RS OGH 1996/12/5 15Os159/96, 14Os159/03

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Veröffentlicht am 05.12.1996
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Norm

StGB §153

Rechtssatz

Ein Masseverwalter, der veranlaßt, daß offene Forderungen des Gemeinschuldners nicht auf das Konkursabwicklungskonto, sondern auf sein Eigenkonto eingezahlt werden, mißbraucht schon dadurch seine Befugnis, über das Vermögen des Gemeinschuldners zu verfügen und schädigt ihn dadurch am Vermögen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106193

Dokumentnummer

JJR_19961205_OGH0002_0150OS00159_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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