Norm: StGB §159 aFStPO §494a Abs6
Rechtssatz: Die Verlängerung der Probezeit einer bedingten Strafnachsicht ist ungeachtet des zwischenzeitigen Außerkrafttretens der dem Schuldspruch zugrunde liegenden Gesetzesstelle grundsätzlich zulässig. Hier: § 159 aF StGB. Entscheidungstexte 11 Os 95/02 Entscheidungstext OGH 27.05.2003 11 Os 95/02 Verstärkter Senat ... mehr lesen...
Gründe: Gert G* war mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 3. Dezember 1997, GZ 6 E Vr 1542/97-27, des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Gert G* war mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen ... mehr lesen...
Norm: StGB §159 IIIB
Rechtssatz: Die nachträgliche Novellierung des § 159 StGB durch das BGBl I 58/2000 hat an der Bindungswirkung des verurteilenden Strafurteils im Zivilverfahren nichts geändert. Entscheidungstexte 5 Ob 259/02b Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 259/02b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 6. 1984 ereignete sich auf der Autostraße Kranj-Ljubljana in Meja ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker eines in Jugoslawien zugelassenen Kraftfahrzeuges und der bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherte Erstbeklagte mit seinem PKW beteiligt waren. Dabei wurde der Kläger schwer verletzt. Das Alleinverschulden an dem Unfall trifft den Erstbeklagten. Der Erstbeklagte wurde mit Urteil des Obergerichtes in Ljubljana vom 11. 11. 1986 zu einer bedingten S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Krida zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, weil die dagegen erhobene Berufung des Klägers ebenso erfolglos blieb wie sein später gestellter Wiederaufnahmeantrag. Der Beklagte hatte als beigezogener Sachverständiger das Gutachten erstattet, auf das sich das Strafgericht bei der Urteilsfindung im Wesentlichen stützte. Mit der Behauptung, seine Verurtei... mehr lesen...
Begründung: Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an einen Ausspruch des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Beklagte wurde im Jahre 1997 (rechtskräftig mit 11. 8. 1998) strafrechtlich wegen des V... mehr lesen...
Norm: ABGB §5ABGB §1295 Ia9ABGB §1295 IIf9ABGB §1311 IIaABGB §1311 IIcStGB aF §159UWG §2 E
Rechtssatz: Bei deliktischen Schuldverhältnissen bildet im Bereich der Verschuldenshaftung der Zeitpunkt der schädigenden Handlung den intertemporal maßgeblichen Anknüpfungspunkt. (Hier: Beurteilung der Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nach der damals geltenden
Norm: des § 159 StGB.) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war Geschäftsführerin der M***** GmbH, welche in ihrem Betrieb Dienstnehmer beschäftigt hatte, die nach den Bestimmungen des ASVG sozialversicherungspflichtig und bei der klagenden Partei auch zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die Beklagte beantragte am 12. 2. 1997 die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH. Der Konkurs wurde am 21. 3. 1997 eröffnet. Der Konkursantrag erfolgte im Hinblick auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkei... mehr lesen...
Norm: StGB §6 A5StGB idF BGBl 2000/58 §159
Rechtssatz: Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit im Sinne dieses neuen Tatbestandes. Entscheidungstexte 14 Os 28/02 Entscheidungstext OGH 09.04.2002 14 Os 28/02 11 Os 28/03 Entscheidungstext OGH 24.06.2003 11 Os 28/03 European Ca... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 1. März 2001, GZ 23 Vr 75/99-90, wurde der Angeklagte Harald R***** unter anderem - im Sinne der (in der Folge nicht ausgedehnten) Anklage vom 6. März 2000 (ON 66) - zu B und C (richtig:) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 (aF) iVm § 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 1. März 2001, GZ 23 römisch fünf r 75/99-90, wurde ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen unbekämpft gebliebenen Teilfreispruch enthaltenden) Urteil wurde Franz S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er sich in der Zeit von Jänner bis Dezember 1993 in Bad Aussee bzw Öblarn als Geschäftsführer der Firma "F***** Abwassertechnik GesmbH" ihm anvertraute Geldbeträge in der Höhe von 725.150,57 S mit unrechtmäßigem Bereicherungsvorsatz zugeeignet hat, indem... mehr lesen...
