 und 41 StGB. zu einer - unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1941 geborene Fahrzeughändler und Kfz-Mechaniker Johann A des Vergehens des fahrlässigen Ansichbringens und Verhandelns von Sachen nach § 165 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit vom März bis September 1982 in Wels Sachen in einem 5.000 S nicht aber 100.000 S übersteigenden Wert, die ein anderer durch mit Strafe bedrohte Handlungen gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, nämlich etwa 16 von Franz Josef B gestohlene Fah... mehr lesen...
Gründe: Der einen Großhandel mit Bijouteriewaren betreibende Kaufmann Karl A wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a, Abs 3 lit b und d FinStrG schuldig erkannt (richtig: nur nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG, weil nurdort der Tatbestand umschrieben ist - 'wer vorsätzlich ... bewirkt ...' - und § 33 Abs 3 lit a bis f FinStrG bloßLegaldefinitionen des Bewirkens, d.h. der möglichen Arten und des Zeitpunkts der technischen Vollendung des Vergehens, enthäl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang erflossenen (vgl. 9 0s 101/83-11) Urteil wurden der am 6. Oktober 1941 geborene frühere Leiter der Filiale der Z-Bank in Klagenfurt und nunmehrige Angestellte Hans A und seine am 10. Dezember 1941 geborene, als Hausfrau tätige Gattin Gudrun A des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach Par 295 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie im Mai 1981 in Klagenfurt dadurch, daß sie (die mit ihnen befreundete) Ulrike B veran... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3. Oktober 1949 geborene Angestellte Adolf A (a) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB und (b) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er am 16. September 1983 in Salzburg a/ Margarethe B mit dem Tode gefährlich bedroht, indem er sie mit den Händen und mit einem Handtuch würgte und erklärte, er werde sie umbringen, um die Genannte in Furcht und... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Februar 1965 geborene Landmaschinenmechanikerlehrling Johann A wurde des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach § 80 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 20.September 1981 im Gemeindegebiet Dorfbeuern als Lenker eines Kleinmotorrads auf der Berndorfer Landesstraße (von Lamprechtshausen kommend) fahrlässig den Tod des Georg D-C herbeigeführt, indem er eine für das eingeschaltete Abblendlicht wesentlich überhöhte Geschwindigkeit von 70-80 km/h einhielt und den di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Mai 1940 geborene Rudolf A des Vergehens nach dem § 1 Abs. 1 lit. c PornG schuldig erkannt. Dagegen wendet er sich mit seiner ausschließlich auf den § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. a StPO gegründeten Nichtigkeitsbeschwerde, mit welcher er in bezug auf das ihm angelastete überlassen einer unzüchtige Laufbilder enthaltenden Videokassette mit den Filmen 'Der Flaschenöffner - Die ungezogene Tochter Der Hilfsarbeiter' an Werner B das vom Erstge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben dem Jugendlichen Martin B, der den ihn betreffenden Schuldspruch nicht bekämpfte, auch der am 30. Mai 1910 geborene Pensionist Robert A des Vergehens der fahrlässigen Tötung nach dem § 80 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 13. November 1982 in Baden fahrlässig den Tod der Ulrike C herbeigeführt zu haben, indem er die Fahrbahn des Erzherzog-Wilhelm-Ringes unvorsichtig, nämlich ohne genügende Beobachtung des sich auf der Fahr... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §34 Z10
Rechtssatz: Nach dem Tagessatz-System verhängte Geldstrafen können grundsätzlich nie zu einer als mildernd zu berücksichtigenden unverschuldeten Notlage des Verurteilten führen, weil sie nach den dessen persönlichen Verhältnissen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen und im Fall einer nachträglichen nicht von ihm selbst vorsätzlichen herbeigeführten und nicht bloß unerheblichen Verschlechterung der maßgeben... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Die kriminalpolitische Effektivität einer bedingten Geldstrafe ist geringer als die einer bedingten Freiheitsstrafe. Entscheidungstexte 13 Os 83/83 Entscheidungstext OGH 07.07.1983 13 Os 83/83 Veröff: EvBl 1984/59 S 221 = RZ 1983/75 S 300 9 Os 203/83 Entscheidungstext OGH 20.03.1984 9 Os 2... mehr lesen...
