Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef H*** A/ des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und B/ des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil er zu A/ im Jänner 1981 mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, die Annemarie S*** durch Vortäuschung seiner Rückzahlungsfähigkeit und seines Rückzahlungswillens zur Hingabe eines Darlehens von 100.000 S verle... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juni 1944 geborene Erwin F*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 12 (dritter Fall) StGB (A), des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (B), des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB (C), des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB (D) und des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (E) schuldig erkannt. Seine geschiedene... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der Firma ABC-Elektrohandel Gesellschaft m.b.H. (im folgenden Firma ABC genannt) mit dem Sitz in Innsbruck. Am 25.7.1984 wurde ein Antrag, über das Vermögen dieses Unternehmens das Konkursverfahren zu eröffnen, mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Die Firma wurde wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht. Dieses Unternehmen unterhielt in Innsbruck eine Filiale, die unter anderem den Vertrieb v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpften Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Heinrich W*** (zu I/) des Vergehens (richtig: der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 (iVm § 161 Abs. 1) StGB sowie (zu II/) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien als "de facto Geschäftsführer" der B*** GesmbH (im folgenden: Firma B***) I. fahrlässig 1. in der Zeit von Anfang 1979 bi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Dezember 1939 geborene Kaufmann Ing.Klaus Peter Z*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB, des Verbrechens der betrügerischen Krida nach dem § 156 Abs. 1, Abs. 2 StGB und des Vergehens der Begünstigung eines Gläubigers nach dem § 158 Abs. 1 StGB (zu ergänzen: durchwegs in Verbindung mit § 161 Abs. 1 StGB), sowie des Finanzvergehens des Schmuggels nach dem § 35 Abs. 1 FinStrG, teils als Beteili... mehr lesen...
Gründe: Der Kaufmann Wilhelm N*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (1) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er "zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vermutlich im November 1983" Anton K*** zur Gewährung eines Darlehens von 150.000 S durch die Vorspiegelung verleitet, es binnen acht Tagen zurückzahlen zu wollen, und dadurch um diesen Betrag betrügerisch geschädigt (1) und als Sc... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BcStGB §159
Rechtssatz: Eine Beteiligung gemäß § 12 StGB ist auch beim Fahrlässigkeitsdelikt des § 159 StGB unter der Voraussetzung möglich, daß den Beitragstäter eine eigene spezifische Sorgfaltspflicht trifft. Dies trifft für den Kreditgeber zu, der als Eigentümer der Geschäftsanteile eines insolventen Gesellschaft mbH Einfluß auf die geschäftspolitischen Entscheidungen der Gesellschaft nimmt. Fahrlässigkeit fällt dem Kreditgeb... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank war durch Jahre hindurch die Hausbank der Firma E*** Elektrizitäts- und Metallwaren-Industrie Gesellschaft mbH (im folgenden: E***). Die geschäftliche Entwicklung der Firma E*** verlief bis Ende 1976 zufriedenstellend; die Bilanz für das Geschäftsjahr 1977 wies hingegen Verluste auf, die sich im Geschäftsjahr 1978 vergrößerten. Ende 1979, Anfang 1980 zeichnete sich eine bedeutende Krise des Unternehmens ab. Im Zusammenhang damit wurden zur Klärung der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (neben einem weiteren Angeklagten) der am 10.Juni 1941 geborene Angeklagte Hans L*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3, letzter Fall, StGB (I 1 a und 2) und des Verbrechens der Weitergabe nachgemachten Geldes nach dem § 233 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB (II) sowie der am 18.Juni 1951 geborene Angeklagte Dragan Z*** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 StGB (I 1 c) schuldig er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30. März 1949 geborene Landwirt Georg Karl A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB, des Vergehens nach dem § 114 Abs. 1 ASVG, des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 298 Abs. 1 StGB, des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit. c WaffenG schuldig erkannt. Gegen dieses Urteil we... mehr lesen...