Norm: ASVG §67 Abs10KO §69StGB §159ABGB §1311ABGB §1380ABGB §1389
Rechtssatz: Die Ausfallshaftung nach § 67 Abs 10 ASVG ist öf fentlichrechtlicher Natur. Das Legalitätsprinzip verlangt für die Geltendmachung einen Bescheid. Ein zwischen Geschäftsführer der Beitragsschuldne rin (GmbH) und SV abgeschlossener, Haftungsf Entscheidungstexte 1 R 818/98k Entscheidungstext HG Wien ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stand seit 1990 mit der Firma H***** GmbH (folgend: Fa.H) bis zur Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen am 27.2.1992 im Geschäftskontakt. Die beklagte Partei war die Hausbank der Fa.H. Sie stellte im Sommer 1991 fest, daß die Liquiditätslage des Unternehmens äußerst angespannt war. Während es zu ihren Gunsten als Kreditgeberin schon vor dem Sommer 1991 zur
Begründung: von Hypotheken an der Betriebsliegenschaft, von Sicherungseigentum an Masch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gerhard S*****, die Streitteile und andere Personen gründeten Anfang 1991 zur Förderung der Kultur im Bezirk L***** den "Kulturverein T*****". Gerhard Schodl wurde Obmann, der Beklagte Obmann-Stellvertreter, der Kläger Kassier. Dem ging vor, daß sich der Kläger bereit erklärt hatte, als gewerberechtlicher Geschäftsführer des vom Verein betriebenen Kaffeehauses gegen ein Konsulentenhonorar von S 2.500,-- monatlich aufzutreten. Außerdem vermietete er dem Verei... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit setzt weder vergebliche Exekutionen noch das Andringen von Gläubigern, etwa durch Konkursanträge voraus. Entscheidungstexte 13 Os 112/96 Entscheidungstext OGH 18.09.1996 13 Os 112/96 11 Os 52/05i Entscheidungstext OGH 13.06.2006 11 Os 52/05i nur: Zahlungsunfähigkeit setzt... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Die Zahlungsunfähigkeit muß durch die Tathandlung verursacht worden sein. Entscheidungstexte 15 Os 68/96 Entscheidungstext OGH 30.05.1996 15 Os 68/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0096834 Dokumentnummer JJR_19960530_OGH0002_0150OS00068_9600000... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Zwar ist bei Beurteilung der Zahlungsfähigkeit in aller Regel auch die Möglichkeit des Schuldners zu berücksichtigen, zur Begleichung fälliger Verbindlichkeiten einen weiteren "gesunden Kredit" aufzunehmen. Außer Betracht bleiben muss dagegen eine zwar an sich noch bestehende Kreditmöglichkeit, von welcher ein redlicher Kaufmann indes mangels Rückzahlungsfähigkeit keinen Gebrauch mehr machen würde (insb 11 Os 51/88 u... mehr lesen...
Norm: HGB §164HGB §170StGB §159StGB §161
Rechtssatz: Die Eigenschaft eines leitenden Angestellten einer Kommanditgesellschaft kann weder aus der Tatsache, daß der Angeklagte Mehrheitsgesellschafter ist, und schon gar nicht aus seiner Kommanditistenstellung (siehe §§ 164, 170 HGB), sondern allenfalls aus seiner Position als Prokurist (siehe jedoch abermals § 170 HGB) abgeleitet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §159StGB §161
Rechtssatz: Erklärt der Geschäftsführer eines Unternehmens, sich aus dieser Funktion zurückzuziehen, und enthält er sich fortan tatsächlich jedweder weiterer Geschäftsführungsakte, kommt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit seiner Person für nachträgliche Kridahandlungen anderer Geschäftsführer selbst dann nicht in Betracht, wenn die seine Funktion betreffende Registerlöschung noch nicht durchgeführt wurde. ... mehr lesen...
Norm: StGB §159StGB §161
Rechtssatz: Der faktische Geschäftsführer einer GmbH haftet für seine kridaträchtige Geschäftsführung als unmittelbarer Täter. Entscheidungstexte 13 Os 135/93 Entscheidungstext OGH 15.12.1993 13 Os 135/93 11 Os 158/95 Entscheidungstext OGH 12.12.1995 11 Os 158/95 7... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Als unmittelbarer Täter der Vergehen nach § 159 StGB kommt nur in Frage, wer Schuldner mehrerer Gläubiger ist, also mindestens zwei Gläubiger hat. Entscheidungstexte 14 Os 61/93 Entscheidungstext OGH 29.06.1993 14 Os 61/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0095005 ... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Der Abgrenzung einer bloßen Zahlungsstockung von bereits vorliegender Zahlungsunfähigkeit kommt entscheidungswesentliche Bedeutung zu, weil nur letztere strafrechtlich von Bedeutung ist. Beide Stadien unterscheiden sich auch dadurch, daß eine bloße Zahlungsstockung im allgemeinen dann anzunehmen ist, wenn lediglich vorübergehend und kurzzeitig Mangel an Zahlungsmitteln besteht, der durch alsbaldige Mittelbeschaffung ... mehr lesen...
Norm: StGB §159
Rechtssatz: Zahlungsunfähigkeit im Sinn des § 159 StGB ist ein normativer Begriff, der allerdings untrennbar mit einer vorgelagerten Tatfrage verbunden ist, aber in seiner rechtlichen Bedeutung vom Strafgericht und nicht vom Sachverständigen zu beurteilen ist. Auf der Tatsachenebene ist ein wesentliches Indiz für die Zahlungsunfähigkeit die Zahlungseinstellung, wogegen eine bloße Zahlungsstockung nicht genügt; ebensowenig ist Üb... mehr lesen...