Gründe: Der am 9. April 1943 geborene Herbert A, der am 8. Mai 1943 geborene Engelbert B und der am 18. November 1937 geborene Franz C wurden des Vergehens des Quälens eines Gefangenen nach § 312 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Nacht vom 14. August zum 15. August 1981 (im Urteilsspruch irrig: 1982) als diensthabende Justizwachebeamte des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Salzburg den Untersuchungshäftling Brahim D, nachdem dieser einen Selbstmordversuch unte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. August 1944 geborene Journalist Mag Adalbert A des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht verhängte deshalb über ihn nach dem § 223 Abs. 1 StGB eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, für den Fall der Uneinbringlichkeit 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz mit 100 S bemessen wurde. Es wertete hiebei als erschwerend nichts, als mildernd die Unbescholtenheit des An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.August 1920 geborene Amtsdirektor der Bundesgebäudeverwaltung I Ing. Walter A, der dort die Funktion eines leitenden Bauaufsichtsorganes bekleidete, des Vergehens der Geschenkannahme durch Beamte nach § 304 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in der vorerwähnten Eigenschaft als Beamter für die pflichtgemäße Vornahme von Amtsgeschäften von Margarethe B am 16.März 1978 und am 15. März 1979 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Kraftfahrzeughändler Erwin A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 2, Abs 3 (erster Fall) StGB schuldig erkannt; ihm liegt zur Last, am 28. März 1978 in Wien eine Sache, die ein anderer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangt hatte, nämlich einen zwischen dem 24. und dem 26. März 1978 in Leverkusen (Bundesrepublik Deutschland) von einem bisher unbekannten Täter gestohlenen Personenkraftwagen 'Mer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Jänner 1955 geborene Hilfsarbeiter Albert A des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 SuchtgiftG schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, in Graz vorsätzlich den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift, nämlich Heroin, in solchen Mengen in Verkehr gesetzt zu haben, daß daraus in größerer Ausdehnung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen entstehen konnte, indem er von sieben namentlich bekannten sowie weiteren nam... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Jänner 1938 geborene Kaufmann Engelbert A des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit b PornG. schuldig erkannt. Darnach hatte er Ende 1980 in Linz bzw. Ansfelden in gewinnsüchtiger Absicht die Einfuhr und Beförderung unzüchtiger Schriften und Abbildungen, nämlich von je 100 Stück Farbmagazinen 'Color Climax Nr. 109' und 'Anal Sex Nr. 35', veranlaßt. Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z. 4, 5 und 9 lit a des § 281 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1942 geborene Schauspielerin (derzeit Hausfrau) Eva Gabriela A des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§ 12, 15, 302 Abs 1) StGB schuldig erkannt und nach § 287 StGB zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen (für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 90 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt; der Tagessatz wurde mit 50 S bemessen. Nach den Urteilsannahmen wurde Eva... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. Oktober 1932 geborene Inhaber eines 'Sex-Shop' Johann A des Vergehens nach dem § 1 Abs 1 lit a und c PornG schuldg erkannt, begangen dadurch, daß er am 22. Juni 1979, am 16. August 1979 und am 6. November 1979 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht zahlreiche Magazine, Bücher, Filme, Werbeprospekte, Kataloge sowie eine Videokassette, alle mit Inhalt unzüchtiger Darstellungen intensiven gleichgeschlechtlichen Unzuchtstreibens, vorräti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Juli 1963 geborene Schlosserlehrling Hannes A eines am 10.August 1980 verübten Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Der Jugendschöffensenat verhängte über ihn nach § 83 Abs 1 StGB. eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 30 S; für den Fall der Uneinbringlichkeit wurden 180 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgesetzt. Während der jugendliche Angeklagte und sein gesetzlicher Vertreter auf Rechtsmittel ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Harald A des Vergehens nach § 1 Abs 1 lit a und c PornG. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 4. Dezember 1979 in Wien in gewinnsüchtiger Absicht insgesamt neun (im Tenor näher bezeichnete) unzüchtige Magazine und Filme (in einem von ihm betriebenen Sex-Shop) zum Zweck der Verbreitung vorrätig hielt und anderen anbot. Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1 Z. 5, 9 lit a und 9 lit b StPO. gestützten Nicht... mehr lesen...
Norm: StGB §19
Rechtssatz: Eine Bedachtnahme auf eine andere (hier nach dem FinStrG) unter einem auferlegte Geldstrafe liefe auf eine unvertretbare Begünstigung des kriminell tiefer verstrickten Rechtsbrechers gegenüber dem weniger involvierten Täter hinaus. Entscheidungstexte 13 Os 31/81 Entscheidungstext OGH 11.06.1981 13 Os 31/81 ... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob der Angeklagte in der Lage ist, die zur Bezahlung einer Geldstrafe erforderlichen Mittel (redlich) aufzubringen. Maßgeblich für die Zulässigkeit der Verhängung einer Geldstrafe ist vielmehr, ob die in § 37 StGB hiefür vorgesehenen Voraussetzungen bei ihm gegeben sind. Entscheidungstexte 9 Os 19/81 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StGB §19StGB §37
Rechtssatz: Daß ein Angeklagter eine Geldstrafe wegen seiner schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt nicht oder nur in kleinen Raten bezahlen könnte, rechtfertigt die Verhängung einer Freiheitsstrafe, insbesondere einer solchen unter sechs Monaten, auch nicht mit der Erwägung, die Verhängung einer Freiheitsstrafe sei zur Einwirkung auf den Täter unerläßlich, weil eine Geldstrafe unter solchen Umständen kein spü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.November 1943 geborene Fliesenleger Günter A sowie der am 30.Juli 1961 geborene, derzeit in einer Obstgroßhandlung als Hilfskraft tätige Mechanikergeselle Peter B des Verbrechens des versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 15, 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. (Punkt I des Urteilssatzes), und Günter A überdies des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs 1 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 21.April 1962 geborene Fernsehmechanikerlehrling Christian A, der am 20.März 1961 geborene Schüler Thomas B und der am 10.September 1961 geborene Schlosserlehrling Johannes C des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1 StGB. und Thomas B darüber hinaus auch noch des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB. schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs 1 JGG. bei allen Angeklagten der Ausspruch über ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1959 geborene Hilfsarbeiter Alois A (im zweiten Rechtsgang) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt und hiefür sowie für das (ihm nach dem ersten Rechtsgang unangefochten zur Last fallende) Vergehen des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen a 100 S, im Uneinbringlichkeitsfall 75 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Daneb... mehr lesen...