Norm: GmbHG §25GmbHG §85KO §69StGB §159
Rechtssatz: Aus der Nichterfüllung sekundärer Leistungspflichten, wie hier der aus der Zurückzahlung des Kaufpreises zufolge Wandelung des Kaufvertrages wegen Sachmängel der Ware dem Käufer erwachsene Schaden fällt nur dann in den vom Schutzzweck des §§ 159 StGB (in Verbindung mit § 161 StGB), 85 GmbHG (und nunmehr §§ 69 Abs 1 in Verbindung mit 67 Abs 1 und 69 Abs 3 KO) erfaßten Bereich und löst die Veran... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist alleiniger Geschäftsführer der zu HRB ***** des Handelsregisters des Kreisgerichts Wiener Neustadt protokollierten H***** Gesellschaft mbH, die alleinige Komplementärin der zu HRA ***** desselben Gerichts protokollierten H***** Gesellschaft mbH & Co KG ist. Am 9. Oktober 1979 bestellte die Klägerin bei der H***** Gesellschaft mbH & Co KG 21.150 kg Hart-PVC-Abfälle zum Kilopreis von 4,50 S, die am folgenden Tag geliefert wurden. Da die K... mehr lesen...
Gründe: ad 1) In der Anklageschrift wird Gerhard A unter Punkt 2 Betrug zum Nachteil der B C in Linz mit einem Schadensbetrag in der Höhe von 20,192.267,05 S angelastet. Der Schuldspruch wegen des Verbrechens des vollendeten Betruges erfolgte hingegen laut schriftlicher Urteilsausfertigung wegen eines Gesamtschadens von 174.150 S (Schuldspruchfaktum I 2 lit a) und 11,6 Millionen S (Schuldspruchfaktum I 2 lit b). Der Antrag des Angeklagten Gerhard A auf Urteilsangleichung, weil er la... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §159StGB §161
Rechtssatz: 1) Die Verantwortlichkeit leitender Angestellter einer Gesellschaft (hier Geschäftsführer) ist von der Eintragung im Handelsregister unabhängig. 2) Die Geschäftsführer einer GmbH können eine Verteilung der Geschäfte nur unter Beibehaltung ihrer Verantwortung für den gesamten Geschäftsbereich vornehmen. 3) Auch die Führung der erforderlichen Bücher der Gesellschaft gehört zu den jedem Geschäftsführer... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit setzt nicht voraus, daß Gläubiger andrängen (§ 66 Abs 3 KO nF). Entscheidungstexte 11 Os 73/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 11 Os 73/84 Veröff: RdW 1985,275 13 Os 112/96 Entscheidungstext OGH 18.09.1996 13 Os 112/96 Eur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Handelsvertreter Peter A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, 'zwischen Sommer und Ende des Jahres 1977' in Dornbirn als Geschäfsführer der C & A Produktions- und Vertriebsgesellschaft m.b.H. fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit dieser Gesellschaft (welche Schuldnerin mehrerer Gläubiger war) herbeigeführt zu haben, indem er gemeinsam mit (dem in diesem Zusammenhang wegen... mehr lesen...
Norm: StGB §159StGB §161StGB §309
Rechtssatz: Stellen sämtliche Unternehmungen einer Firmengruppe eine wirtschaftliche Einheit dar, so sind einzelne Kridahandlungen nicht bezüglich jedes einzelnen unselbständigen Tochterunternehmens gesondert zu beurteilen, sondern als Komponenten eines einheitlichen Tatgeschehens anzusehen und daher den für die gesamte Firmengruppe Verantwortlichen auch dann zuzurechnen, wenn diese in der einen oder anderen To... mehr lesen...
Gründe: Mit dem laut Beschluß vom 1. Dezember 1983, ON 558, ergänzten Urteil des Schöffengerichts wurden der am 7. Dezember 1952 geborene Student Gerhard A, der am 11. April 1941 geborene Steuerberater Dr. Karl J, der am 1. Juni 1947 geborene kaufmännische Angestellte Dr. Hermann B, der am 21. September 1951 geborene kaufmännische Angestellte Mag. Adolf C, der am 26. Juli 1952 geborene kaufmännische Angestellte Dr. Siegfried K, der am 9. März 1952 geborene Lagerarbeiter Günther D, d... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Bei den Strafbestimmungen gegen fahrlässige Krida (§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB) handelt es sich um einen kumulativen Mischtatbestand, bei den beiden Deliktsfällen also um zwei in Realkonkurrenz zusammentreffende, rechtlich selbständige Vergehen. Entscheidungstexte 10 Os 126/84 Entscheidungstext OGH 30.10.1984 10 Os 126/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Eintritt der Zahlungsunfähigkeit ist Tatfrage. Entscheidungstexte 13 Os 34/84 Entscheidungstext OGH 25.10.1984 13 Os 34/84 Veröff: RdW 1985,214 11 Os 51/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 11 Os 51/88 Vgl; Beisatz: Enthält auch normative Elemente. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A3StGB §159
Rechtssatz: Zur Frage der Zumutbarkeit sorgfaltsgemäßen Verhaltens unter dem Aspekt des sozialen Störwerts des (drohenden) Verlusts einer größeren Anzahl von Arbeitsplätzen bei der fahrlässigen Krida. Entscheidungstexte 13 Os 34/84 Entscheidungstext OGH 25.10.1984 13 Os 34/84 Veröff: RdW 1985,214 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §6 DStGB §159
Rechtssatz: Im Fall des Eintritts der (aktuellen) Zahlungsunfähigkeit (erst) mit dem Erlöschen der Möglichkeit einer Kreditinanspruchnahme, welche bis dahin die gewissermaßen latente Zahlungsunfähigkeit überdeckt hatte, ändert sich nichts an der Kridahaftung gemäß § 159 Abs 1 Z 1 StGB, wenn die Kridahandlungen mit dem (schließlichen) Entzug der Kreditmöglichkeit im Sinn der Kriterien objektiver (Erfolgszurechnung) Zurec... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte die Angeklagten Ing. Alfred (Karl) A und Siegfried B des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 (Z. 1) StGB (I) und den Angeklagten Dipl.Ing. Johannes C des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 (zweiter Fall) StGB (II) schuldig. Dieses Urteil bekämpfen alle drei Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerden, und zwar Ing. A und B in einem gemeinsam ausgeführten Rechtsmittel aus den Gründen des § 281 Abs. 1 Z. 4, 5, 9 lit. a und b S... mehr lesen...
Gründe: Norbert A wurde nach den von seiner Beschwerde erfaßten Schuldsprüchen (A 1 und 2, B, C) des Verbrechens des schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs 3 StGB (A 1 und 2) und des Verbrechens der Fälschung eines Beweismittels nach § 293 Abs 2 StGB (B und C) schuldig erkannt. Er hat im April 1980 von der Firma C unter zweimaliger Vorspiegelung von Zahlungswilligkeit und -fähigkeit die Lieferung von Dieselkraftstoff und Spindelöl im Wert von insgesamt 126.904 S erlistet (A 1 und 2) u... mehr lesen...
Norm: StGB §156StGB §159
Rechtssatz: Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz möglich (so schon SSt 31/11). Entscheidungstexte 10 Os 171/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 10 Os 171/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094660 Dokumentnummer JJR_19831115_OGH0002_0100OS00171_8300000_... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der nunmehr 52-jährige Kaufmann Helmut A und der nunmehr 38-jährige technische Angestellte Ing. Kurt B des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs. 1 Z. 1 und Z. 2, 161 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Innsbruck als geschäftsführende Gesellschafter, sohin leitende Angestellte im Sinn des § 309 StGB, der Firma C GesmbH & Co KG die Schuldnerin mehrerer Gläubiger war, 1. in der Zeit vom 1. Jänner 1978 bis zum 31... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Februar 1942 geborene Kaufmann Werner A des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB. (Punkt A.) sowie des Vergehens nach § 114 ASVG. (Punkt B.) schuldig erkannt. Laut Punkt A. des Schuldspruchs liegt ihm zur Last, in der Zeit von Juni 1977 bis 5. Juli 1978 in Zell am See in wiederholten Angriffen mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Oktober 1938 geborene Kaufmann Albert A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 (§ 161; das im Urteilsspruch folgende Paragraphenzitat 'und 160 Abs 1' enthält einen offensichtlichen Schreibfehler) StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 1. Jänner 1976 bis Ende Jänner 1981 in Innsbruck als 'geschäftsführender Gesellschafter' (gemeint: als 'mittelbarer Geschäftsführer'), demnach als leitender An... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.November 1947 geborene (nunmehrige) kaufmännische Angestellte Benedikt A des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z. 1 und 2 (§ 161) StGB schuldig erkannt, weil er (in Wien) als Geschäftsführer der Firma 'X TonvertriebGesmbH.', mithin als leitender Angestellter einer Schuldnerin mehrerer Gläubiger, 1./ in der Zeit von Mai 1975 bis 31. Dezember 1979 fahrlässig deren Zahlungsunfähigkeit herbeigeführt hat, indem er unter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 31.Oktober 1943 geborene Karl A zu I./ des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z. 1 und 2 StGB, zu II./ A./ des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 3 StGB, zu II./ B./ des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (richtig: zu II./ A./ und B./ des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach § 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB) und z... mehr lesen...